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Klage von Prof. Müller stellt evidenzbasiert die Wirksamkeit der Impfungen infrage

Published On: 6. Januar 2022 14:43

Professor Werner Müller lehrt an der Universität Mainz, wo sein Fachgebiet die Betriebswirtschaftslehre ist.

Aufgrund seiner Lockdown-kritischen Meinungsäußerungen wurde er schon früher „auffällig“: so wurde er von der Präsidentin der Hochschule dazu aufgefordert, alle Verweise auf seiner Homepage, welche auf die Hochschule verweisen, zu entfernen. Er engagiert sich als einer der wenigen kritischen Wissenschaftler aktiv. Erst am 04.01.2022 hat er (erneute) Klage gegen die Ungleichbehandlung von Genesenen und Geimpften beim Verwaltungsgericht in Darmstadt eingereicht.

Was zunächst unspektakulär klingt, hat es ganz schön in sich. Prof. Müller hat in einer 22 seitigen Klageschrift und insgesamt 110 Seiten Anlagen die Wirksamkeit der Impfung widerlegt. Wir stellen wesentliche Punkte vor.

1. Die Anfänge: Infektion mit verschwundenen Aussagen bei der ARD

Die Geschichte der Klage von Prof. Müller beginnt mit einer Corona Infektion, die am 24.08.2021 festgestellt wurde. Am 30.08.2021 musste er deswegen sogar ins Krankenhaus.

Was für eine Geschichte. Ein maßnahmenkritischer Professor, der jetzt sogar selbst wegen Corona ins Krankenhaus muss! Klar, dass in solch einem außergewöhnlichen Fall auch unsere gute, öffentlich-rechtliche Berichterstattung nicht weit weg ist, getreu dem Sprichwort „Wenn man den Trog hat, kommen die Schweine von ganz alleine!“.

Am 23.11.2021 berichtet der ARD Report Mainz über Prof. Müller:

Was in der Darstellung „vergessen“ wurde zu zeigen ist, dass Prof. Müller im Interview noch sagte:

Der Stationsarzt wertete meine Erkrankung im Entlassungsbericht als außergewöhnlich schweren Verlauf. Er bescheinigte mir aber auch einen guten Gesundheitszustand. Wenn ein gesunder 61jähriger einen außergewöhnlich schweren Verlauf ohne schwere Atemnot und ohne Intensivstation bewältigen kann, dann ist das doch eine gute Nachricht!

„Vergessenes“ Zitat von Prof. Müller im Report Main

Infolge der „nachgewiesenen“ Corona Erkrankung bekam Prof. Müller am 18.09.2021 einen „Genesenennachweis“. Dieser hat aktuell eine Gültigkeit bis zum 24.02.2022, also einem halben Jahr (seit Erkennen der Corona Infektion).

Am 04.10.2021 legte Prof. Müller dagegen Widerspruch beim zuständigen Landratsamt ein. Er wollte eine Gültigkeit von einem Jahr, also bis zum 24.08.2022 – immerhin gilt der Impfstatus nach der Impfung (aktuell) auch noch ein ganzes Jahr.

Über seinen Widerspruch hat das Landratsamt innerhalb von 3 Monaten nicht entschieden – weshalb Prof. Müller jetzt eine Untätigkeitsklage eingereicht hat.

2. Kern der Argumentation: Die Impfung ist kein geeignetes Mittel gegen die Pandemie

Der Kern der Argumentation: Weil die Impfung kein geeignetes Mittel gegen die Pandemie ist und weil die natürliche Immunisierung wirkt, ist die Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt. Zur Wirksamkeit der natürlichen Immunisierung wird folgender Vergleich mit Schweden angeführt:

Quelle: Klageschrift Prof. Müller, S. 17

Die erste Welle war in Schweden höher als in Deutschland. Bei der zweiten Welle waren beide Länder etwa gleich und in der dritten Welle lag Deutschland etwas höher. Die aktuelle vierte Welle hat in Deutschland ab November 2021 deutlich höhere Fallzahlen produziert als die drei Wellen zuvor. In Schweden ist die vierte Welle bei den Todesfällen dagegen praktisch ausgeblieben. Es werden mehr Menschen positiv getestet, mehr schwere Fälle sind aber nicht zu beobachten. Bei den Todesfällen je 1 Mio. Einwohner war die Entwicklung in beiden Ländern zwischen August 2020 und Ende Oktober 2021 praktisch identisch, was die folgende Grafik aus Daten der Johns-Hopkins-Universität belegt:

Wöchentliche „Corona-Todesfälle“ pro 1 Million Einwohner

Zur Frage der Wirksamkeit der Impfungen muss man die Datenlage aus 2021 (mit Impfung) der des Jahres 2020 (ohne Impfung) gegenüberstellen, was an dieser Stelle auf die sog. Neuinfektionen (Gesunde, Genervte und Kranke mit positivem PCR-Test) beschränkt werden soll.

Prof. Müller hält dazu fest:

Der Staat trägt die Beweislast, dass die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen sachlich begründet wäre. Dafür wäre es erforderlich, dass die aktuell praktizierten Impfungen mit mRNA-Präparaten überhaupt eine nachweisbare Wirkung hätten. Bei einer Impfquote von 87,2 % in der Altersgruppe 60+ und 79,0 % der 18-59jährigen (https://impfdashboard.de/ am 31.12.21) müsste die in den Statistiken sichtbar sein.

Klageschrift Prof. Müller, S. 19

3. Ist die Impfung zumindest statistisch wirksam?

Prof. Müller hat sich außerdem der Korrelation zwischen Übersterblichkeit und Impfquote angenommen. Dazu erklärt er zunächst vereinfacht, was ein „Korrelationskoeffizient“ ist:

Ein Korrelationskoeffizient gibt auf einer Skala von -1 bis +1 an, ob es zwischen zwei Entwicklungen einen statistischen Zusammenhang gibt. Eine negative Korrelation mit einem Koeffizienten von < 1 bedeutet, dass eine Entwicklung steigt, die andere fällt.

Welche Entwicklung von welcher abhängig ist, lässt sich daraus aber nicht erkennen.

Bei einem Korrelationskoeffizienten von -0,2999 bis +0,2999 wird nicht von einem Beleg für einen statistischen Zusammenhang ausgegangen. Bei Werten von 0,3000-0,4999 spricht man von einem schwachen Zusammenhang, bei 0,5000-0,7999 von einem deutlichen und ab 0,8000 von einem eindeutigen Zusammenhang. Ein statistischer Zusammenhang lässt einen kausalen Zusammenhang vermuten.

Quelle: Klageschrift Prof. Müller, S. 13

Der Korrelationskoeffizient erreichte Ende letzten Jahres in einer Arbeit von Prof. Dr. Rolf Steyer und Dr. Gregor Kappler Berühmtheit. Sie trug den Titel „Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit“ und wurde versehentlich veröffentlicht. Der Schluss darin lautete:

Die Korrelation zwischen der Übersterblichkeit in den Bundesländern und deren Impfquote bei Gewichtung mit der relativen Einwohnerzahl des Bundeslands beträgt 0,31. Diese Zahl ist erstaunlich hoch und wäre negativ zu erwarten, wenn die Impfung die Sterblichkeit verringern würde.

Quelle: Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit

Natürlich haben die „Faktenchecker“ die Studie zerrissen. Haben sich Steyer und Kapler doch „nur“ auf Daten von 16 Bundesländer gestützt.

Prof. Müller schreibt dazu:

Ein Ausreißer hätte bei dieser kleinen Grundgesamtheit eine große Wirkung, was Steyer und Kappler auch gesehen haben. 40-50 Datensätze wären dagegen solide.

Um dem berechtigten Einwand der geringen Datenbasis zu begegnen machte Prof. Müller eine eigene Auswertung in einem internationalen Vergleich. Er nutzte Daten des Resource Center der Johns-Hopkins-Universität (Baltimore/USA) aus 190 Ländern. Er berechnete damit 6 verschiedene Korrelationskoeffizienten und wiederholte die Berechnung 16 Tage später, um ein Zufallsergebnis auszuschließen. Beim Vergleich der Daten ergaben sich folgende Rangkorrelationskoeffizienten in Relation zu den Impfungen pro 100.000 Einwohnern:

Ereignis 02.12.2021 18.12.2021
Neuinfektionen der letzten 28 Tage +0,54 +0,53
Todesfälle der letzten 28 Tage +0,35 +0,38
gesamte gemeldete Fälle +0,58 +0,60
gesamte gemeldete Todesfälle +0,42 +0,43
ges. Neuinfektionen vor 28 Tagen +0,58 +0,58
gesamte Todesfälle vor 28 Tage +0,42 +0,42
Korrelationskoeffizient zwischen Impfungen pro 100.000 Einwohnern und gegebenem Ereignis

Alle Zahlen lagen also über den 0,31 von Steyer und Kappler; die Schwäche ihrer Datenbasis hat den Abstand zu den für einen Nachweis der Wirksamkeit der Impfungen notwendigen -0,50 also eher verringert. Bei den Todesfällen liegt man mit Korrelationskoeffizienten zwischen +0,35 und +0,43 bei mehr als 50 Datensätzen deutlich oberhalb von 0,30 (aber unterhalb von 0,50), womit man sogar einen Anfangsverdacht für eine Gefährdung durch die Impfungen begründen kann.

Prof. Müller kommt daraufhin zu folgendem Schluss:

Wer rechnen kann, muss die Sinnlosigkeit der bisherigen Methoden einschließlich der Impfung eigentlich erkennen können, auch wenn die Mainstreammedien versuchen sollten, Adam Riese als Verschwörungstheoretiker abzustempeln.

Prof. Müller

4. Wie geht es weiter?

Prof. Müller rechnet selbst nicht mit einer zeitnahen Antwort oder Entscheidung des Gerichts. Er schreibt dazu auf seiner Website:

Es ist abzuwarten, mit welchen Daten der beklagte Landkreis diese Beweisführung widerlegen will. Ein Gericht, das bei einer Beweisaufnahme – wie die Tagesschau-Faktenfinder – diese Fülle von Details […] mit einer wohl eher lapidaren Aussage des RKI beiseite wischen wollte, müsste sich sehr kritische Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz gefallen lassen.

Es ist aber natürlich nicht zu erwarten, dass angesichts der Fülle anhängiger Verfahren vom Verwaltungsgericht Darmstadt ein zeitnaher Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt werden kann. Das könnte die Politik dazu verleiten, das Problem auszusitzen. Eine Beweiserhebung in Darmstadt könnte wegen des Schwerpunkts der Argumentation zu leicht zu einem Tribunal gegen die Impfpolitik der Regierung werden. Es ist dann aber die Aufgabe der parlamentarischen wie der außerparlamentarischen Opposition, meine Beweisführung in die Debatte um eine Impfpflicht einzubringen.

Weil bis zum Ablauf des Genesenennachweises am 24.02.22 nicht mit einer Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen ist und auch weil der beklagte Landkreis diesen Zeitdruck durch seine dreimonatige Untätigkeit und die Verweigerung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Widerspruchsverfahrens nach § 68 VwGO verursacht hat, stellte ich zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (= Eilantrag) zur vorläufigen Verlängerung des Genesenennachweises. Darüber hat das Gericht zeitnah mit einer summarischen Prüfung zu entscheiden. Es ist eine spannende Frage, ob der wahrscheinlich sehr kurze Antrag des beklagten Landkreises, den Antrag abzulehnen, für das Gericht gewichtiger sein wird als umfangreichen Darlegungen der Klageschrift.

Quelle: Website Prof. Müller

Wir danken Prof. Müller herzlichst für das Engagement, die wunderbare Aufbereitung unzähliger Fakten und den Mut, öffentlich zu solch einer „unpopulären“ Meinung zu stehen.

Die gesamte Klage gibt es bei der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD), bei der Prof. Müller Mitglied ist, oder hier in Kopie bei uns:

Und hier die Anlagen:


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