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Nächster Schlag gegen Demokratie: Sperrklausel im EU-Parlament

Published On: 9. Mai 2022 14:37

Nächster Schlag gegen Demokratie: Sperrklausel im EU-Parlament

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3,5-Prozent-Hürde bei Europawahl

Symbolfoto: Pixabay

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Kein Monat ist es her, dass sich der EU-Verfassungsausschuss für die Abschaffung nationaler Kandidatenlisten bei EU-Parlamentswahlen aussprach und seine Unterstützung für eine Gesetzesinitiative erklärte, die europaweite Einheitslisten vorsieht – ein demokratiefeindlicher Schritt, durch die die Bürger noch weniger über „ihre“ Volksvertreter erfahren sollen und sie noch weniger kontrollieren können. Jetzt folgt die nächste volksfeindliche Maßnahme: Die Einführung einer 3,5-Prozent-Hürde bei künftigen Wahlen.

Von Daniel Matissek

Was sich in Deutschland mit der 5-Prozent-Regelung bewährt hat (eingedenk der negativen der Weimarer Republik mit zu vielen Splitterparteien, die einen Zustand der Unregierbarkeit nach sich ziehen), ist im EU-Parlament ein Unding. Es ist ohnehin schon fast unmöglich, eine Gemeinschaft mit rund 450 Millionen Bürgern in einem Parlament von gerade einmal, 705 Abgeordneten zu vertreten das zudem überhaupt keine Schlüsselvollmachten wie Kommissionswahl und echte Souveränität innehat). Viele verschiedene Parteien waren bislang eher Ausdruck der ansonsten so gepriesenen Vielseitigkeit dieses Gremiums – und da die meisten von ihnen ohnehin in wenigen großen Fraktions- oder Kooperationsblöcken zusammengeschlossen sind, gab es – auch verwaltungstechnisch – überhaupt keinen Anlass, hier eine „Säuberung“ durch Sperrklauseln zu installieren.

Politische Flurbereinigung

Genau die aber soll nun kommen: Diesen Dienstag hat das EU-Parlament (EP) mit 323 zu 262 Stimmen für die Einführung einer Sperrklausel von 3,5 Prozent bei nächsten Europawahlen gestimmt. Wesentliche Folge davon ist – und genau darum scheint es hier zu gehen -, dass so künftig die Parteien der bevölkerungsreichsten EU-Staaten, die unter 3,5 Prozent blieben, nicht im EP vertreten sind. Dies soll vor allem Kleinparteien und die „rechten“, nationalistischen Splitterparteien treffen – und so den konservativ-bürgerlichen Block schwächen.

Neben den oben erwähnten transnationalen Listen mit europaweit wählbaren Kandidaten, die eingeführt werden und für die es 28 neue, zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzte EP-Sitze geben soll, für die die Wähler eine separate zweite Stimme erhalten, bedeuten diese Wahlrechtsreformen einen Verlust von Basiseinfluss zugunsten ideologischer und parteipolitischer Agendaziele. Der 09. Mai soll zudem zum einheitlichen Wahltag werden, der auch noch von den jeweiligen Staaten zum Feiertag erklärt werden kann. Die EU-Staaten müssen dem Gesetz zwar noch zustimmen, doch es dürfte sicher sein, dass die linken Machtblöcke in den meisten Regierungen hier ihren Segen geben.

Deutschland vor allem betroffen

Konkret scheint es vor allem um die Schwächung Deutschlands zu gehen: Da es in Italien und Frankreich bereits eine Prozenthürde gibt, würde sich mit der Einführung der Sperrklausel vor allem für dieses einiges ändern: Kleine Parteien wie etwa die Freien Wähler oder die Tierschutzpartei, die derzeit noch im EP vertreten sind, würden dann voraussichtlich ihre Mandate verlieren. Doch auch rechte Kleinparteien dürften von der Bildfläche verschwinden.

Mit einer solchen Klausel wären bei der letzten Europawahl sieben der derzeit vertretenen Parteien nicht ins EP eingezogen. „Mehr als drei Millionen Stimmen wären dadurch unwirksam geworden“, sagte Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins „Mehr Demokratie“, und kritisierte, die Sperrklausel benachteilige kleine Parteien dermaßen, „dass die politische Vielfalt im EU-Parlament nicht mehr abgebildet“ werde. Dementsprechend groß ist die Empörung: Patrick Breyer von der Piratenpartei sagte: „Diese schamlose Selbstbedienung ist ein Affront gegen das Bundesverfassungsgericht und ein Anschlag auf unsere Demokratie.“

Verstoß gegen Chancengleichheit

Noch 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine bereits damals geplante Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen als für unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz erklärt, unter anderem, weil sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße. Da man die Reform nun über die EU-Ebene einführen will, umgeht man damit den Einflussbereich des Bundesverfassungsgerichts, da EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat.

Damian Boeselager, Abgeordnete der europafreundlichen Reformpartei Volt, der ein Stimmenanteil von 0,7 Prozent genügte, um ins EP einzuziehen, sagte, es gebe „kein stichhaltiges Argument“ für die 3,5 Prozent-Klausel. Der Grünenabgeordnete Rasmus Andresen begrüßte die Reform als „historisch“, warf CDU und CSU jedoch die Einführung der von ihnen betriebenen Sperrklausel vor, für die sie sich nur eingesetzt hätten, „um Kleinparteien wie Volt oder die Piraten aus dem politischen Diskurs rauszuhalten.”

Durchschaubarer Versuch des EU-Establishments

Mit der neuen Reform wird nun genau das eintreten, was der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, der die Kleinparteien 2014 bei ihrer Klage in Karlsruhe vertrat, als Argument anführte: Bei einer Sperrklausel fielen die Stimmen der kleinen Parteien nicht nur unter den Tisch, sondern kämen auch noch den anderen Parteien zugute. Deutschland wird der Reform wahrscheinlich zustimmen. Die Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Sperrklausel auf europäischer Ebene geeinigt. Das Ganze ist ein durchschaubarer Versuch des nationalen und europäischen Parteienestablishments, seine Pfründe auf Kosten kleiner Parteien auszubauen.

Seit der ersten Europawahl 1979 ist die Wahlbeteiligung fast durchgehend gesunken. Den europäischen Institutionen ist es bis heute nicht gelungen, sich positiv im Bewusstsein einer Mehrheit der EU-Bürger zu verankern bzw. überhaupt bekannt zu machen. Der Versuch, über reine Symbolpolitik wie einen gemeinsamen Wahltag mehr Akzeptanz erzwingen zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt. Die angeblich geplante Demokratisierung des Wahlprozesses führt da facto lediglich zu einer weiteren Aufblähung des EP um 28 weitere lukrative Sitze und mehr Macht für die großen Parteien. Anstatt einer Demokratisierung wird also das Gegenteil, nämlich die Verfestigung der Parteienherrschaft erreicht, die schon in den einzelnen Staaten zu so viel Politikverdrossenheit bis hin zu Resignation geführt hat.

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