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Ungeimpfte Rettungssanitäter auf der Anschlagtafel

Published On: 30. November 2021 18:05

Freepik/Collage WB

Das Corona-Regime nimmt immer abartigere Züge an. Es reicht offenbar nicht, dass ungeimpfte Menschen vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Impfpflicht für alle, Lockdown für Ungeimpfte, keine Führerscheinprüfung für Ungeimpfte – all das ist noch nicht genug. Die Jagd auf Ungeimpfte ist in vollem Gange. Wochenblick erfuhr, dass sich Rettungssanitäter samt Impfstatus auf einer ausgehängten Liste wiederfinden. So perfide sollen also die Menschen in die Nadel getrieben werden. 

  • Mobbing gegen Ungeimpfte
  • Die Jagd auf Ungeimpfte ist eröffnet
  • Liste mit Impfstatus der Rettungssanitäter ausgehängt
  • Samariterbund Wien
  • Menschen sollen unbedingt in die Nadel getrieben werden
  • Laut Auskunft wurde der Fall bereits geprüft – Dienstrechtliche Konsequenzen folgen

Es ist kaum für möglich zu halten, dass sich Menschen samt ihrem Impfstatus öffentlich auf einer Liste wiederfinden. Aber es ist traurige Realität. Wie Wochenblick erfuhr, sollen beim Wiener Samariterbund grausige Missstände herrschen. Seit einiger Zeit gebe es bereits eine Liste darüber, wer sich wann und wie oft testen lassen müsse. Doch nun wurde die Liste vor etwas mehr als einer Woche erneuert. Auf der Anschlagtafel am Gang hängt sie nun: die Liste mit Namen und Impfstatus! Diese Liste liegt dem Wochenblick vor.

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„Die Liste“

Die Bediensteten werden damit in die Kategorien „Vollimmunisiert“ oder „nicht immunisiert“ eingeteilt. Ganz öffentlich einsehbar – nicht nur für die Bediensteten selbst, sondern auch für Postboten, Putzpersonal und generell betriebsfremde Personen. „Nicht immunisierte“ Sanitäter sehen sich nun vor einem großen Problem. Das Mobbing auf Ungeimpfte sei mit der „Liste“ nun eröffnet. Der Samariterbund ist aber vermutlich nicht der einzige Betrieb, in dem solche Zustände herrschen. Die Spaltung der Gesellschaft ist offensichtlich bereits weit vorangeschritten. Wer hätte sich vor zwei Jahren vorstellen können, dass Menschen öffentlich zur Schau gestellt und in Kategorien eingeteilt werden?

Dienstrechtliche Konsequenzen für Ersteller der Liste

Wochenblick hat wegen der „Liste“ beim Wiener Samariterbund nachgefragt und folgende Stellungnahme erhalten: Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass ein Mitarbeiter in einer Dienststelle tatsächlich die bekannt gewordene Liste ausgehängt hat. Hiermit hat der betreffende Mitarbeiter nicht nur einen gravierenden Fehler begangen, sondern entgegen alle bestehenden internen Vorschriften gehandelt. Es sei angemerkt, dass die Liste nicht aus unserem elektronischen Datenverarbeitungssystem stammt, sondern von diesem Mitarbeiter eigens angefertigt wurde. Der Vorfall tut uns sehr leid und wird für den Mitarbeiter dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Liste wurde selbstverständlich sofort entfernt. Die erforderlichen weiteren Schritte, wie etwa die Ausgabe einer neuerlichen Dienstanweisung werden selbstverständlich gesetzt.“

Wo bleibt der Datenschutz?

Wo ist der Aufschrei der Datenschützer? Ist unter dem Deckmantel der „Volksgesundheit“ wirklich alles erlaubt? Die Frage nach dem Datenschutz und dem Schutz der Gesundheitsdaten sollte man bei solchen Listen wirklich nicht außer Acht lassen. Seit wann eine öffentlich Zurschaustellung sensibler Daten zulässig ist, bedarf sicher einer rechtlichen Prüfung. Dazu besagt § 3 Abs. 5 der 5. Covid-Schutzmaßnahmen-VO: „Eine Vervielfältigung oder Aufbewahrung der Nachweise und der in den Nachweisen enthaltenen personenbezogenen Daten ist mit Ausnahme der Erhebung von Kontaktdaten gemäß § 18 ebenso unzulässig wie die Verarbeitung der im Rahmen der Identitätsfeststellung erhobenen Daten. Dies gilt sinngemäß auch für Zertifikate nach § 4b Abs. 1 EpiG.“ 

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