Das Bundeskabinett beschließt die Anhebung eines bundesweit einheitlichen Mindestsatzes bei der Gewerbesteuer. Ziel ist es, den Standortwettbewerb zwischen den Kommunen zu eliminieren. Die Bundesregierung folgt damit einem von der OECD durchgesetzten Prinzip. Die steuerpolitischen Pforten werden langsam aber sicher geschlossen.