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Einschüchtern klappt nicht: Das sind Ihre Rechte bei der Großdemonstration am Samstag

Published On: 16. November 2021 16:08

Am kommenden Samstag werden wieder zehntausende Österreicher bei der Großdemonstration gegen das Corona-Regime der schwarz-grünen Regierung erwartet. (Corona-Demo im Frühjahr 2021)

Foto: unzensuriert

Corona-Demo    16. November 2021 / 16:08

Einschüchtern klappt nicht: Das sind Ihre Rechte bei der Großdemonstration am Samstag

Nein, damit hat die schwarz-grüne Regierung bestimmt nicht gerechnet: Die Ungeimpften werden nicht im Regen stehen gelassen. Auch viele Geimpfte solidarisieren sich mit ihnen und halten fest: Das, was aktuell an Diskriminierung von Österreichern verordnet wird, ist wider jede demokratische Grundordnung und jeden normalen gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Zahlreiche Proteste österreichweit

Und dennoch bleibt Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) bei seiner Linie, es den Ungeimpften „ungemütlich“ zu machen. Nachdem es bereits am Sonntag in zahlreichen österreichischen Städten zu spontanen Protesten gegen die Regierung gekommen ist, steht die „Mutter aller Demonstrationen“ am kommenden Samstag in Wien an.

Polizei mit Drohgebärden

Doch schon wird (wieder) eine Drohkulisse aufgebaut. Die Polizei, die die Demonstration aufgrund der Verfassung nicht verbieten kann, will „sehr genau darauf achten, dass die Teilnehmer, die gegen die neuen Corona-Maßnahmen demonstrieren, den Sicherheitsabstand dennoch einhalten“.

Man kennt das von den vergangenen Corona-Demonstrationen: Polizisten in Kampfmontur mit Schlagstöcken bewaffnet und Hunden an der Hand, Wasserwerfer in Bereitschaft und harsches Angehen der friedlichen Bürger, meist Mittelstand und Arbeitnehmer.

Versammlungsfreiheit gilt immer!

Umso wichtiger ist es, sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn die Versammlungsfreiheit, privat und öffentlich, gilt immer! Die Polizei darf die Identität feststellen, aber nicht mehr! Dabei muss der Ausweis der Polizei gezeigt, aber braucht nicht ausgehändigt werden! Die Identitätsfeststellung erfolgt mit den Augen, nicht mit den Händen! Die Versammlungsfreiheit ist das höhere Rechtsgut.

Nur öffentliche Sicherheit hat Vorrang

Die Regierung trickst und täuscht vor, dass die Ansteckungsgefahr mit der öffentlichen Sicherheit identisch sei. Ist sie aber nicht. Die Corona-Maßnahmen beschneiden nicht das verfassungsgemäße Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Nur im Namen der öffentlichen Sicherheit wäre das gegeben, wenn etwa eine bewaffnete Kundgebung stattfinden würde, aber nicht wegen Verbreitungsgefahr einer Krankheit. Die Versammlungsfreiheit gilt immer und uneingeschränkt!

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und Rechtsanwalt Niki Haas erklären Ihnen hier Ihre Rechte bei der Demonstration!

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