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Wirtschaftskammer für Einschränkung von Menschenrechten und Überwachung durch technische Zutrittssysteme

Published On: 16. Dezember 2021 13:43

Verfassungsmäßige Grund- und Menschenrechte werden mittlerweile mit wachsendem Tempo ausgesetzt, ohne dass es dafür einen stichhaltigen Grund gibt. 2g-Regel und Maskenpflicht sowie Lockdowns und die wahllose Schließung, von Gastronomie. Langlaufloipen, Museen, Handel oder Schulen bringen genau gar nicht, vergleicht man Österreich mit Schweden. Einer der Feinde von Grund- und Menschenrechten ist die Organsiation deren Mitglied ich seit Jahrzehnten bin: die Wirtschaftskammer.

Nehammer und Mückstein haben eine schärfere Überwachung der Verbote und Einschränkungen angekündigt und der neue Finanzminister die Rückforderung von Hilfszahlungen von den Unternehmen, die die 2G-Regel nicht ausreichend kontollieren. Was macht die Wirtschaftskammer? Sich dagegen zu Wehr setzen? Nein, das Gegenteil.

Impfpass führt zu dauernder technische Überwachung

Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, betont laut „Presse“ jedenfalls die Bereitschaft für Kontrollen. „Wir werden weiterhin mit der Pandemie leben müssen. Wenn wir da künftig die Geschäfte offen halten wollen, werden wir Lösungen anbieten müssen.“ Erarbeiten wolle man diese bis Jänner. Denkbar seien etwa technische Zutrittssysteme.

Haben schließlich die Chinesen vorgemacht. Je nach sozialen Credits darf man Reisen, in Restaurants gehen oder einkaufen. Wer sich nicht wohlverhält wird ausgeschlossen. Dazu dient ein elektronischer (Impf-)Pass, der beim Eingang mit eben jenen „technischen Zutrittssystemen“ gelesen werden kann, von denen die Kammer schwärmt. Die Jö-Karte reicht offenbar noch nicht zur Überwachung.

Und macht nicht den Fehler zu glauben, dass diese „technischen Zutrittssysteme“ irgendwann wieder verschwinden werden. Irgendein Grund für die weitere Verwendung wird sich finden lassen. Das ist schließlich die Absicht hinter 2G und Impfpass. Diese Phase dient der Gewöhnung daran.

Wie nahezu immer vertritt die Kammer da natürlich wieder einmal die Interesse der Großkonzerne, Klein- und Mittelbetriebe bleiben auf der Strecke von EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) nicht zu reden.

Wirtschaftskammer und Stadt Wien gegen Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit

Die Partei MFG-Österreich teilt in einer Presseaussendung mit, man wolle das  Demo-Verbot in Wien nicht hinnehmen.  Die Wirtschaftskammer will Versammlungs-Verbote, unternimmt aber nichts gegen Einbruch der Wirtschaft und des Handels.

Die LPD Wien möchte auf Zuruf der Wirtschaftskammer eine Kundgebung am kommenden Samstag am Wiener Schwarzenbergplatz untersagen, mit der Begründung, die Bevölkerung dürfe nicht „am Shopping“ gehindert werden.

MFG begründet in einer Stellungnahme an die LPD wie folgt:

  1. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein in Art. 11 EMRK und Art. 12 StGG verankertes Grundrecht
  2. Die Untersagung einer Versammlung zum Zwecke „ungehinderten Shoppings“ ist von keinem Gesetz gedeckt, da sonst die Versammlungsfreiheit ausgehöhlt würde. Demonstrationen sind typischerweise mit einer gewissen Belastung von Einkaufsstraßen verbunden.
  3. „Da ein Demonstrieren – also ein Zeigen der eigenen Meinung (lateinisch „demonstrare“ = „zeigen“) – nur dort möglich ist, wo sich auch Publikum befindet, welchem eben diese Meinung gezeigt werden kann, wäre eine Versammlung in einem wenig besuchten Park weit außerhalb des zentralen Stadtgebietes völlig sinnentleert und eine Verhöhnung der Menschen, die durch eine friedliche Demonstration ihre politischen Rechte wahrnehmen wollen“ erklärt MFG-Anwalt Mag. Dr. Georg Prchlik.

Wirtschaftskammer unterstützt Lockdown, ist aber gegen Versammlungsrecht

Die MFG hat in einem weiteren Schreiben dem Wiener Wirtschafts-Kammerpräsidenten mitgeteilt, dass nicht die Demonstrationen, sondern die fortgesetzten Corona-Maßnahmen der Regierung die Wirtschaft und die Existenz vieler Menschen in einem nie dagewesenen Ausmaß schädigen, ohne dass dies irgendeine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen gehabt hätte.

„Wir von MFG teilen Ihre Sorge um die Wirtschaft und die Existenz der Menschen vollinhaltlich und setzen uns gerade deshalb seit Monaten gegen die massiv schädigenden Maßnahmen der Regierung ein“, sagt der RA Dr. Michael Brunner, Bundesparteiobmann der MFG.

„Leider haben Sie uns bisher keine Unterstützung zur Aufhebung der schädigenden Regierungs-Maßnahmen gegeben, obwohl der Schutz der Wirtschaft ja in Ihren Aufgabenbereich fallen würde. Nachdem Sie die für jedermann erkennbare Schädigung der Wirtschaft in den letzten Monaten offensichtlich tatenlos hingenommen haben, verwundert es umso mehr, dass Sie mit Ihrem Zuruf an die LPD nun versuchen, in einer Alibihandlung den Schein zu wahren, Sie würden sich für die Wirtschaft und die Menschen einsetzen. Tatsächlich jedoch fordern Sie die Polizei auf, grundlegende demokratische Rechte zu opfern. Dies ist nicht nur ein Machtmissbrauch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, sondern es zeugt auch von einem Demokratieverständnis, welches unvereinbar ist mit Ihrer Funktion als Vertreter eine demokratischen Institution.“

Rücktritt

„Ihr sofortiger Rücktritt zusammen mit einer Entschuldigung bei den Bürger*innen dieses Landes ist angemessen. Ferner wäre es im Sinne der Mitglieder der WKO, wenn sich die Kammer für ein sofortiges Ende der Corona-Maßnahmen einsetzen würde“, schließt Brunner.


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