Mehr Macht für Ärztekammer: Neues Gesetz nimmt Ärzte noch enger an Leine
Ein weitere geplante Gesetzesänderung aus dem österreichischen Parlament hat es in Sich: Am 17. Jänner soll eine Änderung im Sozialversicherungsgesetz beschlossen werden. Sie verspricht noch mehr Macht für die Ärztekammer über ihre Ärzte. Denn der Anspruch auf Kostenrückerstattung für eine ärztliche Leistung, die nicht den Vorgaben der Ärztekammer entspricht, soll nicht mehr möglich sein.
Von Waldo Holz
Während sich viele Menschen im Land den Rücktritt des Ärztekammerpräsidenten wünschen, und die Kammer lieber wieder zügeln würden, macht das Parlament das Gegenteil. So soll es künftig im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz heißen:
„(2a) Ein Kostenersatz für die Hilfe eines selbständig tätigen approbierten Arztes (§ 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998), der nicht nach Art. 29 der Richtlinie 2005/36/EG das Recht erworben hat, den ärztlichen Beruf als Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen eines Sozialversicherungssystems auszuüben, ist ausgeschlossen.“
Über 1000 Stellungnahmen eingelangt
Bereits jetzt gingen eine Vielzahl an Stellungnahmen von Bürgern ein, die sich sehr besorgt zeigen: „Durch Abschaffung der Erstattungskostensätze für ärztliche Leistungen welche nicht mit den Vorgaben der Ärztekammer entsprechen, wird das Verhältnis von Arzt und Patient untergraben und das Vertrauensverhältnis zerstört“, wird etwa häufig formuliert.
Gerade in der aktuellen Situation, in der die Bürger seit fast 2 Jahren mit einer autoritären Public-Health-Politik konfrontiert sind, sei das ein schlechtes Zeichen: „Die Macht der Ärztekammer oder internationaler Gesundheitsorganisationen soll nicht noch mehr gestärkt werden, damit stehen die frei entscheidenden Ärzte noch mehr unter Druck.“
Mittlerweile sind bereits über 1000 Stellungnahmen eingegangen. Alle schlage in ein ähnliches Horn: Selbstständige Ärzte, die sich noch direkt um den einzelnen Patienten und seinen einzigartigen Körper kümmern, würden in ihrer Handlungsmacht weiter eingeschränkt werden. Konzernmedizin statt Heilkunst, diktiert das Parlament via Ärztekammer den österreichischen Ärzten.
Abseits von Öffentlichkeit
Eingebracht wurde die Gesetzesvorlage von der türkis-grünen Bundesregierung in den Nationalrat bereits am 16. Dezember 2021. Medial diskutiert wurde die Änderung, die eine selbständige Heilpraxis durch Ärzte noch schwieriger macht, aber gar nicht. Am 17. Jänner dürfte das Gesetz im Gesundheitsausschuss beschlossen werden.
Hier geht es zur Gesetzesänderung und zur Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Waldo Holz ist ein Pseudonym, der richtige Name ist der Redaktion bekannt.
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