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Kein 2G-Nachweis: Mutter mit Kind (8) von Spital abgewiesen

Published On: 19. November 2021 20:50

Symbolbild Freepik

Keine ärztliche Behandlung für Menschen mit fehlendem 2G-Nachweis. Mittlerweile ist das zur Tagesordnung geworden. Dass dieses Regime auch vor den Schwächsten, den Kindern, in unserer Gesellschaft nicht Halt macht, ist äußerst beängstigend. Werden bald nur mehr geimpfte Begleitpersonen zugelassen? Wie weit geht die Corona-Diktatur? In Kärnten wurde die 8-jährige Tochter von Sandra W. von einer Krankenhausärztin abgewiesen. Die Mutter hatte keinen PCR-Testnachweis. Wochenblick hat mit Frau W. gesprochen.

  • 8-Jährige erlitt Verbrennungen an beiden Oberschenkeln
  • Der Notfall wurde korrekt behandelt, Mutter konnte bei Erstbehandlung dabei sein
  • Zweite Behandlung am nächsten Vormittag
  • Mutter wurde der Zutritt als Begleitperson von der Ärztin verwehrt
  • Kind war verängstigt und hatte Schmerzen, Mutter musste mit ihrer Tochter wieder fahren
  • Hausärztin wechselte dann einen Tag später den Verband
  • Anfrage beim zuständigen Krankenhaus – Beantwortung ist noch ausständig

Von Birgit Pühringer

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Die zweifache Mutter ist erschüttert. Sie sei mit ihrer Tochter wie Menschen zweiter Klasse behandelt worden. In einem Kärntner Krankenhaus sei es ihr nicht gestattet gewesen, mit ihrer Tochter nach deren Verbrennungen zum Verbandwechsel zu kommen, so die Mutter fassungslos. Und das obwohl der Termin am Vorabend durch den diensthabenden Arzt eingeteilt worden sei. „Wir mussten am Samstagabend bei uns ins Krankenhaus fahren, weil sich meine Tochter ihre Oberschenkel mit kochend heißem Wasser verbrüht hatte. Mit Teewasser hatte sie sich übergossen. Es war schrecklich. Ich habe ihr sofort die Kleidung entfernt und sie in der Badewanne gekühlt. Sie schrie vor Schmerzen“, schildert Frau W. die tragische Situation. „Meine Freundin ist Krankenschwester und sie verständigte ich. Meine Kleine habe schwere Verbrennungen und müsste unbedingt ins Krankenhaus, so meine Freundin. Deshalb brachten wir die Kleine ins nahegelegene Krankenhaus bei uns in Kärnten.“

Bei Notfallbehandlung konnte Mutter dabei sein

Der Notfall ihrer Tochter habe alles auf den Kopf gestellt. Der am Samstag diensthabende Arzt sei vorbildlich gewesen, sowohl menschlich als auch fachlich. Ihm und der Krankenschwester könne sie nur ein Lob aussprechen. „Am Samstag zur Erstversorgung wurden wir bestens betreut. Der diensthabende Arzt und die Krankenschwester waren einfach toll. Meiner Tochter musste bei ihren Verbrennungen Haut abgetragen werden. Es war schrecklich. Aber wie gesagt, der erste Arzt kümmerte sich toll um uns.“

Foto der verbundenen Oberschenkel der 8-Jährigen

zVg Frau W.

Ärztin verwehrte Mutter den Zutritt als Begleitperson

Am nächsten Vormittag habe die zuständige Ärztin der Mutter wegen fehlendem PCR-Test den Zutritt verwehrt. Das Kind wäre wohl alleine behandelt worden, ohne Beisein der Mutter. In so einer Situation völlig absurd und unzumutbar, stellt die zweifache Mutter klar. „Meine Kleine hatte Schmerzen und war verängstigt. Ich hätte sie nie alleine einer wildfremden Ärztin mitgegeben. Das kann doch keiner verlangen. Das ist alles so unmenschlich“, ist die Frau W. verzweifelt. „Aber das ist noch nicht alles. Ich hatte am Vorabend sogar in der Apotheke wegen einer Antigentestung gefragt. Da wurde ich abgewiesen. Sie würden das am Wochenende nicht machen. Deswegen habe ich zuhause extra als Nachweis einen der Selbsttests gemacht, mein Mann hat das alles mit Fotos dokumentiert. Ich hätte der Ärztin also den Nachweis über mein negatives Ergebnis zeigen können. Das hat sie nicht interessiert. Ohne PCR-Test würde sie mich nicht reinlassen. Und so musste ich mit meiner Tochter unverrichteter Dinge wieder fahren.“ Dass in der Kürze der Zeit eine PCR-Testung und Auswertung unmöglich gewesen sei, habe die Krankenhausärztin nicht interessiert.

Hausärztin war fassungslos

Der Verband sei dann erst am darauffolgenden Tag durch die Hausärztin der Familie W. gewechselt worden. Bei den Schilderungen von Sandra W. habe diese nur den Kopf geschüttelt. Die Ärzte dürften niemanden diskriminieren, sie müssten alle Menschen gleichbehandeln, habe Frau W.‘s Ärztin gesagt. Ihr sei es unverständlich, dass Ärzte so handeln. Sandra W. wird sich an die Beschwerdestellte wenden und das nicht so einfach hinnehmen, wie sie Wochenblick mitteilte.

Anfrage an das Krankenhaus

Es ist explizit zu erwähnen, dass der 2G-Nachweis laut der Änderung zur 3. COVID-Maßnahmenverordnung vom 7. November 2021 , § 10 und § 11, aber auch laut der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 14. November 2021 , § 11 und § 12, nicht für Personen zur Begleitung oder zum Besuch Minderjähriger gilt. So nachzulesen in der Verordnung. Auf der Homepage des Krankenhauses ist jedoch nachzulesen: „Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen („2-G-Regel“). Notfälle werden in allen Krankenhäusern selbstverständlich behandelt und sind von der 2,5-G-Regel ausgenommen!“ Wochenblick hat eine Anfrage an das betreffende Krankenhaus für die strengere Regelung gestellt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

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