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Merkels Selbstbedienungsladen – auf Lebenszeit

Published On: 21. Januar 2022 17:29

Ist Angela Merkel nun mal weg? Nein, jetzt kommt sie aus dem „Off“ des Ex-Büros von Margot Honecker: Unter den Linden 71. Die Ex-Kanzlerin scheint nun einmal lieb und „teuer“.

IMAGO / photothek

Angela Merkel

Es ist still geworden um Angela Merkel: Macht sie Urlaub? Schreibt sie ihre Memoiren? Berät sie die „Ampel“? Zieht sie in der EU, in der UNO, in „Davos“ die Fäden? Sorgt sie für ein ihr angemessenes Wahlergebnis ihres Erzrivalen Friedrich Merz? Alles möglich. Jedenfalls braucht man dafür ein Büro, bestens ausgestattet mit tausendprozentig schweigsamen und loyalen Gefährten.

Merkel bekommt das: Unter den Linden 71. Das Gebäude ist Teil des Bundestages, den sie ja immer mal wieder gerne links liegen ließ. Und wie sich Geschichte doch wiederholt: Dort residierte zu DDR-Zeiten Margot Honecker als Volksbildungsministerin.

Kost’ ja (fast) nix. „Whatever it takes“, meinte einst der von Merkel hochgeschätzte vormalige EZB-Chef Mario Draghi, jetzt italienischer Ministerpräsident, in anderem Zusammenhang. Neun Mitarbeiter werden Merkel zur Hand gehen. Kosten pro Monat (!) etwa 50.000 Euro. Auf Lebenszeit der Bundeskanzlerin a.D. Klar, es ist unter anderem eine Stelle in der Besoldungsstufe B6 für den Büroleiter vonnöten. In der Bundeswehr entspräche das dem Rang eines Brigadegenerals. Pikant in diesem Zusammenhang: Es war Noch-Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, die die Umschichtung von Stellen aus ihrem Personaletat zugunsten von Merkels Büro einfädelte. Ausgerechnet Kramp-Karrenbauer, die von Merkel zweifach verschlissen wurde.

Ist das „Selbstbedienungsmentalität“? Klar, wenn man gelernt hat, sich 16 Jahre (als Kanzlerin) oder 18 Jahre lang (als Parteichefin) für unverzichtbar zu halten. Aber die Regeln sind eigentlich klar, umstritten ist nur, ob diese Regeln erst nach Merkel oder schon für Merkel gelten. Zusätzliche Einkünfte sollen nämlich vom Ehrensold abgezogen, die Akten nach den Regeln des Bundes geführt werden. Es gibt Regeln für die Ausstattung, die IT-Einbindung, die Reisekosten, den Objektschutz auch am privaten Wohnsitz, personenbezogene Dienstwagen und Fahrer.

Aber nun wurde bei Merkel wieder nach den deutlich großzügigeren Gepflogenheiten aus der Zeit vor den neuen Regeln verfahren. Jetzt wird behauptet, das gelte alles erst nach Merkel, aber das stimmt nicht. Dennoch hat die „Ampel“-Koalition, die Merkel für politische Vorarbeit viel zu verdanken hat, der „Ex“ einen Freundschaftsdienst erwiesen und die Wünsche von Merkel gemeinsam mit der CDU durchgewunken.

Neun Mitarbeiter für künftige Ex-Kanzlerin

Noch kurz vor Jahresende 2021 hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD, bis Ende 2021 Finanz-Staatssekretärin) die Wünsche in einem Schreiben begründet: „Für die Ausbringung der neuen Planstellen und Stellen besteht ein unabweisbarer, auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf.“ Die künftige Bundeskanzlerin a.D. werde im Bundesinteresse liegende Aufgaben wahrnehmen … Im Bundesinteresse? Also doch endlich im Sinne ihres früheren Amtseides laut Grundgesetz Artikel 56, nämlich sich dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm wenden?

Indes hat die Ex-Kanzlerin „Leidens“-Genossen. Aktuell hat der deutsche Michel als Steuerzahler zwei Alt-Kanzler, drei ehemalige Bundespräsidenten und vier frühere Bundestagspräsidenten zu alimentieren. Das macht allein für die beiden Ex-Kanzler (Schröder und Merkel) per anno etwa fünf Millionen Euro aus: 1,3 Millionen für Personal, 1,2 Millionen für Personenschutz, 500.000 Euro für Material, Mieten, Dienstreisen und jeweils eine Million für Schutzmaßnahmen an Gebäuden. Basis für diese Zahlen sind Berechnungen des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2012. Wie es wohl 2022 ausschaut?

Angesicht dieser spendablen Praxis könnte man fast ein Anhänger der „Grünen“ werden. Die Grünen hatten im Jahr 2019 Vorschläge erarbeitet. Danach sollen Kanzler a.D. für die Dauer von bloß fünf Jahren „ausgestattete und gesicherte Büroräume bis zu einer Gesamtgröße von 75 Quadratmetern in den gesicherten Liegenschaften des Bundes“ nutzen dürfen. Die Grünen wollten den Ex-Staatschefs zwei Mitarbeiter unter Amtsaufsicht des Kanzleramts zubilligen und „die Nutzung der Fahrbereitschaft der Bundesregierung im Rahmen ihrer Verfügbarkeit“. Und das „grüne“ Lastenfahrrad war damals noch nicht aktuell.

Eigentlich sollte all das reichen!

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