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Keine Zwangsgelder in der Pflege – Karlsruhe bekam erneut Post mit einem Schriftsatz von 50 Seiten

Published On: 17. Mai 2022 15:00

Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 und von der Verfassungsbeschwerde bezüglich der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ in der Pflege

Wir haben in einem Beitrag zu einer Gerichtsentscheidung aus Dresden und Gießen ein Update eingepflegt, welches wir hier nochmal als extra Beitrag veröffentlichen wollen. Bei den beiden Gerichtsentscheidungen in Dresden und Gießen ging es – ganz kurz gesagt – um folgenden Sachverhalt:

Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf.

Arbeitsgericht Hannover

Nun gibt es allerdings Neuigkeiten aus Hannover, denn dort gibt es eine Entscheidung vom 11.05.2022. Das Bundesland Niedersachsen ist nämlich über das Ziel hinaus geschossen und hat mal eben neben einem Bußgeld, auch Zwangsgelder als Maßnahme auf seiner Website aufgeführt – das Gesetz sieht das so aber gar nicht vor.

Das heißt also, die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist – wir haben die Ablehnung zum Eilantrag des BVerfG und die Begründung der Klägergruppe (über 300 Seiten) am Ende des Beitrags zum Download eingepflegt. Wichtig, die Hauptsache wurde noch nicht entschieden.

Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrags erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge! Auch der Telegram Kanal von den Anwälten für Aufklärung hat das Urteil inzwischen thematisiert.

Nicht zu verwechseln ist das Zwangsgeld mit dem Bußgeld gem. Par. 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, welches verhängt werden kann, wenn der Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird.

Diese Verfahren gegen hier verhängte Bußgelder müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden.

Anwälte für Aufklärunh

In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.

24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.

Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anders lautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:

14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).

Gericht Hannover

Uns allen ist sicherlich klar, dass das nur Haarspalterei ist. Wird man doch als ungeimpfte Pflegekraft oder ungeimpfter Arzt mit einem Bußgeld und einem Berufsverbot bedroht, Neueinstellung sind gar nicht erst möglich ohne eine Corona „Impfung“. Das Urteil ist am Ende zum Download verfügbar.

Bayern möchte gnädig sein und nur ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro erheben

Das einzig Richtige wäre an dieser Stelle kein Bußgeld, denn kein Bundesland kann sich erlauben nur eine einzige Pflegekraft wegen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, wir meinen natürlich „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“, zu verlieren. Im Artikel dazu bei t-online heißt es:

Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer formalen Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vorgelegt wird. Erst in allerletzter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.

Alle möglichen Schreiben von den Gesundheitsämtern sind in diesem Blogbeitrag einer Krankenschwester aufgegriffen. Inzwischen haben wir auch ein Musterschreiben von RAin Funk-Rüffert in unserem Beitrag eingepflegt und in dem Reiter für RAin Rohring ein neues Video zum Thema Widerspruch eingefügt (auch das Thema Widerspruch bei einem Bußgeld ist mit aufgegriffen). Wen die Verfassungsbeschwerde interessiert, findet alle Informationen in der Telegram Gruppe dazu.

Verfassungsgericht in Karlsruhe bekommt erneut Post

Das aktuelle Statement aus dem Kanal haben wir euch hier direkt als Zitat mit eingepflegt:

Weiter geht’s in Karlsruhe…

Kurzes Update von uns:

Dr. Lipinski hat gestern einen erneuten Schriftsatz mit fast 50 Seiten beim BVerfG eingereicht, wieder mit vielen Anlagen, darunter wissenschaftliche Studien, und Medienberichte.

Wir setzen uns auch mit dem aktuellen Beschluss des VG Hannover

👉 http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true

kritisch auseinander, welches zwar im Ergebnis den dortigen Fall korrekt entschieden haben dürfte, das aber im bereichsbezogenen Impfpflichtgesetz allen Ernstes eine Freiwilligkeit der Impfentscheidung sieht (🙈) – letzteres deshalb, weil es angeblich keine Impfpflicht gäbe, sondern nur eine Nachweispflicht.

Wir haben richtig gestellt, dass das Gericht u.a. deshalb falsch liegt, weil es Impfzwang (= physischer Zwang zum Impfen; diesen allerletzten Schritt ist der Staat zumindest bislang noch nicht gegangen) und eine Impfpflicht verwechselt.

Erfreulicherweise setzen aber die ersten Gesundheitsämter in Niedersachsen bereits den Beschluss des VG Hannover um und haben von der „freiwilligen Impfpflicht“ betroffenen Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen einen Brief geschickt und die Androhung von Zwangsmaßnahmen zurückgenommen 👍

Ferner gehen wir in unserem Schriftsatz natürlich auch auf die aktuellen Entwicklungen ein, etwa, dass die Zahl der bundesweiten Corona-Intensivpatienten unter die Marke von 1000 gefallen ist.

Einem neuen Beschwerdeführer (Nr. 60), einem angestellten Arzt, wurde fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Er hat damit nicht nur seinen Beruf verloren, sondern darf in Deutschland aktuell auch in keine neue Einrichtung hinein, um dort zu arbeiten, da er weder geimpft noch genesen im Sinne des IfSG ist.

Mittlerweile sind wir 61 Beschwerdeführer. Eine weitere Medizinstudentin, die dringend Praktika und Vorlesungen absolvieren muss, dies als Ungeimpfte aber nicht darf, ist ebenfalls noch hinzugekommen.

Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns gerne in den Chat.

Und wenn ihr Leute kennt, die Leute kennen, die vielleicht Leute kennen, die Unterstützung brauchen, leitet ihnen die Infos weiter. Auch die dürfen natürlich im Chat fragen 😉

Ablehnung Eilantrag BVerfG 10.02.2022

Auch die Neuauflage der allgemeinen Impfpflicht ist nicht vom Tisch, PZ News schreibt „Baden-Württemberg, Hessen und Bayern drängen auf Neuanlauf im Bundestag für Impfpflicht ab 60“ und erste Vorbereitungen sollen ja nun auch schon wieder für den Herbst getroffen werden.

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern dringen angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst auf einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren. Bei der digitalen Gesundheitsministerkonferenz am Montag stellten der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha und sein hessischer Amtskollege Kai Klose (beide Grüne) einen entsprechenden Antrag, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schloss sich dem Vorschlag an.

Nun soll nächste Woche im Kreise der Gesundheitsminister darüber beraten werden, ein Beschluss soll im Juni fallen. Die drei Südländer sind der Meinung, dass mit der Impfpflicht ab 60 eine Überlastung des Gesundheitssystems und damit auch Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung vermieden werden könnten.

Lucha sagte am Dienstag, man dürfe die Debatte zu diesem Thema nicht aufgeben. «Ich habe noch Hoffnung, dass zumindest bei der Impfpflicht ab 60 Jahren das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.» Zu den saisonalen Erkältungserkrankungen kämen im Herbst wieder vermehrt Covid-Fälle mit schweren Krankheitsverläufen hinzu.

Klose erinnerte daran, dass die allgemeine Impfpflicht im April im Bundestag zwar gescheitert sei. Jedoch sei die Impfplicht für besonders gefährdete Personen «ein wichtiger Bestandteil präventiver Gesundheitspolitik». Der CSU-Politiker Holetschek forderte die Ampel-Koalition auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen. «Wir müssen für neue Infektionswellen im Herbst gewappnet sein.» Ältere hätten ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. «Die Bundesregierung darf sich hier nicht länger wegducken.»


Abonniert uns gerne bei Telegram – Corona ist nicht das Problem, dort informieren wir euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog.

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