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Der WHO-Generaldirektor soll in einzelnen Ländern den Gesundheitsnotstand erklären dürfen

Published On: 12. Mai 2022 0:20

Veröffentlicht am 12. Mai 2022 von RL.

Die WHO hat Grosses vor und fast niemand weiss davon. In der Schweiz ist die Erklärung einer ausserordentlichen Lage dem Bundesrat vorbehalten. Die vorgeschlagenen Änderungen ermächtigen den Generaldirektor der WHO, Gesundheitsnotlagen in jedem Land zu verfügen, und zwar einseitig und gegen den Widerstand des betroffenen Landes. Grundlage ist seine persönliche Einschätzung, dass von dem betreffenden Land eine potenzielle Bedrohung für andere Länder ausgeht. Er muss dazu nur ein Expertengremium der WHO konsultieren.

Der Antrag wurde am 18. Januar 2022 von der US-Regierung eingereicht, um die Kompetenzen der WHO zu erweitern, sich einseitig in die Angelegenheiten von Nationen einzumischen, auch wenn sie lediglich im Verdacht stehen, einen «Gesundheitsnotstand» zu haben, der andere Nationen betreffen könnte.

Mit der Änderung der «Int. Health Regulations» soll auch eine bisher bestehende Kompetenzbeschränkung der WHO gestrichen werden: «Die WHO konsultiert den Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Ereignis angeblich ereignet, und versucht, von ihm eine Bestätigung zu erhalten… »

«Dies ist eine Machtergreifung der WHO, mit der sie die nationalen Regierungen aushebelt», sagt Gzim Zymberi, Geschäftsführer der Bürgerrechtsbewegung «Mass-Voll». Die WHO sei eine undemokratische Organisation, die der Gesundheit der Schweiz massiv schadet.

Veröffentlicht wurde der Antrag erst am 18. April. Es bleibt also wenig Zeit, ihn noch abzuwenden. Änderungen der «Int. Health Regulations», einem völkerrechtlich verbindlichen Regulativ, sehen normalerweise eine 18-monatige Frist für die Ratifizierung vor. Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen reduziert sich diese Frist auf sechs Monate.

Wird der Antrag von der Generalversammlung angenommen, und lehnt ihn nicht innerhalb von sechs Monaten eine Mehrheit der Staaten ab, gehen die neuen Regeln im November 2022 in verbindliches Völkerrecht über.

Die USA haben vor Einreichung des Antrags bereits wirksam für Unterstützung geworben. Am 26. Januar, eine Woche nach Einreichung, schickte die ständige Vertretung der USA bei den Vereinten Nationen (UNO) in Genf ein Memo an die WHO, in dem auch die unterstützenden Nationen aufgeführt sind. Es handelt sich um insgesamt 47 Staaten, darunter die EU-Mitglieder, Australien, Kanada, Indien, Japan, Grossbritannien und die Schweiz.

Was einen gesundheitlichen Notfall darstellt, der die WHO zu einem Eingreifen in die staatliche Souveränität berechtigt, ist nicht definiert. Der Zuständigkeitsbereich der WHO beschränkt sich nicht auf bestimmte Krankheiten und Übertragungsarten, sondern umfasst «Krankheiten oder Gesundheitszustände, unabhängig von ihrem Ursprung oder ihrer Quelle, die eine erhebliche Gefahr für den Menschen darstellen oder darstellen könnten …» Es geht also nicht nur um konkrete Gefahren, sondern auch um blosse Möglichkeiten (Vorwort zu den «International Health Regulations»).

Nach den vorgeschlagenen Vorschriften würde die WHO selbst «Frühwarnkriterien zur Bewertung und schrittweisen Aktualisierung des nationalen, regionalen oder globalen Risikos, das von einem Ereignis unbekannter Ursachen oder Quellen ausgeht, entwickeln und aktualisieren …» (neuer Artikel 5).

Die beantragten Verordnungen ermöglichen in Kombination mit den bestehenden Verordnungen Massnahmen der WHO, «wenn der Generaldirektor auf der Grundlage einer Bewertung gemäss diesen Verordnungen zu der Auffassung gelangt, dass eine potenzielle oder tatsächliche gesundheitliche Notlage von internationalem Belang vorliegt …» (Artikel 12.2).

Die WHO verfügt über die anderen Organisationen, mit denen sie zusammenarbeitet über eine enorme Reichweite. Dazu gehören u.a. die UNO selber, die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour ILO), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und viele mehr.

Die Präambel der WHO fasst zusammen, was sie unter dem Auftrag versteht, die Weltgesundheit zu verbessern und zu organisieren:

  • «Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
  • Das Recht auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit ist eines der Grundrechte eines jeden Menschen ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Lage.
  • Die Gesundheit aller Völker ist von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung von Frieden und Sicherheit und hängt von der uneingeschränkten Zusammenarbeit von Einzelpersonen und Staaten ab. …»

Nach den neuen Bestimmungen ist die WHO nicht mehr verpflichtet, das betreffende Land vorher zu konsultieren, um das Ereignis zu «verifizieren», bevor sie Massnahmen ergreift. Diese Anforderung ist in den US-Änderungen gestrichen (Artikel 9.1). Die Änderungen verlangen eine Antwort innerhalb von 24 Stunden von dem betroffenen Land, oder die WHO wird sie als «Ablehnung» bezeichnen und unabhängig handeln (Artikel 10.3).

Nimmt die identifizierte Nation «das Angebot zur Zusammenarbeit nicht innerhalb von 48 Stunden an, so teilt die WHO … den anderen Vertragsstaaten unverzüglich die ihr vorliegenden Informationen mit …» (Artikel 10.4). Die Zielnation ist ausserdem verpflichtet, der WHO alle relevanten Gensequenzdaten zu übermitteln. Falls der Antrag durchkommt, will «Mass-Voll» eine Volksinitiative zum Austritt aus der WHO lancieren.

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Dieser Artikel ist zuerst auf Christoph Pflugers Zeitpunkt erschienen.

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