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Österreichs Justizministerin unter schwerem Plagiatsverdacht

Published On: 21. Februar 2022 9:30

“Wenn sie Charakter hat, dann tritt sie zurück” – so urteilt der deutsche Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder angesichts eines neuen 44-seitigen Gutachtens zur Dissertation von Österreichs Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

IMAGO / SEPA.Media

Alma Zadic, Justizministerin der Republik Österreich

Nach einem ersten Anfangsverdacht im Januar, dass Österreichs Justizministerin Alma Zadic (38) ihre Doktorarbeit nicht korrekt verfasst haben soll, liegt nun ein 44-seitiges Gutachten einer vierköpfigen Gruppe von Wissenschaftlern vor, das massive Vorwürfe bestätigt. Die österreichische Online-Medium eXXpress ist im Besitz des gesamten Plagiatsgutachtens und kündigte an, es in Kürze komplett zu veröffentlichen.

Zusätzlich überprüfte auch Martin Heidingsfelder, der bekannte deutsche Plagiatsjäger, diese brandneue Expertise zu Zadics Doktorarbeit “Transitional Justice in Former Yugoslavia. The Influence of the ICTY on the development of the rule of law in Bosnia an Herzegovina, Croatia an Serbia” aus dem Jahr 2017.

Heidingsfelder hat bereits bei der Aufdeckung des aufsehenerregenden Plagiats-Falls des deutschen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg eine wichtige Rolle gespielt: Auf 475 Seiten der Doktorarbeit Guttenbergs fanden sich 29 Plagiatsstellen, der Minister trat daraufhin zurück. In der 220 Seiten umfassenden Dissertation der österreichischen Justizministerin seien nun gleich 73 Plagiats-Teile gefunden worden – dieses Faktum ist eine politische Bombe: Hat Österreich eine Politikerin an der Spitze der Justiz, die selbst nicht sauber arbeitet?

Die Gruppe an Plagiatsgutachtern bewertet die Arbeit von Alma Zadic jedenfalls so: “Hätte die Verfasserin der Dissertation wirklich alle Stellen, an denen sie Gedanken in Form von Wortketten aus der Literatur bezogen hat, mit Quellen belegt, hätte fast jeder Satz der Arbeit eine Fußnote erhalten müssen. Dann aber wäre das Kriterium der Selbstständigkeit der Dissertation wohl nicht mehr erfüllt gewesen.” Und die Gutachter fügen hinzu: “Diesem Kriterium kann man schwerlich genügen, indem man fast ausnahmslos oder sogar ausschließlich bereits publizierte Sätze umschreibt.”

Sogar weite Strecken des Inhaltsverzeichnisses wurden von Zadic 2017 aus einer Arbeit von 2012 fast identisch übernommen. “Zadic ist ein klares Plagiat, die Dissertation dürfte wissenschaftlich keinen Bestand haben”, stellt auch Martin Heidingsfelder fest. Er hat auf Bitte des eXXpress nun noch zusätzlich das bereits seit einigen Tagen vorliegende Gutachten der österreichischen Wissenschaftler-Teams überprüft – von den vier Mitgliedern dieser Gruppe will niemand namentlich genannt werden. Zu groß ist bei diesen Autoren die Sorge, von linkslastigen Medienvertretern untergriffig attackiert und mit Rufschädigungen überzogen zu werden.

Heidingsfelder steht allerdings offen zu seiner Meinung, er hatte bereits beim Fall Guttenberg und auch in der Causa Veronika Saß, Tochter von CSU-Politiker Edmund Stoiber, einiges an Kritik wegzustecken. Er sagte im eXXpress-Gespräch über die Doktorarbeit von Alma Zadic: “Wenn sie Charakter hat, dann tritt sie nach eigener Analyse ihrer Fehler zurück, ansonsten vertraut sie auf Mitleid und die Wähler wie die Plagiatsfranzi aus Berlin.” Damit meint der Plagiatjäger Franziska Giffey, über deren Schummeleien im Lebenslauf und Plagiate in ihrem Buch im Vorjahr breit berichtet wurde.

Plagiatsjäger Heidingsfelder fügt noch an: “Wenn sie in meiner Regierung wäre oder für mein Unternehmen im Management arbeiten würde, würde ich sie rausschmeißen. Der Ruf des Unternehmens wäre mir durch das Plagiat zu sehr beschädigt.” Und auf die Frage, ob hier mit “Missverständnissen” oder “kleinen Zitierfehlern” von der Justizministerin argumentiert werden könnte, meint der Experte: “Wenn sie das Plagiat bestreitet, dann muss sie ohnehin gehen. Hier liegen die Fakten klar auf dem Tisch.”

Zadic verweigert jede Stellungnahme

Zu der Dichte der abgeschriebenen Stellen in der Doktorarbeit von Alma Zadic kommentieren die österreichischen Plagiatsjäger: “Bei jedem der hier dokumentierten 73 Plagiatsfragmente gilt: Eine bloß zufällige Wortketten-Gleichheit ist auszuschließen.” Und: “Der Eindruck lässt sich nicht ganz von der Hand weisen, dass die Verfasserin bewusst vorgegangen ist, um überhaupt einen Eigentext-Anteil zu suggerieren.”

Natürlich wollte der eXXpress auch eine Stellungnahme von Justizministerin Alma Zadic einholen. Die Bitte von eXXPress um eine Stellungnahme in einem TV-Interview lehnte Justizministerin Zadic ab. Die Mediensprecherin der Ministerin schrieb dazu per Mail: “Vielen Dank für die Information zu ihrem Gutachten, das sie uns gerne übermitteln können. Aus unserer Sicht ist zu diesem Thema alles gesagt.”

Wesentlich mehr Text wird die Universität Wien zu diesem Thema beisteuern müssen: Das Gutachten wird noch heute, Montag, dem Studienpräses zur offiziellen Überprüfung übergeben. Diese Uni-Instanz muss entscheiden, ob Zadic der Doktortitel entzogen wird. Zitat von der Uni-Homepage: “Wird das Plagiat erst nach der Beurteilung entdeckt, ist ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Beurteilung nach § 74 Abs. 2 Universitätsgesetz und gegebenenfalls auch zum Widerruf des akademischen Grades nach § 89 UG einzuleiten. § 74 UG normiert die Nichtigerklärung von Beurteilungen, die erschlichen wurden.” Und als weitere Erklärung dazu: “Unter ,Erschleichen’ versteht man das vorsätzliche Vorbringen objektiv falscher Angaben, womit auch das Ausgeben fremder Leistungen als eigene erfasst ist. Die betreffende wissenschaftliche Arbeit wird mit Bescheid für nichtig erklärt und kann somit nicht mehr für das Studium verwendet werden.”

Selbst mit einer baldigen “persönlichen Erklärung” könnte Zadic diese weitere Entwicklung nach dem Universitätsrecht nicht mehr aufhalten.

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