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Der Regierung ein Schnippchen schlagen: Durch ELGA-Abmeldung der Zwangsimpfung entkommen?

Published On: 30. November 2021 13:15

Laut Gesetzesentwurf soll die Corona-Impfpflicht über das ELGA-System abgewickelt werden. Von diesem kann man sich abmelden, jedoch nicht vom e-Impfpass.

Foto: Tim Reckmann CC-BY 2.0

Impfpflicht    30. November 2021 / 13:15

Der Regierung ein Schnippchen schlagen: Durch ELGA-Abmeldung der Zwangsimpfung entkommen?

Je mehr sich die Meldungen häufen, wonach die Corona-Impfung wenig wirkt, umso penetranter predigt die schwarz-grüne Regierung den Begriff „Schutzimpfung“.

Abwicklung über ELGA

So lautet auch der Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht „Verpflichtende Schutzimpfung gegen Covid-19“. Darin ist vorgesehen, dass die „Ermittlung der impfpflichtigen Personen“ und die Abwicklung der Impfung über die ELGA GmbH laufen soll.

Die ohnedies umstrittene „Elektronische Gesundheitsakte” (ELGA) soll also dafür sorgen, dass kein Österreicher der Impfpflicht entkommt.

Schon 300.000 Österreicher abgemeldet

Weil es sich um hochsensible Daten handelt, die bei ELGA verarbeitet werden, besteht schon seit langem die Möglichkeit, daraus auszusteigen. Bisher haben rund 300.000 Menschen in Österreich den Schritt getan und sich von der elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet. Jetzt, wo die Zwangsimpfung über dieses System laufen soll, dürften es noch mehr werden.

Die Abmeldung ist unter https://www.elga.gv.at/teilnahme/elga-willenserklaerungen/ möglich. Wer das Feld „Ich möchte mich gänzlich von ELGA abmelden. Damit nehme ich weder an bestehenden noch an zukünftigen ELGA-Funktionen teil,“ anklickt, kann sich zwar von ELGA abmelden, vor der Impfpflicht schützt das allerdings auch nicht.

“Anmeldung” im e-Impfpass bleibt

Ein Entkommen der “Schutzimpfung”  wird aber so nicht funktionieren, da es inzwischen den e-Impfpass gibt, von dem man sich nicht abmelden kann. Die Regierung hat bei der Einführung dieses elektronischen Impfpasses wohl schon vorausschauend gearbeitet …

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