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Wer darf Berufsverbot gegen ungeimpfte Pflegekräfte aussprechen? Gerichte in Dresden und Gießen kommen zu unterschiedlichen Entscheidungen

Published On: 15. Mai 2022 16:46

Eine Krankenschwester berichtet auf ihrem Blog über zwei Gerichtsurteile, einmal aus Gießen und ein weiteres aus Dresden. Ein ähnlicher Sachverhalt, doch die Richter kommen zu unterschiedlichen Urteilen. Darüber welche Möglichkeiten man hat, wenn man denn Post vom Gesundheitsamt erhält, haben wir bereits in diesem Beitrag berichtet. Am Ende des Beitrags möchten wir auch nochmal den Fokus auf den Betreiber der 26 Senioreneinrichtungen von BeneVit richten.

Gerichtsurteil Arbeitsgericht Gießen

In Gießen kommt ein Richter zu dem Urteil, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer freistellen darf: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“ (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22). Zwei Arbeitnehmer, Wohnbereichsleiter und eine Pflegekraft, haben per einstweiliger Verfügung geklagt. Denn beide wurden unentgeltlich vom Arbeitgeber, der bundesweit Seniorenheime betreibt, freigestellt, nicht weil diese eine Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erhielten, sondern weil der Arbeitgeber dies so für sich entschieden hat.

Die Argumentation der Senioreneinrichtung war, dass von den ungeimpften Beschäftigten eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner ausgehe. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohner an deren Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:

Das Thema Vergütung wurde hierbei nicht verhandelt.

Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? Vergütung bei Freistellung ja oder nein?

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, verliert er seinen vertraglichen Lohnanspruch. Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich den Annahmeverzug. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Arbeitgeber diese nicht angenommen hat, dann muss er, laut RA Croset, trotzdem zahlen. Für den Zeitraum der unvergüteten Freistellung rät er, Arbeitslosengeld zu beantragen. Unter Punkt 9 auf dieser Seite, findet ihr eine Hilfestellung wie ihr weiterhin eure Arbeitsleitung anbietet.

Gerichtsurteil Arbeitsgericht Dresden

Neben dem Urteil aus Gießen gibt es gute Nachrichten aus dem Arbeitsgericht in Dresden: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.

Interessant dabei ist, dass die Dame die klagte Qualitätsbeauftragte ist und der nun durch die eigene Vorgesetzte dessen Kompetenzen abgesprochen werden sollen, dabei hat man sie doch genau für diesen Bereich eingestellt.

Die Akte BeneVit

Wir haben über den Geschäftsführer Kaspar Pfister, der 26 BeneVit Pflegeheime betreibt, bereits berichtet. Nun zeigen sich noch tiefere Abgründe und womit sich Pflegekräfte – die Mangelware sind – 2022 ernsthaft beschäftigen müssen. Bekannt wurde das Vorgehen von Kaspar Pfister durch den Telegram Kanal „Gesundheitswesen in der Krise“.

Die Unternehmensgruppe hat die bezahlte Freistellung, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren, ab dem 01.04.2022 in eine unbezahlte Freistellung geändert.

Das hat zum Ergebnis, dass A) kein Geld auf dem Konto eingeht und B) keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge) bezahlt werden. Laut der Nachricht in der Telegram Gruppe erfuhren die Mitarbeiter erst durch die Krankenkassen über diesen Umstand. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.

Wer jetzt denkt das würde bereits das Fass zum Überlaufen bringen, der irrt sich. Laut der Telegram Gruppe (siehe Ausschnitt des Briefs) sollen die betroffenen Mitarbeiter, am 21.04.2022 per Einschreiben, darüber informiert worden sein, dass sie am 25.04.2022 um 06:00 Uhr in einer komplett fremden Senioreneinrichtung zu arbeiten haben. Interessant dabei: der Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung!


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