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Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung? – Eine Verteidigung gegen die eigene Verteidigung

Published On: 17. Januar 2024 15:15

Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht auf Selbstverteidigung. Dieses Recht basiert auf dem Völkerrecht und wirft die Frage auf, ob es auch auf Gaza anwendbar ist. Gaza ist kein Staat und daher ist die Anwendung des Völkerrechts kompliziert. Obwohl Gaza in der Vergangenheit besetzt war, wird es heute von Israel blockiert. Deutschland und andere EU-Länder betrachten die Westbank und Gaza als besetzte Gebiete, während Israel dies anders sieht. Die Frage der Selbstverteidigung ist eng mit dem Begriff des Angriffs verbunden. Es gibt jedoch Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein besetzender Staat aus einem besetzten Gebiet heraus angegriffen werden kann. Wenn Gaza als illegal besetztes Gebiet betrachtet wird, haben die Palästinenser das Recht auf Widerstand gegen die Besatzung und Israel kann sich nicht auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen.

Die Situation in Gaza wird oft als Gefängnis beschrieben, aber die „Gefängniswächter“ haben das Recht auf Notwehr. Das Völkerrecht hat jedoch noch keine klaren Regeln für das Widerstandsrecht aus besetzten Gebieten festgelegt. Die Diskussion darüber ist blockiert, vor allem aufgrund des „Kriegs gegen den Terror“, der nach dem 11. September 2001 von den USA ausgerufen wurde. Es ist wichtig, Grenzen für die Verletzung der Menschenrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung zu setzen. Das Humanitäre Kriegsvölkerrecht enthält Regeln für nicht-internationale Konflikte, aber diese sind nicht ausreichend. Es gibt immer noch Unsicherheit und widersprüchliche Meinungen, die den Überblick erschweren.

Das Völkerrecht wird von souveränen Staaten geschaffen und kann sich durch die Praxis dieser Staaten ändern. Daher ist es wichtig, die politischen Überzeugungen und Motive hinter den Veröffentlichungen zu berücksichtigen, die Diplomaten und Minister bei ihrer Meinungsbildung beeinflussen wollen. Der Internationale Gerichtshof wird voraussichtlich in naher Zukunft eine Entscheidung treffen, die zeigen wird, welche Überlegungen in die völkerrechtliche Realität einfließen werden.

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Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung?

„Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung.“ Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Von Gerhard Fulda. Selbstverteidigung ist ein Begriff aus dem System des Völkerrechts. Also müssen wir zuallererst die Frage stellen, inwieweit dieses Recht für Gaza anwendbar ist. Das ist selbst für im Völkerrecht bewanderte Juristen nicht ganz einfach – der kleine Küstenstreifen am Mittelmeer ist etwas sehr Besonderes. Auf den ersten Blick sieht es so aus: dies könne doch nur ein internationaler Konflikt sein. Aber, das Völkerrecht ist ein Gebilde, das die Beziehungen zwischen Staaten rechtlichen Regeln unterwerfen will. Gaza aber ist kein Staat. Wir haben es mit einem asymmetrischen

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