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3-G-Wahnsinn: Mütter dürfen nicht zu ihren Babys

Published On: 3. Oktober 2021 11:05

Bild: Beth, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Im Kantonsspital in Luzern sind neue Regeln eingeführt worden. In einigen Stationen gilt fortan eine Zertifikationspflicht. Wer also nicht geimpft, genesen oder getestet ist, bekommt keinen Zutritt. Dies betrifft auch Eltern, die ihre kranken Kinder besuchen wollen. Auch Frauen, die gerade entbunden haben, dürfen ohne Zertifikat nicht zu ihren Babys.

Für die betroffenen Eltern muss es entsetzlich sein. Im Spital in Luzern gilt für Besucher der Kinderabteilung und der Frauenklinik eine 3-G-Pflicht. Diese betrifft auch die Partner der gebärenden Frauen, wie die „Luzerner Zeitung“ berichtet. Nichts Neues in Corona-Zeiten, könnte man meinen, aber im Spital geht man noch einen Schritt weiter. Betroffen von der 3-G-Regel sind auch Frauen, die gerade erst entbunden habendie Mütter dürfen ohnen entsprechendes Zertifikat ihre Babys nicht sehen. Dabei soll körperliche Nähe zwischen Mutter und Kind in der Zeit nach der Geburt wichtig für die Entwicklung des Neugeborenen sein.

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Kranke Babys nicht besuchen

Ebenso gilt die Zertifikatspflicht aber auch auf der Neonatologie-Station, wo Frühgeburten oder kranke Neugeborenen betreut werden. Auf diesen Stationen ist eigentlich ein regelmäßiger Besuch der Eltern erwünscht, um die Entwicklung des Kindes positiv zu beeinflussen. Was kann es für Eltern jedoch Schrecklicheres geben, als ihr krankes neugeborenes Kind nicht problemlos besuchen zu können?

Mühsamer Testmarathon

Zudem berichtet die „Luzerner Zeitung“, dass es für viele Eltern eine Herausforderung darstellt, rechtzeitig an Tests zu kommen, um ihre Kinder zu besuchen, da diese recht begehrt sind. Zudem müssen sie sich jeden zweiten Tag testen lassen um ihre Kind zu besuchen, da die Tests nur 48 Stunden gültig sind. In einer solchen emotionalen Ausnahmesituation noch eine zusätzliche Belastung.

Maßnahme ohn Vorankündigung eingeführt

Viele Eltern sind daher verärgert, zumal der „Pilotversuch“ mit der Zertifikatspflicht eingeführt wurde, ohne dies vorher ausreichend zu kommunizieren. Außerdem gebe es an anderen Standorten des Kantonspitals derartige Einschränkungen nicht. Kritisiert wird außerdem, dass der Bund erst seit Mitte September eine Impfung für Schwangere empfiehlt. Viele hätten deshalb lieber gewartet, weil die Unsicherheit zu groß war. Aber selbst mit Impfung muss man noch testen lassen. So schildert die „Luzerner Zeitung“ auch den Fall einer Mutter, die sich nach der Empfehlung zwar schon einmal hat impfen lassen, auf den zweiten Stich muss sie aber einen Monat warten – und erst dann erhält sie das Zertifikat. Bis dahin heißt es testen.

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