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ADAC Unfallversicherung nimmt „Massenimpfungen“ aus Versicherungsschutz

Published On: 20. Januar 2022 15:45

„Lass dich einfach impfen, wenns „schief geht“ bist du zumindest auf jeden Fall gut abgesichert und kannst danach zumindest dein Leben genießen, ohne Arbeiten zu müssen“ – vielleicht schwer behindert, aber das blenden wir jetzt einfach mal aus.

Dass daran nichts Wahres ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Beim Staat ist nur etwas zu holen, wenn man wirklich beweist, dass die Impfung kausal verantwortlich für einen Schaden ist (wir haben darüber berichtet). So etwas Nachzuweisen ist nahezu unmöglich. Aber auch wer denkt „ich hab ja ne gute Unfallversicherung“, darf sich bald warm anziehen – denn immer mehr Unfallversicherungen nehmen nun explizit „Impfschäden“ aus dem Versicherungsschutz.

Jüngstes Beispiel ist die Unfallversicherung, die man beim ADAC abschließen kann. Dort heißt es nun unverblümt auf deren Website:

Also: kurz vor Einführung der berufsbezogenen Impfpflicht in Deutschland und kurz bevor der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht diskutiert haben nun zumindest die Versicherungsgesellschaften verstanden, was dies bedeutet und ziehen die richtigen Schlüsse. Schauen wir mal, wie lange die Deutschen noch den Aufrufen der Politiker folgen und brav zum Boostern rennen.

Update 20.01.2022: Durch einen Leserhinweis wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass der vorstehende Passus in den Versicherungsbedingungen des ADAC nicht neu ist – die Bedingungen sind auf dem Stand von 2018, also von vor der „Corona Pandemie“. Vielleicht war die Schweinegrippe Auslöser für die Aufnahme? Wir wissen es nicht – finden jedoch interessant, dass unzählige „Absonderheiten“ aufgenommen sind, aber die Impfung explizit ausgeschlossen ist.


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