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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Das Übel beim Namen nennen

Published On: 7. Mai 2022 23:42

Veröffentlicht am 7. Mai 2022 von LM.

Auch aller üblen Dinge sind offenbar drei. Wenn sie zusammenkommen, wird es düster. In Mannheim sind sie offenbar zusammengekommen: das – natürlich mutmassliche – Verbrechen durch Uniformierte, dessen – versuchte – Beschwichtigung durch Vorgesetzte und Presse und die – offenkundige – Zuschauerhaltung der Umstehenden.

Die Personenkontrolle des Endvierzigers am 2. Mai ist ausser Kontrolle geraten. Der Mann fand sich auf dem Boden liegend wieder, zwei Beamte knieten auf ihm. Die Szene ist festgehalten in vielen Aufnahmen; eine davon hat sich im Netz verbreitet. Er schreit. Man legt ihm Handschellen an. Ein Polizist schlägt ihm auf den Kopf, wahrscheinlich sogar ins Gesicht.

«Es schaut aus, als wäre es ein Video aus dem Einsatz», konzidiert sogar ein Pressesprecher des Landeskriminalamts. Aber man könne von der angewendeten Gewalt noch nicht sagen, «war es zuviel oder sogar zu wenig». Derzeit wisse man ja noch gar nicht, was genau «zum Tod geführt hat». Immerhin: «Das Nasenbein war intakt», es gab «keine Knochenbrüche», auch «das Gehirn war unbeschädigt», und man hat nur «Spuren stumpfer Gewalt an der Leiche festgestellt, aber keiner massiven», meinte Siegfried Koller, Polizeipräsident von Mannheim.

Solche Aussagen muss man erst einmal sacken lassen. Und dann darf man sie vergleichen mit dem Gesetz:

«Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen»; Par. 3 des aktuellen Polizei-Gesetzes von Baden-Württemberg.

Für die Schweiz klingt das ähnlich:

«Die Massnahmen dürfen nicht zu einem Nachteil führen, der in einem erkennbaren Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht»; Par. 10.3 des Zürcher Polizeigesetzes über die «Grundsätze polizeilichen Handelns».

Zudem hätten die Beamten «die verfassungsmässigen Rechte und die Menschenwürde zu wahren (Subsidiaritätsprinzip)», wie mir ein befreundeter Polizist schrieb.

Das ist der eine Teil, diese Tat und ihre Relativierung. Der andere sind die Aufnahmen. So hilfreich sie für die Ermittler sein mögen, so fragwürdig erscheint mir das Verhalten dieser Umstehenden. Der Mann liegt am Boden, ruft um Hilfe, ringt um Luft, wird aber weiterhin malträtiert – und man tut nichts anderes als die Kamera draufhalten. Warum? Weil wohl jeder das Damokles-Schwert eines «Widerstandes gegen die Staatsgewalt» spürt.

Aber es gibt die Notwehr-Bestimmungen, und die besagen: «Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld» (deutsches StGB 31 bis 35; siehe auch 323c zur «unterlassenen Hilfeleistung»).

Ich wundere mich, dass dieser Aspekt angesichts ausufernder Polizeigewalt nicht diskutiert wird. Die genauen Zusammenhänge sind sicherlich juristisch nicht einfach, aber ich stelle als Laie fest, dass Gaffen und unterlassene Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall mit «Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr» geahndet werden.

Warum beschreibe ich das so ausführlich in einem «Wort zum Sonntag»? Weil unter den kritischen Staatsbürgern einer Demokratie gerade die Christen und Kirchen in zwei Richtungen wirken müssen: den Opfern eine Stimme geben und Verantwortliche an ihre Aufgabe mahnen. Und die besteht nach Römer 13 darin, sich als Gottes und des Volkes Diener zu erweisen.

Den Vorfall in Mannheim mögen und müssen die Juristen genauer einschätzen, und es ist zu hoffen, dass sie dabei das Urteil des UNO-Folterbeauftragten Lügen strafen, der in diesem Zusammenhang erst kürzlich von einem «Systemversagen» gesprochen hatte. Mindestens ebenso wichtig aber ist es, dass Christen und Kirchenleute hier nicht die Augen verschliessen.

Denn eine Staatsgewalt, die sich verselbständigt, wäre nur noch – Staats-Gewalt.

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Wort zum Sonntag vom 1. Mai: Zum Teufel mit dem Bonus!

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft auch an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf.

Telegram-Kanal: @StimmeundWort

Website: www.stimme-und-wort.ch

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