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„Gutsherr“ Winfried Kretschmann? Willkommen in der Willkür

Published On: 12. Januar 2022 11:30

Die Corona-Politik wurde inzwischen von zahlreichen rationalen Kriterien gelöst – nun teils sogar von den offiziellen (bereits unseriösen) Grenzwerten: In Baden-Württemberg werden Grundrechts-Einschnitte einfach fortgeführt, obwohl die selber festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt werden. Begründet wird das mit “vorsorglichem Handeln“. Die Schöpfer des Grundgesetzes drehen sich im Grabe herum. Das ist nur ein aktuelles Beispiel unter vielen für eine bedrohliche Entwicklung: der Entkernung rechtlicher Prinzipien durch eine Angstkampagne. Dem sollten sich noch mehr Bürger entgegenstellen. Von Tobias Riegel.



In weiten Teilen der Politik und in vielen sie unterstützenden Chefredaktionen haben im Zuge der Corona-Kampagne Positionen der politischen Willkür Einzug gehalten. Aktuelle Beispiele zum irrationalen und instrumentalisierenden Charakter der Corona-Politik aus Baden-Württemberg zeigen diese Tendenz überdeutlich. Aber es gibt keine Instanz mit großer Reichweite mehr, die sich dieser zerstörerischen Entwicklung entgegenstellen wollte. Im Gegenteil: Weite Teile von Politik, Medien und „Zivilgesellschaft“ nehmen die Rechtsbrüche im Namen der „Virusbekämpfung“ hin oder unterstützen sie sogar.

„Vorsorglicher“ Verfassungsbruch?

Zum konkreten Beispiel (unter vielen anderen): Die Landesregierung Baden-Württembergs unter Winfried Kretschmann (Grüne) hat laut Medien beschlossen, die aktuell geltende “Alarmstufe II” bis zum ersten Februar zu verlängern. Die “Alarmstufe II” würde dann aber unabhängig von den „Inzidenzen“ und der Zahl der Corona-Intensivpatienten gelten. Damit wird die Corona-Politik sogar noch von den eigenen (bereits unseriösen) Kriterien gelöst und kann (endgültig) ohne echte Begründung betrieben werden.

Die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen im Land ist laut Landesgesundheitsamt weiter gesunken und liegt weiter unter dem bisherigen “Alarmstufe II”-Grenzwert. Ebenso verhalte es sich mit der Hospitalisierungsinzidenz, wie Medien berichten. Wenn die Landesregierung die “Alarmstufe II” nicht verlängern würde, wären somit eigentlich Lockerungen der Maßnahmen angezeigt gewesen. Denn bisher gelte: Liegt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Hospitalisierungsinzidenz unter dem Wert von 6,0 und die Zahl der Covid-19-Intensivpatienten unter 450, tritt die “Alarmstufe II” außer Kraft.

Natürlich provoziert das Verhalten, nun sogar die eigenen zweifelhaften Grenzwerte zu ignorieren, den Vorwurf, die Landesregierung regiere nach “Gutsherrenart” und mache sich die Welt, wie sie ihr gerade gefalle. Die Landesregierung reagierte auf Twitter – und das offizielle „Argument“ für ihre nicht begründeten Angriffe auf die Grundrechte lässt einen sprachlos zurück: Laut Regierung handele es sich bei dem unwissenschaftlichen und mutmaßlich illegalen Vorgehen um “vorsorgliches Handeln”.

Willkür ersetzt Grundsätze

Weite Teile der Corona-Politik wären bereits dann als unverhältnismäßig abzulehnen, wenn ihre Ausrufung die unwissenschaftlichen und oft geänderten offiziellen Kriterien erfüllen würden, die sie rechtfertigen sollen. Wenn aber selbst diese offiziellen Maßgaben inzwischen willkürlich ignoriert werden können, dann sind gleich mehrere Rote Linien überschritten. Wenn die inakzeptable Haltung der „vorsorglichen“ Grundrechtseinschränkung akzeptiert wird, wenn nicht einmal mehr der Versuch unternommen wird, den problematischen Charakter des eigenen Vorgehens zu kaschieren, und wenn all das keine Empörung mehr auslöst: Dann sind der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet. Wichtige und mühsam erstrittene Grundsätze der Rechtsprechung werden vor unseren Augen entwertet.

Gleichzeitig werfen Teile aus Politik und Medien jenen Bürgern, die für das Grundgesetz demonstrieren, vor, die Verfassung aushebeln zu wollen: Eine bizarre Verdrehung, die auch noch mit dem Prädikat „solidarisch“ bemäntelt werden soll. In diese Kategorie passt auch die Taktik von Teilen der Politik, den nicht geimpften Bürgern die Verantwortung für die selber verursachte Schwächung des Gesundheitssystems in die Schuhe schieben zu wollen.

Auch vor Corona gab es gravierende (vor allem soziale) Spaltungen, die es nach wie vor zu bekämpfen gilt. Extrem wichtig ist aber im Moment auch, die Neue Corona-Normalität wieder zurückzudrehen, weil sie zu bereits bestehenden Missständen ausschließlich Zerstörungen hinzugefügt hat. Zudem ist der Kampf für soziale Anliegen durch die nicht evidenzbasierten Corona-Maßnahmen sehr behindert. Verdeckt durch die Impfdebatte zeichnen sich außerdem bedenkliche Tendenzen zur Massenüberwachung ab, die sich etwa in den Plänen für digitale Identitäten niederschlagen.

Die Bürger müssen sich all dem entgegenstellen – unabhängig vom Impfstatus.

Titelbild: photocosmos1 / Shutterstock

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