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3G-Diktatur ab 1. November fix – Wer darf dann wie noch Ski fahren?

Published On: 20. Oktober 2021 16:36

IMAGO / SEPA.Media; Bild zugeschnitten

Wie Wochenblick berichtete, wird eine 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Wie nun bekannt wurde, tritt diese bereits ab 1. November in Kraft. Das teilte der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein heute Mittwoch mit. Sollte am Arbeitsort ein körperlicher Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, so braucht es künftig einen Nachweis über Impf-, Genesungs- oder Teststatus. Eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. November sieht für all jene ohne 3G-Nachweis das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske vor.

  • Mit 1. November tritt 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft – Verordnung hierfür ist noch ausständig
  • Alle Berufe mit physischem Kundenkontakt betroffen
  • Scharfe Kritik seitens der FPÖ: „absurd, dass alle gesunden Menschen zum Impfen oder Testen gezwungen werden“
  • Auswirkungen auf Wintertourismus noch unklar – bis 30 Prozent Einbußen möglich

Dank der SPÖ als Steigbügelhalter der Regierung kommt die 3G-Regel am Arbeitsplatz doch nicht erst im Dezember, was durch eine Blockade im Bundesrat erreicht worden wäre. Sondern sie tritt bereits ab 1. November in Kraft. Sie gilt dann für alle Beschäftigten, die in der Arbeit direkten Kontakt zu anderen Menschen haben. Die Regelungen für Gesundheits- und Pflegeberufe werden ebenfalls angepasst. Auch diese Arbeitsorte dürfen nur betreten werden, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Für die Einhaltung der Maßnahme sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich gemacht werden. Die zugehörige Verordnung ist allerdings noch ausstehend.

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FPÖ-Nepp: „Sinnlose Schikane für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“

Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp bezeichnete die verschärfte Gängelung als „sinnlose Schikane für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“. „Es ist völlig absurd, dass alle gesunden Menschen zum Impfen oder Testen gezwungen werden, um ihren Arbeitsplatz aufsuchen zu dürfen. Hier handelt es sich um eine völlig inakzeptable Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte“, kritisierte Nepp. Von der Zwangsmaßnahme würde in Wien wieder nur die rote Testindustrie profitieren.

„Bei der aktuellen Positivrate von 0,5 Prozent sind die Massentests eine reine Steuergeldverschwendung. Hier machen einige rote Freunde ein Millionengeschäft auf dem Rücken der Wiener Bevölkerung“, kritisierte der Stadtrat. Er verlangte auch einen sofortigen Stopp der Schülertests. „Täglich werden massenhaft gesunde Kinder völlig sinnlos in Quarantäne geschickt und versäumen dadurch den Unterricht. Es braucht eine umgehende Rückkehr zur Normalität – für Schüler, Lehrer und Eltern“, forderte der Wiener FPÖ-Chef.

Wintertourismus: bis zu 30 Prozent Minus

Wie sich die Verschärfung auf den Wintertourismus auswirken wird, ist noch unklar. „Die Reiselust ist da, aber die Unsicherheit ist groß„, erklärte der Tourismusexperte des Wirtschaftsforschungsinstituts, Oliver Fritz, laut Medienbericht. Ob die Nächtigungen oder auch die Einnahmen der Beherbergungsbetriebe im Vergleich zur Wintersaison vor der Krise um nur 10 Prozent oder womöglich 30 Prozent zurückgehen, sei nicht vorhersehbar. „Das weiß niemand, macht aber einen großen Unterschied“, weist der Experte hin. Man rechnet aber ganz offensichtlich mit einer Verschlechterung im Vergleich zu 2019.

Die Regelungen für den Wintertourismus

Für Hotels, Gastro und an den Ski-Liften gilt die 3G-Regel, fürs Après-Ski, gemäß den Bestimmungen für die Nachtgastronomie, eine 2G-Regelung, also Eintritt nur für Geimpfte und Genesene. Für den Betrieb von Gondeln wird eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Diese können also vollbesetzt fahren. Unklarheit herrscht wieder einmal darüber, wie die Kontrolle der Einhaltung aussehen solle bzw. wer diese vornehmen soll. „Die Kontrolle kann bei den Liftbetreibern nur über den Verkauf erfolgen“, meinte etwa der Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl (ÖVP). Die Verordnung für den Wintertourismus verzögert sich noch, da sie mit der Verordnung für die 3G-Regel am Arbeitsplatz gekoppelt ist. Die ist zwar beschlossene Sache, aber in offizieller Form trotzdem noch ausständig..

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