Bundesjustizministerin Stefanie HubigSPD verteidigt den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin.