Der Bundesrat kann, kann, kann . . . Die Änderung des Covid-19-Gesetzes ist ein weiterhin verfassungswidriges Vorhaben
Mit dem Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat ein Kompetenzgeschenk angenommen. Doch Bundesgesetze dürfen keine inhaltsarmen Blankettgesetze sein.
Veröffentlicht am 20. Oktober 2021 von RL.
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