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Boostern, was das Zeug hält – und wer haftet?

Published On: 27. Dezember 2021 0:30

Omikron breitet sich auch in der Schweiz aus – und damit die Panikmache der Medien. Ganz nebenbei erscheint die Meldung, dass sich bei der Booster-Injektion um «Off-Label-Use» handelt.

Veröffentlicht am 27. Dezember 2021 von MB.


In der Schweiz wird die «Auffrischungsimpfung» neu nach vier anstatt bisher sechs Monaten nach der Zweitimpfung «empfohlen». Die Daten zu Omikron wiesen auf eine «raschere und stärkere Abnahme des Impfschutzes» hin, liess Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) verlauten.

So weit, so gut. Doch wer von den Impfwilligen ist sich wohl der Tatsache bewusst, dass die vorhandenen Impfstoffe von der zuständigen Heilmittelbehörde Swissmedic nur für eine Auffrischung nach sechs Monaten zugelassen sind? Man spricht dabei von einem sogenannten «Off-Label-Use».

Diese wichtige und brisante Meldung wird seitens der Behörden, Politiker und meisten Medien einfach verschwiegen. Dabei wäre es ihre Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger korrekt und vollständig aufzuklären.

«Zugelassene Medikamente und Wirkstoffe, die sich aufgrund von ersten Erfahrungen im Ausland möglicherweise zur Therapie von COVID-19 eignen, können Off-Label (ausserhalb der zugelassenen Indikation) sowie im Rahmen eines klinischen Versuchs angewendet werden», schreibt Swissmedic. Die Impfstoffe eignen sich laut Heilmittelinstitut also nur «möglicherweise» zur Therapie. Und sie können in einem «klinischen Versuch» angewandt werden. Wie ermutigend …

Zudem liegt die Verantwortung für die Anwendung «Off-Label» bei den Ärzten. Ein heisses Eisen. Diese müssten die Patientinnen und Patienten über «Risiken und Nebenwirkungen» aufklären. Im Kanton Zürich will man den Impfwilligen ein «Merkblatt» vorlegen, «damit man keine Zeit verliert», wird der Leiter des Zürcher Gesundheitsamtes Peter Indra zitiert. Die Verantwortung wird einmal mehr auf die Kleinen abgeschoben.



Quelle:

Bluewin News: Darum musst du für den Booster nach vier Monaten unterschreiben – 22. Dezember 2021

Swissmedic: Hinweise zum Off-Label-Use – 3. April 2020

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