Staatsanwaltschaft Dresden leitete Presseanfrage an Verteidiger weiter: Gericht rügt „einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Umgang der Staatsanwaltschaft Dresden mit einer Presseanfrage zu Robert HabeckB9G als rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit beanstandet und die einseitige Rücksichtnahme auf den prominenten Beschuldigten kritisiert.
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