Rechtsanwälte Forsthuber und Brunner zu Impfpflicht und Beugehaft
Neben der Impfpflicht haben deren Verfechter auch ein Gesetz zur Etablierung einer Beugehaft in Vorbereitung. Damit sollen Menschen, die die Bezahlung von Verwaltungsstrafen verweigern in Beugehaft genommen werden können. Dazu haben die Rechtsanwälte Gottfried Forsthuber und Dr. Michael Brunner per Video bzw gestern bei den Demonstrationen Stellung genommen.
Und hier das Statement wie auf der Webseite von MFG-Österreich veröffentlicht:
Wie ich Euch in meinen Reden anlässlich unserer politischen Kundgebungen gesagt habe, ist eine Impfpflicht weder rechtlich noch faktisch umsetzbar, wenn alle betroffenen Personen, die mit einem schwerwiegenden und rechtswidrigen Eingriff in ihre Grund- und Freiheitsrechte nicht einverstanden sind, solange von den ihnen gesetzlich eingeräumten Rechten im Rahmen des Rechtsschutzes Gebrauch machen, bis die Impfpflicht fällt. Dasselbe gilt für eine Beugehaft.
Wir werden Euch zur gegebenen Zeit alle notwendigen Rechtsinformationen und -anleitungen zukommen lassen, sowie alle Rechtsbehelfe und Rechtsmittel als jeweilige Muster zum Download zur Verfügung stellen, so dass ihr diese Eingaben (nur) ausfüllen bzw. ergänzen und termingerecht an die Behörden / Gerichte absenden müsst.
Es ist davon auszugehen, dass von diesen Möglichkeiten unzählige Personen Gebrauch machen werden, die ihre Rechte wahrnehmen – das System kann eine solche Eingabenflut nicht bewältigen. Das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter ist ein unabdingbares Grund- und Freiheitsrecht (Art. 6 E-MRK). Jedermann hat Anspruch auf ein faires Verfahren.
Es muss (nur) jeder einzelne von Euch den ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsschutz vollständig in Anspruch nehmen, wenn er mit einer solchen Politik, die das Recht beugt, nicht einverstanden ist.
Impfpflicht und Beugehaft müssen politisch von langer Hand geplant und vorbereitet worden sein. Die EU stößt sich an den Begriffen von „Weihnachten“ sowie „Maria und Josef“ wegen möglicher Diskriminierung, aber nicht an der Diskriminierung von Personen, die aus evidenzbasierten Gründen eine experimentelle, bedingt zugelassene Gentherapie (mit unabsehbaren Folgen) auf der Grundlage bisher unbestrittener Grund- und Freiheitsrechte sowie ihrer Würde ablehnen.
Denn: Die Politik hat dem Recht zu folgen und nicht das Recht der Politik.
Einen ausgezeichneten und lesenswerten Kommentar zu dem Thema gibt es in der Neuen Zürcher Zeitung unter dem Titel „Im Namen der Mehrheit ist nicht alles erlaubt. Eine Impfpflicht wäre deshalb falsch„. Hier ein Absatz daraus:
Die physische Integrität eines Menschen, die Würde des Individuums und sein Recht auf Selbstbestimmung dürfen nicht aus pragmatischen Erwägungen zur Disposition gestellt werden. Sie gelten absolut, unabhängig von der Mehrheitsmeinung. Das trifft besonders auf medizinische Eingriffe zu. Die Auswüchse staatlicher Zwangsmedizin waren in der Vergangenheit zu barbarisch, als dass das Gespür für die Anfänge solcher Fehlentwicklungen verlorengehen darf.
Es ist unfassbar, wie rasch nach den Grauen des Nazi-Regimes ethische Grundsätze wieder über Bord geworfen werden.
Bild von Engin Akyurt auf Pixabay
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