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Die letzte Bastion

Published On: 26. November 2021 16:00

„Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave“ (Aristoteles).

Die Volksabstimmung — ein Instrument direkter Demokratie und ein Privileg, um das viele Menschen die Bürger der Schweizer Eidgenossenschaft beneiden. Die 8,6 Millionen Einwohner der freiheitlich geprägten Alpenrepublik haben das per Bundesverfassung vom 12. September 1848 garantierte Recht, direkt an der Gesetzgebung des in jenem Jahr gegründeten Bundesstaates mitzuwirken. Das Volk schreibt seine Verfassung quasi selbst und kann über Referenden und Initiativen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. In keinem anderen Land dieser Welt hat der Normalbürger noch eine solche Macht. Zumeist dient das Label Demokratie nur noch als leere Worthülse für ein korruptes System von Berufspolitikern, das unter der Ägide der Global Governance die Interessen von Großkonzernen umsetzt.

Die Schweiz hat ein sogenanntes Milizparlament, das aus zwei Kammern besteht, dem Nationalrat mit 200 Abgeordneten und dem Ständerat mit 46 Mitgliedern. Zusammen bilden sie die Bundesversammlung, in der die National- und Ständeräte ihre Mandate nebenberuflich ausüben. Ein krasser Gegensatz zum Deutschen Bundestag, einem XXL-Parlament mit 736 gut bezahlten Dauervolksvertretern.

Die eigentliche Regierung der helvetischen Konföderation bildet der Bundesrat, der vom Parlament gewählt wird und aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht, die den Ministerien der Bundesverwaltung vorstehen. Einen Bundeskanzler gibt es nicht. Insgesamt ein schlanker Staatsapparat, der den 26 Kantonen ein beträchtliches Maß an Autonomie zugesteht. In den sogenannten Urkantonen hält man bis heute gar am Konzept der Landsgemeinde fest, eine frühe Form von direkter Demokratie, bei der die stimmberechtigten Bürger sich an tradierten Versammlungsorten zusammenfinden, um in öffentlicher Abstimmung über die Geschicke ihres Einflussbereiches zu entscheiden.

In vielen repräsentativen Demokratien kämpfen Menschen seit Jahrzehnten um ein derartiges Maß an Mitbestimmung und fordern mehr Elemente direkter Demokratie von ihren Regierungen. Mit mäßigem Erfolg.

Vor allem in Deutschland scheuen Spitzenpolitiker das Thema wie der Teufel das Weihwasser. Geradezu verpönt scheint der Gedanke, der Bevölkerung mehr Rechte einzuräumen. Und wagt man es in der besten Bundesrepublik aller Zeiten, über den Weg zu einer echten Verfassung sprechen zu wollen, die das als Provisorium gedachte Grundgesetz ablöst, kann man darauf zählen, dass man zeitnah dem rechten Meinungsspektrum zugeordnet wird.

Das unterstreicht, dass die Schweizer mit ihren außergewöhnlichen Bürgerrechten nicht nur ein einmaliges Privileg besitzen, sondern als Souverän auch große Verantwortung tragen. Sie entscheiden mit ihrem demokratischen Engagement und an der Urne nicht nur über die Geschicke ihres Landes, sondern auch über die Zukunftschancen der freiheitlichen Zivilgesellschaft im Allgemeinen. Denn wenn Helvetia der Welt vor Augen führen kann, dass das Leuchtfeuer der Aufklärung noch nicht erloschen ist, hat die demokratische Idee noch nicht versagt. Den Eidgenossen kommt in diesen Zeiten also eine tragende Rolle zu — denn ihr Handeln entfaltet seine Symbolwirkung über die Grenzen ihrer viersprachigen Heimat hinaus. Sie sind die letzten ihrer Art und sollten sich dessen gewahr sein.

Umso bedauerlicher erscheint der Umstand, dass die Stimmbeteiligung bei Volksabstimmungen seit 1990 selten über 50 Prozent lag. Bei bestimmten Gesetzesvorlagen, vor allem solchen, die in der Öffentlichkeit massiv polarisierten, fanden sich mehr Stimmberechtigte an den Urnen ein. So zum Beispiel im Jahr 2020, als es um die „maßvolle Zuwanderung“ ging. Oder auch im Juni 2021, als die Schweiz über das hiesige COVID-19-Gesetz abstimmte und 59,6 Prozent der zur Abstimmung zugelassenen Bevölkerung ihren Stimmzettel abgaben. In Anbetracht des einmaligen Privilegs eine viel zu niedrige Quote.

Eine Stimmbeteiligung von mindestens 80 Prozent stünde der Verantwortung des Schweizer Souveräns gut zu Gesicht. Außerdem — die Signalwirkung eines starken demokratischen, friedlichen und freiheitlichen Engagements der Bevölkerung darf nicht unterschätzt werden. Die aufgeklärten Völker Europas richten ihren Blick zum zweiten Mal in diesem Jahr auf die Schweiz und hoffen inständig, dass das kleine Land ein weithin sichtbares Zeichen für die demokratische Idee setzen kann.

Das im Anfangsstadium der Coronakrise per Notstandsmodus geschaffene COVID-19-Gesetz räumt der Schweizer Regierung Sondervollmachten und erweiterte Befugnisse ein. Eine derartige Machtfülle hatte der Bundesrat zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg — und es bedurfte mehrerer Referenden, um diese wieder auf ein normales Maß zurückzufahren.

Gerechtfertigt wurde die zentralistische Krisenpolitik des Bundesrates, analog zu Deutschland, mit der heraufziehenden viralen Apokalypse — die entgegen allen panischen Orakeln nicht eingetreten ist.

So wurden auch im sonst beschaulichen Alpenstaat Restaurants oder Fitnessstudios geschlossen und eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie Einzelhandelsgeschäften eingeführt. Einen harten Lockdown wie in Deutschland gab es allerdings nie.

Zwangsschließungen wurden nach einigen Wochen aufgehoben und an die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert. Und auch Ausgangssperren wurden zu keinem Zeitpunkt ernsthaft diskutiert. Insgesamt fühlte sich das Leben in der Schweiz während der gesamten Krise deutlich normaler an als in den Nachbarländern. Aber auch die Coronapolitik der Schweiz ist eine Ansammlung gebrochener Versprechen, widersprüchlicher Maßnahmen und katastrophaler Kommunikation. Von den diversen Skandalen um Alain Berset, dem für die Krise federführend zuständigen Vorstand des Eidgenössischen Departments des Innern, ganz zu schweigen.

Gegen das COVID-19-Gesetz regte sich bald Widerstand. Zu Recht. Denn es schränkt die Grundrechte der Eidgenossen ebenso ein wie das Infektionsschutzgesetz die Menschen in Deutschland. Demokratiebewegungen ergriffen das Referendum und sammelten in der Rekordzeit von 24 Tagen fast viermal so viele Stimmen wie nötig, um die Bevölkerung über ein Bundesgesetz abstimmen zu lassen.

So wurde das Schweizer COVID-19-Gesetz im Juni 2021 zur Abstimmung gebracht und vom Stimmvolk mit 60 Prozent angenommen. Dies vor allem, weil die Berichterstattung rund um das Thema permanent den potenziellen Wegfall staatlicher Corona-Finanzhilfen im Falle eines Nein in den Vordergrund stellte. Dies war nicht nur irreführend, sondern vermutlich auch entscheidend — denn die zusätzliche Angst vor monetären Schwierigkeiten im Zuge einer Gesundheitskrise hat wohl die meisten Stimmbürger angetrieben, im Sommer 2021 gegen ihre verbrieften Freiheitsrechte zu stimmen.

„Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen“ (Ernst Benda).

Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, haben allerdings satte 40 Prozent der Bevölkerung schon damals die Gesetzesvorlage abgelehnt. Ein historischer Erfolg für die Organisatoren des Referendums und die Schweizer Demokratie. Denn die „Nein-Kampagne“ wurde von keiner politischen Partei der Schweiz unterstützt, was sonst üblich ist. In der Regel positionieren sich die etablierten Parteien für oder gegen ein Referendum und engagieren sich im Vorfeld der Abstimmung entsprechend im Prozess der Willensbildung. Da dies im Zuge der ersten Abstimmung zum COVID-19-Gesetz nicht der Fall war, sind 40 Prozent Gegenstimmen eine beachtliche Leistung.

Denn es ist auch in der Eidgenossenschaft mühsam, teuer und zeitaufwendig, gegen den Propaganda-Kanon von Spitzenpolitik, Nichtregierungsorganisationen und Leitmedien anzukommen.

Jetzt geht es in die zweite Runde: Nach der verlorenen Abstimmung im Juni haben die Schweizer Verfassungsaktivisten zum zweiten Mal vom Recht auf das Referendum Gebrauch gemacht. Wieder waren die notwendigen Stimmen für das Volksbegehren in kürzester Zeit zusammengetragen. So wird die eidgenössische Bevölkerung nun am 28. November 2021 erneut über das mittlerweile veränderte COVID-19-Gesetz abstimmen.

Dieses Mal sind die Erfolgsaussichten jedoch besser. Aber auch die Folgen einer möglichen Annahme des antidemokratischen Gesetzes haben sich zwischenzeitlich in ihrer Tragweite verändert. Es geht um viel für die Zivilgesellschaft der freiheitlich konstituierten Alpen-Oase. Und eine beträchtliche Anzahl der stimmberechtigten Schweizer scheint sich dessen nicht ausreichend bewusst zu sein.

„Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht“ (Rosa Luxemburg).

Denn im November geht es um das COVID-Zertifikat, das alpenländische Pendant zum Green Pass oder Impfausweis. Und der entbehrt jeder verfassungsrechtlichen, epidemiologischen oder gesellschaftspolitischen Grundlage. Die Einführung eines solchen Gesundheitsnachweises beruht auf der Annahme, dass die zu seinem Erhalt verabreichte Medikation eine sterile Immunisierung erzeugt. Dass dies bei den eingesetzten Injektionen von Pfizer, Moderna, Astra Zeneca et cetera nicht der Fall ist, beweisen unter anderem die Statistiken der Impf-Champions Israel, Gibraltar, Singapur, Großbritannien oder der USA.

Und auch die sogenannten Impfdurchbrüche in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nichts weiter als eine Bestätigung dafür, dass die angeblichen „Game-Changer“ der Pharmabranche nicht der angepriesene Königsweg aus der Krise sind. Im Gegenteil scheinen gerade in jenen Staaten mit besonders hohen Impfquoten die Infektionszahlen in Korrelation zu den Injektionsraten rapide anzusteigen, ebenso wie die Anzahl schwerer Verläufe und Todesfälle in der geimpften Population.

Da also auch gegen COVID-19 „geimpfte“ Personen infektiös sein können und die neuartigen mRNA-Stoffe weder zuverlässig vor schweren Verläufen noch dem Tod schützen, widerspricht ein Nachweis über die Behandlung mit eben jenen nutzlosen Pharmaprodukten als Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben jeglicher Logik!

Wer die Spaltung der Gesellschaft in Kauf nimmt, die Zukunft seiner Kinder aufs Spiel setzt und vor wirtschaftlichem Niedergang die Augen verschließt, um des Nachweises über eine nicht wirksame medizinische Behandlung willen, der leidet an massiver kognitiver Dissonanz.

Das Problem ist schon lange nicht mehr ein vermeintlich tödliches Virus mit Mortalitätsrate im Promillebereich — das Problem sind die destruktiven, spaltenden Maßnahmen der von der Pharmabranche durchseuchten Politik sowie die massiven Nebenwirkungen der vermeintlichen Heilsbringer. Allein VigiAccess (WHO) listet derzeit sage und schreibe 2.528.564 Fälle schwerer Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen. Die Dunkelziffer dürfte um das Zehnfache höher liegen, da ein Großteil der Vorfälle nicht gemeldet wird.

Angesichts dieser frappierenden Umstände kann sich der aufgeklärte Humanist und Demokrat nur eine klare Absage an das COVID-19-Gesetz sowie das Zertifikat vorstellen. Es bleibt zu hoffen, dass die zunehmend schizophrenen Maßnahmen dazu beitragen, dass mehr Stimmberechtigte den menschenverachtenden Kern dieser Krisenpolitik erkennen und der Spaltung der Gesellschaft in Gesundheitskasten durch ihr Abstimmverhalten entgegenwirken. Denn sonst droht vermutlich auch der Eidgenossenschaft ein Kurswechsel in Richtung 2G.

Deutschland hat die 2G-Regel bereits flächendeckend eingeführt und damit Ungeimpfte weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Wohlgemerkt obwohl Geimpfte ebenso ansteckend sein können wie Ungeimpfte. Wenn es dem Staat tatsächlich um Gesundheitsschutz ginge, müsste sich schlichtweg jeder permanent testen lassen. Das wäre konsequent. Und ein Impfpass würde dann immer noch keinen Sinn machen. Aber das ist nebensächlich. Denn am Ende geht es der Global Governance nur um 1G — Gehorsam.

„Politik ist nur der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt“ (Dieter Hildebrandt).

Österreich, das am 19. November 2021 eine allgemeine Impfpflicht ab Februar 2022 angekündigt hat, oder Australien zeigen, wie autoritär Machtpolitik in vermeintlichen Demokratien werden kann, wenn der Souverän dem korrupten Handeln des um sich greifenden Kooperatismus keinen Riegel vorschiebt. Die Schweizer könnten der vom Bund beschlossenen Zertifikatspflicht in wenigen Tagen ein Ende bereiten. Es gilt zu hoffen, dass die Bürger der 26 Kantone ihrer geradezu historischen Rolle gerecht werden und der Welt vor Augen führen, dass direkte Demokratie nicht nur Privilegien, sondern auch Verantwortung mit sich bringt, der eine aufgeklärte Zivilgesellschaft gerecht werden kann.

Das wäre nicht nur Beweis für den fundamentalen Wert basisdemokratischer Prozesse, ein schallendes „Nein“ gen Bern wäre auch ein Hoffnungsschimmer am Horizont der Nachbarländer, in denen die Bevölkerung nicht das Privileg hat, die Gesetzgebung direkt zu beeinflussen. Denn egal ob links, grün, liberal, konservativ, geimpft oder ungeimpft — niemand kann ernsthaft den Wunsch hegen, seine Kinder in einer Zweiklassengesellschaft aufwachsen zu sehen, in der ein permanenter Gesundheitsnachweis und konstante Überwachung privater Datenströme zum Alltag gehören und Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind.

Die Geschichte zeigt, dass Regierungen Machtbefugnisse, die sie im Rahmen von Kriegen und Krisen hinzugewonnen oder ausgebaut haben, kaum von selbst wieder aufgeben.

Man erinnere sich in diesem Kontext an den „Kampf gegen den Terrorismus“. Egal, wer als Gegner angeführt wurde, ob RAF, ETA, Al-Qaida oder ISIS — keines der Gesetze, das man zum Schutz der Bevölkerung vor deren terroristischen Attentaten erlassen hat, wurde jemals vollständig zurückgenommen. Der Staat, und damit das Kapital, das ihn steuert, baut seine Befugnisse schleichend und unter dem Vorwand der Volksgesundheit aus. So lange, bis die Veränderungen irreversibel und von der allgemeinen, nicht abreißenden Informationsflut überlagert sind.

Das läuft seit Dekaden so. Die Muster und Methoden sind immer die gleichen. Nur die Menschen sind andere. Warum sollte es sich mit dem Schweizer COVID-Zertifikat anders verhalten? Der Gesundheitsnachweis per QR-Code oder automatisierter Gesichtserkennung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum dauerhaften Bestandteil des Alltags werden. Und zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Lebensbereiche ausgeweitet. Beispielsweise zur Überwachung des individuellen CO2-Fußabdrucks.

Bleibt zu hoffen, dass die auf Eigenverantwortung geeichten Eidgenossen sich dieser Implikationen sowie ihrer demokratischen Verantwortung bewusst sind und der politisch verordneten Spaltung der helvetischen Gesellschaft am 28. November eine klare Absage erteilen. Denn Probleme lösen sich am besten gemeinsam. Audiatur et altera pars (lateinisch: Gehört werde auch die andere Seite) — anstatt divide et impera (teile und herrsche).

„Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen“ (Albert Einstein).

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