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Hof klagt an (Teil 2) | Von Nino Schrepfer

Published On: 28. Dezember 2021 17:36

Alles richtig gemacht, aber schuldig

Ein Standpunkt von Nino Schrepfer.

Diese Demonstrationen enden jetzt.

Der eingehende, immer wiederkehrende Satz der Demonstrationen am Kugelbrunnen in Hof lautete in Anspielung an Bill Gates Dogma immer „Diese Demonstrationen enden erst, wenn 7 Milliarden Menschen in Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung miteinander leben dürfen.“ Das ist jetzt vorbei.

Nachdem an besagtem Kugelbrunnen in Hof von meinem Mitstreiter und mir insgesamt 13 Demonstrationen angemeldet wurden, die friedlich und ohne jegliche Verstöße durchgeführt werden konnten, wurden wir nun, soviel vorweg, wegen „niederschwelliger Verstöße“ während der Demo vom 8.5.2021 verurteilt.

Die Hintergründe und meine Motivation, solche Demonstrationen durchzuführen, habe ich ausführlich in Teil 1 dieses Podcasts dargelegt. Auch der Strafbefehl und die absurden Vorwürfe können in Teil 1 nachgelesen werden. Heute, einige Tage nach der Verhandlung, möchte ich allen Interessierten einen tiefen, grotesken, erschreckenden aber auch amüsanten Einblick in die bayerische Justiz und die Verhandlung selbst ermöglichen. Sie dürfen gespannt sein. Aber vorsicht: Die nachfolgenden Zeilen und Minuten könnten Ihre Auffassung von einem funktionierenden Rechtsstaat nachhaltig zerstören.

Bevor wir mit dem Ablauf der Verhandlung beginnen, muss noch angemerkt werden, dass Richter Robert Steiniger im Vorfeld des Verfahrens die Sache gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen wollte. Da dies aber einem Eingeständnis nahe gekommen wäre und uns als Angeklagten nach wie vor keine Schuld bewusst ist, wurde auf einen Verhandlungstermin beharrt. Wenn ich im folgenden immer wieder von wir und uns spreche, meine ich damit meinen Kollegen und mich, mit dem ich als stellvertretender Versammlungsleiter für diese Demo verantwortlich zeichne.

Polizeioberrat S.

Bevor Herr S., der besagte Polizeioberrat aus Teil 1 als erster Zeuge zu Wort kam, führte der Oberstaatsanwalt in seiner Anklageschrift aus, dass Versammlungsleiter für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich wären und eröffnete damit die streitbare Thematik.

Herr S. wurde zu seinem Gesamteindruck während der Demo befragt, schilderte akribisch seine Eindrücke und gab die protokollierten Verstöße wieder. Auf die Minute genau wusste er, wann welcher Verstoß der Demoteilnehmer erfolgte – konnte aber auf die Frage, ob beispielsweise ein Teilnehmer wegen Verstößen von den Versammlungsleitern ausgeschlossen wurde und somit die Versammlungsleiter ihren Pflichten nachgekommen sind, nicht beantworten.

Im Folgenden wurde den Versammlungsleitern zur Last gelegt, die Zeitung „Demokratischer Widerstand“, die auf der Bühne lag, „angepriesen“ zu haben, worauf sich „tumultartige Szenen“ ereigneten. Der aus München angereiste Verteidiger Sebastian Hopfner fragte nach: “Wie viele Personen tummelten sich denn um die laut Strafbefehl ausgelegten Zeitungen? Wie lange dauerte die Szenerie? Wer von den Beamten unterband diese Aktion schlussendlich?” Keine der Fragen vermochte der so perfektionistisch veranlagte Beamte zu beantworten. Der von mir erstellte Videobeweis wurde vorgespielt und siehe da: Die Aktion dauerte keine 10 Sekunden und ich selbst habe dieses Wegnehmen der Zeitungen umgehend unterbunden, als ich merkte, dass die Menschen sich „zu nahe kamen“.

Dies nun war das erste Mal, dass der Herr Polizeibeamte einer Falschaussage vor Gericht überführt wurde. Weiter ging es mit der Klage über mein Verhalten, als zum Ende der Veranstaltung eine Gruppe der Einsatzhundertschaft begann, in die Menge zu filmen. Ich nahm mir heraus, die Beamten darauf hinzuweisen, dass dies nur bei Straftaten erlaubt sei und gab dies über Mikrofon durch. Zur Last wurde mir dabei gelegt, mit dieser Durchsage für „Eskalation“ gesorgt zu haben und mittels Fingerzeig direkt Polizisten angegangen zu sein. Auch diese Szene wurde per Video analysiert und stellte sich als willkürliche, an den Haaren herbeigezogene Pauschalverdächtigung heraus. Es gab keinen Fingerzeig und schon gar keine Fehleinschätzung meinerseits – die zweite „Fehleinschätzung“ oder objektive Lüge des Zeugen S. vor Gericht.

Je mehr Herr S. sich in den Fall hineinredete, desto mehr Irrelevantes und Widersprüchliches kam aus seinem Mund. Langsam aber sicher kam auch meinem Verteidiger der Gedanke, dass die Motivation, diesen Strafbefehl überhaupt zu erstellen, wohl von Herrn S. persönlich ausging. Und siehe da, auf die direkte Frage meines Anwalts Alexander Schmidtgall, wer denn überhaupt den Strafbefehl angeregt hätte, gab Herr S. zu, dass er selbst dies tat. „Es waren einfach zu viele Verstöße. Die musste ich zur Anzeige bringen.“ antwortete er sinngemäß.

Auch die dritte, objektive Lüge des Polizeibeamten, die uns während der Verhandlung schaden sollte, soll nicht verschwiegen werden. Es handelte sich hierbei um die mittlerweile berühmt gewordene „Brotzeit“, die ich während der Veranstaltung, trotz Verbot, die Maske abzunehmen, „genüsslich“ zu mir nahm. Schon im Vorfeld stellte Richter Steiniger treffend fest, dass diese Polemik im Gerichtssaal fehl am Platz sei.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Hopfner, ob Herr S. „Brotzeit“ genauer definieren könne, sagte er überzeugt: „Es war ein größeres Brot und ein Getränk“. Die Leser und Hörer dieses Podcasts wissen genau, dass es sich nur um einen Müsliriegel handelte, den ich aufgrund einer leichten Unterzuckerung innerhalb von maximal 30 Sekunden zu mir nahm…

Falschaussage vor Gericht? Wenn es der Sache dient…

Dieses Kasperletheater könnte ich nun noch bis zum Ende nacherzählen – die Verhandlung dauerte immerhin 3 Stunden – ich erspare aber dem Leser die kleinen, irrsinnigen Details. Doch auch wenn das Fass zu diesem Zeitpunkt schon keinen Boden mehr besaß, erfuhr ich im Nachgang der Verhandlung, dass unser korrekter Herr S. zu allem Irrsinn auch noch als Mitglied im Hofer Stadtradt (CSU) vertreten ist – wer’s nicht glaubt, kann dies im Schriftartikel verlinkt nachsehen.

Mehr Befangenheit geht kaum. Doch dies ist ja bei einem gewissen Herrn Harbarth vom Bundesverfassungsgericht auch nicht mehr von Relevanz. In meinem Fall kann man jedoch klar erkennen, dass offensichtlich über den Stadtrat-Filz Polizisten dazu „motiviert“ werden, Demonstrationen, sollten sie im Stadtbild nicht erwünscht sein, vor den Kadi zu bringen. Ob ein Herr S. weiß, dass er benutzt und sein Amtsstatus dafür missbraucht wird…?

Nicht erst seit der großen Corona-Krise nagt in mir der Gedanke, dass der demokratische Rechtsstaat mit all seiner Gewaltenteilung und der medialen 4. Gewalt stark angeschlagen ist. Durch die persönliche Betroffenheit und mit der Beobachtung dieser Verhandlung komme ich zu einer traurigen Erkenntnis: Jeder Bürger, der dem Staat widerspricht, wird ab einem gewissen Punkt mit allen Mitteln bekämpft. Er wird zum Sündenbock erklärt, um zunächst mundtot und später von Mitläufern vollends erledigt zu werden. Mit Hilfe von anhaltender, irreführender Propaganda, gefördert, gebilligt und finanziert durch die Politik, kann man beobachten, dass willfährige Mitläufer und Denunzianten aus der Exekutive rekrutiert werden, die alles und jeden zur Anzeige bringen – was schlussendlich auch zu einer Rechtsprechung führt, die mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie nichts mehr zu tun hat.

Artikel 92, GG besagt: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; (…) Artikel 97, (1) führt aus „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Beide Artikel sind aufgrund meiner Erlebnisse der letzten Tage, Wochen und Monate das Papier nicht mehr Wert, auf dem sie gedruckt wurden.

Doch der Reihe nach. Wie bis hierhin beschrieben, lief die Verhandlung scheinbar sehr zu unseren Gunsten. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen war mehr als angekratzt, der Richter stellte hartnäckig jene Fragen, die unser Engagement, eine friedliche Veranstaltung zu führen, in ein gutes Licht rückten. Auch ein weiterer Zeuge, der Verbindungspolizist, der uns auf der Demo als Kommunikationspartner zur Verfügung stand, bestätigte noch einmal die Friedlichkeit der Versammlung und unser Engagement, allen Aufforderungen, so sie denn sein mussten, nachgekommen zu sein. Eine spannende Aussage von ihm kam dann, als er auf die Frage, ob die Versammlungsleiter aus eigenem Antrieb auf Demoteilnehmer zugingen antwortete: „Ich möchte nicht sagen, dass sie nie Eigeninitiative gezeigt haben – aber eine konkrete Erinnerung daran habe ich nicht.“ An den Sachverhalt, dass ich einen Demoteilnehmer ausschloss, der die Maske nicht aufsetzen wollte, erinnerte er sich sehr deutlich – sogar sein Name fiel ihm ein – aber ob wir Eigeninitiative gezeigt hätten, wusste er nicht? Bei dieser Widersprüchlichkeit drängt sich die Frage auf: Wurde ihm im Vorfeld der Verhandlung zum Thema „Eigeninitiative“ ein Maulkorb verpasst? Mit der Urteilsverkündung können Sie sich selbst ein Urteil bilden, ob dem so gewesen könnte.

Nachdem also die Zeugen vernommen wurden, lobte Oberstaatsanwalt Jan Görden in seinem Abschlussplädoyer die ruhige Verhandlung und wiederholte, dass die Versammlungsleiter alles richtig gemacht hätten. Seine präzise formulierten Inhalte wären ob der Redundanz nicht der Rede wert gewesen, hätte er nicht einen ganz besonders auffälligen Satz fallen lassen, der nicht nur fassungslos sondern im Endeffekt auch „verfassungslos“ machte. Er lobte nämlich ausdrücklich die Tatsache, dass die Versammlungsleiter, nachdem sie von dem Strafbefehl erfahren hatten, „die Finger davon gelassen“ hätten, weitere Demonstrationen anzumelden…

Dieser Satz muss erstmal verdaut werden. Er bedeutet nämlich nichts anderes, als dass sich ein Staatsanwalt freut, wenn der brave Bürger zuhause bleibt, sobald ein Verfahren gegen ihn läuft. Es bedeutet auch, dass er den Einschüchterungs-Charakter des Staates befürwortet und dass mit jedem Strafbefehl das Recht auf Versammlungsfreiheit mindestens indirekt eingeschränkt wird. Der Rechtsstaat kann also mit aller Macht durchgreifen und wie in meinem Fall sichtbar, unerwünschte Demonstrationen mit seiner Sanktionierungs-Macht unterbinden. Mit dieser Aussage pfeift der Anwalt des Staates auf Artikel 8 GG und unterstützt meiner Meinung nach ein totalitäres System, wie wir es von Mao oder anderen repressiven Staaten kennen.

Das Urteil

Kurz vor Urteilsverkündung war die Stimmung auf der Anklagebank trotz allem relativ entspannt. Augenscheinlich haben sich die beiden Zeugen selbst der Lächerlichkeit Preisgegeben und durch meinen Videobeweis mindestens dreimal als vollkommen unglaubwürdig ausgezeichnet. Wir gingen davon aus, dass der Richter das ähnlich sah und seine Hartnäckigkeit während der Befragung darauf zurückzuführen ist, dass er sich eine präzise Urteilsbegründung für einen Freispruch zurechtlegte.

Fehlanzeige. Das Urteil folgte so umgehend wie nüchtern: schuldig nach §59 StGB. Die Veranstalter hätten alles richtig gemacht, das schon, aber aufgrund „niederschwelliger Verstöße“, die laut einem Verwaltungsgerichtsurteil auch geahndet werden können, seien die beiden Beschuldigten zu 30 Tagessätzen, ausgestellt auf Bewährung für 1 Jahr, zu verurteilen.

Keine monetäre Strafe also, aber eine psychologische

Der Richter betonte noch einmal das hohe Recht der Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht, hielt aber mit seinem Urteil im selben Atemzug genau die Einschüchterungsmethoden hoch, die beide Rechtsanwälte anprangerten. Fakt ist: Innerhalb eines Jahres wird auch bei geringstem Strafverdacht die auferlegte Bewährungsstrafe fällig. Das bedeutet nichts anderes, als die Fortführung dessen, was seit Mai passiert ist: nämlich nichts. Keine weitere Kundgebung, keine Versammlungen, Ruhe im Karton.

In seiner weiteren Begründung ging Richter Steiniger nochmal auf die üblichen Gefahren durch die bekannte, grassierende Krankheit ein, die Ansteckungsgefahr, die schweren Verläufe, usw. Mit keinem Wort aber erwähnte er das von Rechtsanwalt Hopfner vorgelegte Urteil aus Garmisch-Partenkirchen, bei welchem vor Gericht präzise mit Hilfe der Gesellschaft für Aerosolforschung festgestellt wurde, dass eine Ansteckungsgefahr im Freien praktisch nicht existiert. Dies ignorierend maßte er sich aber die Erklärung an, dass am Kugelbrunnen zwischen den „vielen hohen Häuserfassaden“ durchaus ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, da die Häuser ja die Luftzufuhr unterbinden, und dann natürlich ein höheres Risiko einer Infektion bestünde, als dies beispielsweise in einer anderen, größeren Stadt der Fall sei.

Ich hatte diesem Schwachsinn nichts mehr hinzuzufügen und muss in klaren deutlichen Worten zu folgendem Fazit kommen: Wenn Polizisten unbehelligt vor Gericht Falschaussagen treffen dürfen, wenn sich die Anklagepunkte des Strafbefehls im Verhandlungsverlauf als falsch darstellen, faktisch also nichts mehr übrig bleibt, was zu einer Strafe führen kann – und dennoch die Anklage von einem an den Haaren herbeigezogenen Urteil im Bezug auf „niederschwellige Verstöße“ herangezogen wird, nur um einen Freispruch abwenden zu können – dann hat das mit einer fairen Verhandlung nichts mehr zu tun.

Es ist dies die Feigheit eines Richters Steiniger, die hier in aller Deutlichkeit zum Vorschein kommt.

Feige, in dem Sinne, dass dieses Urteil mit keinem faktischen Verstoß begründet wurde. Feige, dass hier mehr als klar wurde, dass auch dieser Richter am Amtsgericht Hof weisungsgebunden im Sinne der Politik und seiner Stadt, die ihn bezahlt, handelt. Grotesk und unfassbar mutet das Urteil weiterhin an, als dass der Richter selbst das Verhalten der Beschuldigten lobte und als korrekt darstellte. Lediglich die fehlende „Eigeninitiative“, permanent, immer und dauerhaft auf die etwaigen Verstöße der Demoteilnehmer hinzuweisen, führte schlussendlich zum Schuldzuspruch.

Was muss ein Versammlungsleiter sehen?

Viele Fragen stehen nach diesem Urteil im Raum. Bundesweit dürften sich nun Versammlungsleiter fragen, was sie denn alles sehen und tun müssen, um straffrei zu bleiben. Die Antwort nach diesem Urteil ist klar: Alles. Jeden. Immer.

Welche Aufgaben und Verpflichtungen ein Versammlungsleiter hat, schien bis dato klar zu sein, wurde in dieser Verhandlung aber revidiert und wird somit zum Präzedenzfall. Der Grundsatz, dass ausschließlich ein Zuwiderhandeln gegen die Auflagen strafbar ist, wurde vollends ignoriert, denn es gab schlicht und ergreifend keine Verstöße – das sah ja selbst der Richter so.

Rechtsmittel wurden eingelegt. Nun soll und muss sich das Gericht in der nächsten Instanz diesen Fragen widmen. Denn entweder entsteht hier im Bezug auf das bayerische Versammlungsgesetz ein Novum oder es wird auf die ursprüngliche Verantwortung der Versammlungsleiter, die Auflagen kund zu tun, zurückgesetzt und ein Freispruch erwirkt.

Mein Eindruck jedenfalls bleibt bestehen: Das Recht, sich frei und friedlich versammeln und seine Meinung kundtun zu dürfen, wurde mit diesem Urteil mit Füßen getreten und auf dem Scheiterhaufen der deutschen Geschichte erneut verbrannt. Auch wird damit unangemeldeten Versammlungen, die der Herr Oberstaatsanwalt als „verbotene Spaziergänge“ bezeichnete, Tür und Tor geöffnet. Wer stellt sich denn nun noch hin und sagt, es sei seine Veranstaltung, wenn die Möglichkeit besteht, ohne Schuld verurteilt werden zu können?

Dieses Urteil ist ein politisches Urteil. Eines, das so nicht sein darf, wenn man als deutscher Staatsbürger auf eine unabhängige Justiz baut.

Es ist dies ein Urteil, das der Meinungsfreiheit schadet und die Versammlungsfreiheit zur Farce werden lässt. Wenn ein Staatsanwalt schon von „verbotenen Spaziergängen“ faselt, merkt man nicht nur, welch Geistes Kind er ist, sondern auch, dass hier in diesem Land mittlerweile Gesinnungs-Urteile gefällt werden.

Denn so wie es seit Monaten zu beobachten ist, gibt es gute und schlechte, erwünschte und unerwünschte Demonstrationen. Genau so wie es mittlerweile gute und schlechte, gehorsame und kritisch denkende Menschen gibt. Das ist der Beginn von Unterdrückung, von Spaltung – der Beginn des Unrechts. Mit Segregation in gute und schlechte Menschen hat aber vor allem der deutsche Staat seine Geschichte. Mit Apartheid kennt sich der „weiße Mann“ nicht minder gut aus.

Wo und wann dies begann, will im Nachgang immer niemand gewusst haben. Wo dies endet, ist jedem aufgeklärten Bürger bekannt. Ein „Nie wieder!“ und ein „Wehret den Anfängen!“ ist in diesen Tagen gebotener denn je, wenn wir aus der Geschichte endlich einmal lernen wollen, wie wir die Zukunft besser machen können. Das Urteil hierzu darf mit Spannung beobachtet werden.

Der Kampf um die Freiheit hat gerade erst begonnen. Wir sehen uns in der nächsten Instanz.

Kurzinterview mit Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall:

1. Ein kurzes Fazit zur Verhandlung aus Ihrer Sicht

“Schlimm ist, dass man Versammlungsleitern derartige Pflichten auferlegt, dass man keine Chance mehr hat, Versammlungen überhaupt zu leiten. Man höhlt das Recht der Versammlungsfreiheit aus, indem man Strafbewährungen drumherum baut. Strafbar aber schuldlos, das geht überhaupt nicht. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, frei zu sprechen. Das geschieht aber nicht, weil es politisch nicht gewollt ist. Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten haben einen Freifahrtschein, Falschaussagen werden nicht verfolgt – ich finde das furchtbar.”

2. Was bzw. welche Art der Verhandlung erwartet uns in der nächsten Instanz?

“Es müssen die Rechtsfragen geklärt werden. Die Vorwürfe im Strafbefehl sind strafrechtlich einfach nicht vorhanden. Als Beschuldigter muss man aber wissen, was man falsch gemacht hat. Das muss nun am Gesetz geprüft werden.”

3. Eine allgemeine Frage im Bezug auf die Corona-Krise. Funktioniert für Sie der Rechtsstaat noch oder werden mehr und mehr politische Urteile gefällt?

„Es werden viele politische Urteile gefällt. Es ist auch auffällig, dass Statistiken vom RKI der politischen Lage angepasst werden. Was genehm ist, wird veröffentlicht. Alles andere wird verschwiegen.“

Ich danke für die Unterstützung und die Zeit für das Interview.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: © privat

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