Nach den Feiertagen werden ungeliebte Weihnachtsgeschenke, alte Handys oder Kleidung die kaum getragen wurde, verkauft. Dabei boomen Onlineverkaufsplattformen. Doch auch beim privaten Verkauf hat das Finanzamt mitzureden. Werden Gewinne erzielt oder sind es regelmäßige Geschäfte, sind die Einnahmen steuerpflichtig.