Kein Sinn für mehr Rechtsstaatlichkeit? Regierung gegen OÖ-Landtagsresolution
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Edtstadler sieht keinen Grund für Eilverfahren vor dem VfGH
Bildmontage: Freepik; FPÖ OÖ
[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Vorlesen“]Bereits in der vergangenen Woche hatte Wochenblick über die ablehnende Haltung der türkis-grünen Bundesregierung gegenüber der Landtagsresolution zur Einführung von Eilverfahren vor dem VfGH berichtet. Doch bei dem Thema ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, so FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr.
Eigentlich war die Resolution, die ein Eilverfahren vor dem VfGH, das bei der Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte wie durch Pandemiemaßnahmen oder die Impfpflicht, für eine schnellere Überprüfung sorgen sollte, von allen OÖ-Landtagsparteien – mit Ausnahme der SPÖ – beschlossen worden, wobei die Initiative von der FPÖ ausging. Doch die zuständige ÖVP-Ministerin in Wien, Karoline Edtstadler, erteilte dem Ansinnen, für das auch die OÖ-ÖVP gestimmt hatte, eine Absage. Doch für die FPOÖ ist das Thema damit noch nicht vom Tisch, schließlich geht es um den Schutz der Bürger vor Willkür.
Gesetze und Verordnungen müssen schneller geprüft werden
Und auch die Antwort der Ministerin hält man für wenig zufriedenstellend. “Es ist enttäuschend, wie wenig Bedeutung Verfassungsministerin Edtstadler unserem breit unterstützten Anliegen beimisst. Weder ist die Argumentation schlüssig, noch wird ausführlich auf unsere vernünftige Forderung für mehr Rechtsstaatlichkeit eingegangen”, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr über die kürzlich eingelangte Reaktion der Bundesregierung auf die dringlich beschlossene Landtagsresolution zur Einführung von Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) verärgert. Denn die vergangenen zwei Jahre haben deutlich gezeigt, dass Gesetze und Verordnungen schneller überprüft werden müssen, so Mahr, der nicht locker lassen will.
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- Zu den Themen: Ablehnung, Edtstadler, Eilverfahren, FPÖ, Herwig Mahr, Landtag, Oberösterreich, Rechtsstaatlichkeit, Resolution, Verfassungsministerin, VfGH
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