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Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, Antigentests nur noch einen Tag gültig

Published On: 3. Dezember 2021 16:56

An der heutigen Medienkonferenz «empfahl» Bundesrat Alain Berset zudem ein Zertifikat für private Treffen mit über zehn Personen und kommunizierte die weiteren Massnahmen.

Veröffentlicht am 3. Dezember 2021 von MB.


Bundesrat Alain Berset trat heute Nachmittag um 14 Uhr vor die Medien. Die Situation sei ernst. Nachdem die Lage in den Spitälern immer «angespannter» sei, habe der Bundesrat nun neue Massnahmen beschlossen, verkündete Berset. Innert zwei Wochen hätten sich die Hospitalisationen täglich verdoppelt. Es lägen immer mehr Covid-Kranke auf den Intensivstationen. «Schon heute sind gewisse Spitäler am Limit», so Berset.

Zur ansteckenden Delta-Variante sei nun ja auch noch die «besorgniserregende» Variante Omikron hinzugekommen. «Der Bundesrat muss nun das Gesundheitswesen schützen», sagte Berset: «Alle müssen mithelfen».

Weiterhin gelte: Impfen, Hygienemassnahmen einhalten, regelmässig lüften (vor allem natürlich impfen). Der Bundesrat möchte so wenig ins öffentliche Leben eingreifen wie nötig, sagte Berset: «Wir wollen nicht so weit gehen wie gewisse Nachbarländer.»

So sehen nun die erneuten Verschärfungen, welche bis am 24. Januar 2022 gelten, aus:

Ab Samstag, 4. Dezember, wird die Quarantäne für Einreisende aufgehoben, dafür die Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene, erhöht. Bei der Einreise in die Schweiz muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) durchzuführen.

Ab Montag, 6. Dezember, gilt zusätzlich Folgendes:

  • Ausweitung der Zertifikatspflicht: Die 3G-Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Hobby-Sportlern. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.

    Im Freien gilt nun auch die Zertifikatspflicht ab 300 Personen.

    Für private Treffen mit über zehn Personen sei das Zertifikat eine «Empfehlung».
  • Ausweitung der Maskenpflicht: Neu gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen überall dort, wo auch eine Zertifikatspflicht gilt. In der Gastronomie tritt anstelle der Maskenpflicht wiederum die Sitzpflicht in Kraft.
  • Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. PCR-Tests gelten nach wie vor 72 Stunden (die Dauer werde aus Kapazitätsgründen beibehalten, so der Bundesrat). Der Nationalrat hat in der laufenden Wintersession entschieden, dass die Antigen-Tests wieder gratis werden sollen. Der Bundesrat überlässt den definitiven Entscheid nun dem Ständerat für kommende Woche.
  • Homeoffice: Es gilt eine Homeoffice-Empfehlung dort, wo es möglich ist. In Innenräumen, so auch am Arbeitsplatz, gilt die Maskenpflicht.
  • 2G: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie sämtliche Veranstaltungen (innen und aussen) können den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränken und dabei auf eine Maskenpflicht verzichten. Die dafür vorgesehene Anpassung der Covid-App werde erst am 13. Dezember zur Verfügung stehen, so Berset. Bis dahin müssen die Verantwortlichen manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
  • Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen: Gemäss Covid-19-Gesetz müssen Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie für Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufgehoben werden, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung «ausreichend geimpft» ist. Dies ist nun anscheinend der Fall. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, so etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Auf eine repetitive Testung an Schulen müsse der Bundesrat «leider» verzichten, fügte Berset an. Die Kantone hätten sich dagegen gesträubt.



Quelle:

Youtube: Medienkonferenz des Bundesrates – 3. Dezember 2021

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