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Parlamentsbeschluss für Impfpflicht außerhalb des Verfassungsbogens wegen Verletzung des Nürnberger Kodex

Published On: 20. Januar 2022 20:09

Nun ist es soweit, es soll demnächst eine Impfpflicht gelten in Österreich. Beschlossen von falsch informierten, desinteressierten Parlamentariern oder solchen die eine bestimmte Agenda befolgen. Unterstützt von einem ORF mit hetzerischen Artikeln, die dem gesetzlichen Auftrag der Ausgewogenheit widersprechen. Den Abgeordneten war möglicherweise nicht bewusst was sie tun. Deshalb nochmals kurz erklärt.

Von Dr. Peter F. Mayer

Die derzeit in Österreich als Impfung verwendeten Präparate haben nur eine bedingte Marketing Zulassung, da die klinische Studie Phase 3 noch läuft. Das wurde entweder nicht verstanden oder ignoriert. Hier kurz nochmals die Fakten. Pfizer hat die klinische Studie bei ClinicalTrial.gov angemeldet. Hier die zum am häufigsten verwendeten Präparat von BioNTech und Pfizer:

Wie ersichtlich soll sie am 23. Mai 2023 enden. Bei den anderen Firmen ist es ähnlich, zum Teil enden sie etwas früher, aber keine ist bisher noch fertig.

Deshalb gibt es von der Europäischen Medizin Agentur EMA noch keine unbedingte, sondern eben nur ein bedingte Zulassung wie auf der Webseite der EMA ersichtlich:

Die Conditional marketing authorisation wurde am 21.12.2020 erteilt, verlängert wurde sie am 3.11.2021. Da sie jeweils nur für ein Jahr gilt, endet die Zulassung am 2.11.2022, so nicht drei Monate vor Ablauf um Verlängerung angesucht wird.

Nochmal:

Comirnaty von BioNTech und Pfizer befindet sich noch im klinischen Versuch Phase 3.

Der Nürnberger Kodex

Im Web gibt es viele Seiten über den Nürnberger Kodex. Übrigens, an den unfreiwilligen klinischen Versuchen in der Nazizeit war das RKI nicht ganz unbeteiligt, wie hier dargelegt. Da der Prozess ein Resultat der Aufarbeitung des Nazi-Regimes ist, nehmen wir diese deutsche Webseite:

…. der Nürnberger Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof stattfand. Angeklagt waren 20 Ärzte und drei Nicht-Ärzte, denen die Organisation und Ausführung von Medizinverbrechen zur Last gelegt wurde.

Als Medizinverbrechen galten in diesem Prozess

  • unfreiwillige Menschenversuche,
  • die Tötung von Häftlingen für das Anlegen einer Skelettsammlung und
  • Euthanasie-Verbrechen.

Die Verhandlung zeitigte als ein Ergebnis den Nürnberger Kodex von 1947.

Der Nürnberger Kodex gilt als Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“. In ihm wurde der Rahmen für künftige medizinische und psychologische Menschenversuche festgelegt.

Grundsätze des Nürnberger Kodex

Er hat auch heute noch Gültigkeit und beinhaltet folgende Grundsätze:

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. D.h., dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden, sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Also nochmals: Die Teilnahme an einem „zulässigen medizinischen Versuch“ ist an die freiwillige und informierte Zustimmung der Versuchsteilnehmer gebunden.

Werden wir per Gesetz und unter Strafandrohung zur Teilnahme am klinischen Versuch gezwungen, so ist dies ganz klar eine Verletzung des Nürnberger Kodex. Und diese Verletzung hat eine Mehrheit von Abgeordneten der ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos beschlossen. Damit haben sie sich außerhalb des Verfassungsbogens gestellt.

Ob allerdings die schwache österreichische Verfassung ausreichen wird, dem Verfassungsgerichtshof Handhabe zur Aufhebung des Gesetzes zugeben, wird sich zeigen. Schon in den 1930er Jahren konnte sie nicht die Wandlung zum Faschismus und totalitären Staat sowie die Selbstentmachtung des Parlaments verhindern. Was übrigens mit dem Impfpflichtgesetz genauso passiert. Dem Gesundheitsminister wurde völlig freie Hand gegeben, wann er welche experimentellen Gentherapien anordnet. Die Parallelen zu 1931 sind erschreckend.

Bild: ©VfGH/Katharina Fröschl-Roßboth

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