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Erinnerung an ärztliche Ethik in Zeiten von Covid-19

Published On: 6. Dezember 2021 5:27

Spricht man mit älteren Menschen über Ärzte früher und heute, sind die meisten in der Lage gravierende Unterschiede im Erfolg der Behandlung sowie in der Art der Begegnung gegenüber den Patienten aufzuzählen. Gab es früher persönliche Betreuung, individuelle Diagnose und Therapie, regieren heute Leitlinien, persönliche Distanz und Computer. Entsprechend bleiben die Erfolge aus. Aber es gibt auch Ärztinnen und Ärzte die unter den Zuständen leiden. Hier eine Bestandsaufnahme einer Ärztin.

Von Gastautorin Helga Wagner

Als Mitglied der ärztlichen Profession

gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.

Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.

Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.

Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

(Genfer Deklaration des Weltärztebundes) (1)

Als Mitglied der ärztlichen Profession möchte ich heute an alle meine Kolleginnen und Kollegen schreiben. Unser Berufsstand erfährt gerade sehr schwere, degradierende, menschenunwürdige Zeiten- und ich schreibe aus großer Sorge und (Ver-)fassungslosigkeit.

Eine Impfpflicht, die von uns ÄrztInnen exekutiert werden soll, verstößt nicht nur gegen unsere Genfer Deklaration des Weltärztebundes (1), sondern auch gegen die UNESCO Deklaration der Menschenrechte (2), gegen die UN Deklaration der zivilen und politischen Rechte (3) und gegen die UN Deklaration der Menschenrechte (4).

Jede vorbeugende, diagnostische oder therapeutische medizinische Intervention kann und darf nur mit einer vorangehenden freien und ausreichenden informierten Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Dies ist bei der Massenabfertigung in Impfstraßen nicht möglich, außerdem erfolgt die „Impfung“ bei den PatientInnen unter massiven äußerlichen Druck, der eine freie Willensbekundung unmöglich macht.

Der Staat nötigt unsere PatientInnen zu einer medizinischen Intervention um auf beschränkte Zeit eine Freiheit zurückzuerlangen, die jedem Menschen unantastbar als Geburtsrecht zusteht. Die auf den Weg gebrachte Impfpflicht verstößt aber noch gegen weitere grundlegende Gesetze: Gegen das „nil nocere“ (nicht schaden), das seit Hippokrates im Fundament unserer ärztlichen Ethik verankert ist, gegen den internationalen Konsens zur medizinischen Ethik der World Medical Association (WMA) (5)- und nicht zuletzt auch gegen unser Gewissen in der Medizin.

Der Respekt für die Autonomie unserer PatientInnen ist die Grundlage unseres ärztlichen Handelns; wenn wir eine medizinische Behandlung vornehmen, die kein Notfall ist – und impfen ist kein Notfall! – ohne Einwilligung und ohne die Würde und das Recht auf Selbstbestimmung unserer PatientInnen zu respektieren ist dies nicht nur unethisch, sondern auch illegal.

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin angesichts der neuen verfügbaren Literatur (6) behauptet, diese „Impfungen“ seien für alle Menschen „alternativlos“, „sicher“ und „wirksam“, beweist dies, dass die betreffende Person entweder nur unzureichend gelernt hat wissenschaftliche Literatur zu lesen oder sich bewusst gegen eine wissenschaftliche Medizin und eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung entschieden hat. Wie ist es sonst möglich diese Produkte, deren Inhaltsstoffe nicht vollständig deklariert sind, deren Nebenwirkungen schwerwiegend und deren Langzeiteffekte unbekannt sind sogar Kleinkindern zu spritzen?

Spätestens nach den Aussagen unseres Kammerpräsidenten ist es schwierig sich mit einer Standesvertretung zu identifizieren, die jede gegenteilige Meinung ohne jeglichen wissenschaftlichen Diskurs ablehnt. Eigentlich sollte die Prämisse: „Hart im Verstand und weich im Herzen“ gelten– in unserer Ärztekammer ist dies anscheinend umgekehrt. Dort beschäftigt man sich lieber mit der Beratschlagung von Politikern als mit unseren ureigensten Aufgaben, nämlich der Wahrung der PatientInnenwürde, der kritischen Überprüfung von Forschungsdaten, der Achtung vor dem Leben sowie der vorbehaltslosen Behandlung von Menschen (welche a priori jegliche Anwendung unethischer Selektionskriterien ausschließt).

Bis zuletzt sind leider mehrere KollegInnen unrühmlich bekannt geworden die PatientInnen welche sich gegen die „Impfungen“ entschieden haben nicht mehr behandeln wollen, bzw. diese vorsätzlich länger in Ambulanzen warten lassen, lebenswichtige Dialysebehandlungen verwehren und von Transplantationslisten streichen. Dass in einem „Servicemagazin“ für ÄrztInnen (7) dann auch noch mit einem Medizinrechtsexperten diskutiert wird welche Grundlagen es rechtlich zu einer Zwangsimpfung braucht (und ob dann ein Behandlungsvertrag vorliegt), stellt für mich eine außerordentliche Perversion unseres ärztlichen Berufsethos dar.

Wir Ärzte und Ärztinnen waren zu Beginn dieses Missstands an vorderster Front dabei und haben ihn mitverursacht. Wir können ihn auch beenden.

Es wird die Zeit kommen, wo sich jeder von uns persönlich die Frage stellen muss: „Was ist mir wichtiger? Mein Gewissen oder mein Ruf? Die Gesundheit meiner PatientInnen oder meine Anstellung? Wem wollen wir in letzter Instanz verpflichtet sein? Dem Geld oder unserer Verantwortung gegenüber dem Leben?“

Haben wir Mut und leben wir eine personalisierte, individuelle Medizin mit einer tragfähigen Arzt-PatientInnenbeziehung. Agieren wir nicht als Ausführungsgehilfen eines verfassungslosen Staates. Erinnern wir uns, was uns angetrieben hat diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Selbstkritik, Aufrichtigkeit und die Wahrung der freien Entscheidung unserer PatientInnen müssen die unumstößliche Grundlage unseres Berufes bleiben.

Nicht zuletzt- ein großes Dankeschön an alle KollegInnen, die es nicht verlernt haben kritisch zu sein und sich mit Respekt und Demut vor dem Leben gegen den Zeitgeist zu stellen und zu sagen: „Nein!“

„Wir wissen nichts-

Das ist das Erste.

Deshalb sollen wir sehr bescheiden sein-

Das ist das Zweite.

Dass wir nicht behaupten zu wissen, wenn wir nicht wissen-

Das ist das Dritte.“

(Karl R. Popper: Alles Leben ist Problemlösen-Über Erkenntnis, Geschichte und Politik. R. Piper, München 1996, S. 336)

Literatur und Information

  1. https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-geneva/ (abgerufen am 05.12.2021)
  2. https://en.unesco.org/udhr ; (abgerufen am 05.12.2021)
  3. https://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/ccpr.aspx (abgerufen am 05.12.2021)
  4. https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (abgerufen am 05.12.2021)
  5. https://www.wma.net/policies-post/wma-international-code-of-medical-ethics/international-code-of-medical-ethics-2006/
  6. http://vigiaccess.org/

https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf

Ndeupen S, Qin Z, Jacobsen S, Bouteau A, Estanbouli H, Igyártó BZ. The mRNA-LNP platform’s lipid nanoparticle component used in preclinical vaccine studies is highly inflammatory. iScience. 2021 Dec 17;24(12):103479. doi: 10.1016/j.isci.2021.103479. Epub 2021 Nov 20. PMID: 34841223; PMCID: PMC8604799.

Brown, R. B. (2021). Outcome reporting bias in COVID-19 mRNA vaccine clinical trials. Medicina, 57(3), 199.

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The BNT162b2 mRNA vaccine against SARS-CoV-2 reprograms both adaptive and innate immune responses

F. Konstantin Föhse, Büsranur Geckin, Gijs J. Overheul, Josephine van de Maat, Gizem Kilic, Ozlem Bulut, Helga Dijkstra, Heidi Lemmers, S. Andrei Sarlea, Maartje Reijnders, Jacobien Hoogerwerf, Jaap ten Oever, Elles Simonetti, Frank L. van de Veerdonk, Leo A.B. Joosten, Bart L. Haagmans, Reinout van Crevel, Yang Li, Ronald P. van Rij, Corine GeurtsvanKessel, Marien I. de Jonge, Jorge Domínguez-Andrés, Mihai G. Netea

medRxiv 2021.05.03.21256520; doi: https://doi.org/10.1101/2021.05.03.21256520

https://www.researchgate.net/publication/356756711_Latest_statistics_on_England_mortality_data_suggest_systematic_mis-categorisation_of_vaccine_status_and_uncertain_effectiveness_of_Covid-19_vaccination

  1. https://www.aerzte-exklusiv.at/de/jDA0GcM0/covid-update-ii-medizinrechtsexperte-univ-prof-ddr/?in=DaD66Z0s (abgerufen am 05.12.2021)
Bild von Mahmud Shoeb auf Pixabay

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Dr. Helga Wagner ist ein Pseudonym, der richtige Name ist der Redaktion bekannt.


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