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Massenimpfungen in Impfzentren sind widerrechtlich

Published On: 2. Januar 2022 0:40

Veröffentlicht am 2. Januar 2022 von KD.

Covid-«Impfungen» unterliegen der Verschreibungspflicht. Dies geht aus Anhang II/B der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erteilten bedingten Zulassungsentscheidung für das derzeit verabreichte Pfizer-Gen-Präparat hervor.

Die fälschlicherweise als Impfstoffe bezeichneten Substanzen, die nicht in der Lage sind, eine «Infektion» mit SARS-CoV-2 zu verhindern, sollten daher von einem Arzt in einer spezialisierten Struktur verschrieben werden, nachdem alle entsprechenden medizinischen Tests durchgeführt wurden, schreibt das italienische Nachrichtenportal Byoblu.

Es sei schwer vorstellbar, dass solche Untersuchungen in einem Impfzentrum durchgeführt werden könnten – oder sogar in Wohnmobilen, die als Impfzentren genutzt werden, wie es im letzten Sommer der Fall gewesen sei. Denn diese würden offensichtlich nicht über die nötige Ausrüstung verfügen, um spezielle diagnostische Tests durchzuführen.

Die Südtiroler Rechtsanwältin Renate Holzeisen erklärte gegenüber Byoblu, dass seit dem 27. Dezember 2020, dem Tag des Beginns der Massenimpfungen, gegen diese Vorschrift verstossen werde. Nach Ansicht von Holzeisen sollten unter anderem der Leiter des italienischen Gesundheitsministeriums und die Arzneimittelbehörde für den Verstoss zur Verantwortung gezogen werden.

Was bedeutet eine Verschreibung?

Die Ethikkodizes der Ärzte, die von den einzelnen Orden der Provinzen verabschiedet wurden, machen dies in Artikel 13 sehr deutlich:

«Die Verschreibung von Arzneimitteln zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation ist eine unmittelbare, spezifische, ausschliessliche und nicht delegierbare Zuständigkeit des Arztes, die seine Autonomie und Verantwortung beansprucht und auf eine begründete Diagnose oder einen begründeten diagnostischen Verdacht folgen muss».

Diese Regelung werde bei der derzeitigen Massenimpfung nicht beachtet, da jeder a priori als «impfbar» gelte, auch diejenigen, die von der Krankheit geheilt sind und natürliche Antikörper besitzen, merkt Byoblu an.

In Artikel 13 des Ethikkodex heisst es ausserdem:

«Der Arzt muss über ausreichende Kenntnisse über Art und Wirkung der verordneten Arzneimittel, ihre Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen und individuellen Reaktionen verfügen».

Covid-Gen-Präparate sind experimentell

Nicht einmal die Pharmaunternehmen selbst könnten über diese Punkte Gewissheit geben, moniert Byoblu. Denn die so genannten Covid-Impfstoffe seien experimentell – auch wenn weiterhin mit wissenschaftlich und rechtlich nicht stichhaltigen Argumenten behauptet würde, dass sie nicht mehr experimentell seien, weil sie weltweit Milliarden von Menschen verabreicht werden.

Die experimentellen Medikamente werden im Ministerialerlass vom 15. Juli 1997 geregelt. Dieser besagt, dass jede Person, die an einer medizinischen Studie teilnimmt, in Kenntnis der Sachlage zustimmen muss. In ihrer bei der Staatsanwaltschaft Bozen eingereichten Klage macht Rechtsanwältin Holzeisen klar:

«Das Formular, das die Menschen in den Impfzentren unterschreiben müssen, kann in keiner Weise als informiert angesehen werden. … Aus dem Einwilligungsformular geht nicht klar und deutlich hervor, dass diese Stoffe nur unter Vorbehalt zugelassen sind, weil grundlegende Studien fehlen. … Diese Informationen müssen von Rechts wegen den Personen zur Verfügung gestellt werden, die sich dem Prozess unterziehen wollen oder durch gesetzliche Erpressung dazu gezwungen werden».

Angesichts dessen müssten nach Ansicht der Südtiroler Juristin alle Massenimpfungen gestoppt werden.

Covid-Injektionen verhindern keine «Infektion»

Hinter all diesen Verstössen stehe ein Gesetzesdekret dieses Jahres, in dem wissenschaftliche Unwahrheiten stehen, stellt Byoblu fest. Dieses Gesetz schreibt die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal vor und besagt, dass die Covid-Injektionen die Infektion mit SARS-Cov-2 verhindern. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie aus den Unterlagen der EMA hervorgeht. Rechtsanwältin Holzeisen schreibt in ihrer Beschwerde:

«Alle bedingt zugelassenen Stoffe verhindern nicht die Ansteckung und damit die Infektion, sondern sie haben die Funktion, die Covid-Krankheit zu verhindern».

Dies seien zwei sehr unterschiedliche Konzepte, konstatiert Byoblu. Man könne niemanden zwingen, ein Medikament zur Vorbeugung einer Krankheit einzunehmen. Das wäre so, als würde man verlangen, dass jeder Aspirin nehmen müsse, um Kopfschmerzen zu vermeiden.

Covid-Injektionen verhindern nicht einmal Krankheiten

Ausserdem sei die Behauptung, dass die Covid-Gen-Präparate der Krankheit vorbeugen können, durch die offiziellen Daten in den Bulletins der italienischen Arzneimittelagentur und des nationalen Gesundheitsinstituts widerlegt worden. Jeder, auch geimpfte Menschen, könne an Covid erkranken und sogar schwere und tödliche Verläufe haben.

Glücklicherweise gebe es Heilmittel für alle, aber auf den höchsten Machtebenen spreche niemand darüber, schliesst Byoblu.

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