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Maskenbefreiung ausgestellt: Freispruch für Salzburger Kinderärztin

Published On: 2. Juni 2022 15:26

Eine Salzburger Kinderärztin wurde am Donnerstag am Halleiner Bezirksgericht freigesprochen. Sie hatte einem Kind eine Maskenbefreiung ausgestellt.

In Salzburg am Bezirksgericht Hallein kam es am Donnerstag zu einer Corona-Verhandlung. Die Salzburger Kinderärztin Sabine Wipfinger war angeklagt, da sie Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Heute musste sie sich verantworten. Der Prozess endete nach über eine Stunde mit einem Freispruch.

Maske gegen Ärzte-Eid

Freudestrahlend verließ die Kinderärztin das Gerichtsgebäude. Rund 100 Menschen hatten sich aus Solidarität mit Wipfinger vor dem Gebäude versammelt, die öffentliche Verhandlung war auf sechs Besucher begrenzt gewesen. Unter großem Jubel trat sie dann der Menge entgegen und verkündete den Freispruch.

Für TKP war Frau Wipfinger leider bisher nicht erreichbar. Ich haben es in ihrer Praxis versucht, dort antwortete heute nur ein automatischer Anrufbeantworter von der Kinderärztin:

„Unsere Praxis ist heute geschlossen, und zwar wegen einer Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Hallein. Da ich angeklagt bin, weil ich eine Maskenbefreiung ausgestellt habe. Dies ist unglaublich, da ich nur nach dem hippokratischen Eid gehandelt habe, an dem sich jeder Arzt halten sollte.“

Große Freude bei der Kinderärztin nach dem Urteil. Quelle Telegram.

Wipfinger ist seit mehr als 20 Jahren Ärztin und promovierte im Jahr 2010. Auf der Homepage ihrer Halleiner Praxis schreibt sie unter anderem: „Für mich sind Kinder ernst zu nehmende kleine Persönlichkeiten, die selbst denken und fühlen können, und so möchte ich sie auch behandeln.“

Auch Urteil in Ivermectin-Causa

Erst am Mittwoch war ein anderes Verfahren zugunsten eines Corona-kritischen Arztes entschieden worden. Die Justiz hatte gegen ihn ermittelt, da er im Herbst 2021 zwei Corona-Patienten Ivermectin verschrieben hatte. Beide Patienten verstarben. Die Geschichte sorgte für große Aufregung in der Mainstream-Presse, die behauptet hatte, Ivermectin habe den Tod verursacht. Ein Gutachten stellte nun fest, dass weder der Arzt noch Ivermectin für das Ableben der beiden Menschen verantwortlich gewesen ist.

Das Gutachten wurde von einem Wiener Internisten erstellt. Bei den Patienten hatte es sich um einen 87-jährigen Mann und eine 71-jährige Frau gehandelt. Beiden seien zum Zeitpunkt der Verabreichung von Ivermectin bereits schwer erkrankt gewesen. Der Wirkstoff des Medikaments habe nichts mit deren Ableben zu tun gehabt, so das Urteil. Auch gegen einen anderen Arzt, der mit Ivermectin behandelt hatte, wurden die Ermittlungen in Salzburg eingestellt.

Sobald TKP Frau Wipfinger erreichen konnte, wird der Artikel um weitere Details ergänzt.

Bild wikimedia

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