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Ho-Rakel weiß Bescheid: Total-Lockdown sogar schon ab Montag!

Published On: 19. November 2021 10:04

Symbolbild Sushi: Freepik; Screenshot: Facebook; Komposition: Wochenblick

Wie Wochenblick berichtete, steht ein bundesweiter Total-Lockdown unmittelbar bevor. Offenbar können die Mächtigen aber nicht lange genug warten, das ganze Volk einzusperren. War ursprünglich noch ein Start am Dienstag im Raum gestanden, dürfte dies nun um 24 Stunden auf Montag vorgezogen werden. Beobachtern zufolge einigten sich Bund und Land in den Nachtstunden darauf. Einer wusste einmal mehr offenbar schon im Vorhinein Bescheid: Der Szene-Gastronom und Kurz-Intimus Martin Ho.

  • Abendliches Posting: Skandal-Lokal DOTS schließt am Montag wegen Corona
  • Vier Stunden später einigten sich Bund & Länder offenbar auf Total-Lockdown
  • Nur 10 Tage oder doch 3 Wochen? Volk erfährt es erst zu Mittag!
  • Demos und Spaziergänge sind erlaubter Grund, das Haus zu verlassen

Erweist sich Kurz-Freund Ho erneut als Hellseher?

Um zu wissen, wann bestimmte Corona-Maßnahmen greifen, muss man nur Ho fragen – diese Straßenweisheit hat sich seit dem Vorjahr eingebürgert. Damals wusste der umstrittene Club-Besitzer schon vor dem offiziellen politischen Beschluss von einer Sperre der ganzen Gastronomie. Bei den Öffnungsschritten machte sich sein Insiderwissen erneut bezahlt: Als guter Freund von Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte er vorab Planungssicherheit.  Nun beweist das (H)Orakel erneut sein feines Näschen für Maßnahmen-Prophezeiungen.

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Über die Facebook-Seite seines Lokals „Dots im Brunnerhof“ spricht es zu den Menschen. Dort weist man darauf hin, am Montag seine Pforten wegen der Infektionslage schließen zu müssen. Das Szene-Etablissement im Nobelbezirk Döbling ist einer breiten Öffentlichkeit seit einer Drogen-Razzia im ersten Lockdown bekannt. Hos ursprüngliche Behauptung, er habe von nichts gewusst, stellte sich nach Wochenblick-Recherchen als unglaubwürdig heraus, womöglich wusste sogar Kurz vom Vorfall. Laut dem Ibiza-Detektiv könnte dieser selbst zu den Konsumenten von Dingen zählen, die nicht auf der Speisekarte stehen – es gilt die Unschuldsvermutung (Wochenblick berichtete exklusiv).

10 Tage, 3 Wochen, 1 Monat: Wie lang dauert Lockdown?

Handelt es sich nur um einen neuerlichen Zufallstreffer oder waren hellseherische Fähigkeiten am Werk? So oder so: Ho wusste es offenbar wieder Stunden vor der Beschlussfassung. Die Bund-Länder-Einigung soll nämlich erst um 2 Uhr morgens erfolgt sein – etwa vier Stunden nach der mutmaßlichen Ho-Vorankündigung. Das Volk genießt nicht das Privileg eines Gastronomen aus dem Dunstkreis eines Schattenkanzlers. Erst um 12.30 Uhr sollen die Details bekannt gegeben werden. Etwa, ob die Schulen offenbleiben. In diesem Punkt herrschte am Donnerstag einiges Hickhack zwischen Bund und Ländern.

Er wird für alle Bürger gelten, also auch für Geimpfte und Genesene. Die vorläufige Dauer des Lockdowns ist unklar. Ein Inseratenkaiser-Blatt spricht von 10 Tagen, eine andere ÖVP-nahe Zeitung geht von bis zu drei Wochen aus. Fix ist der Lockdown in Oberösterreich (bis 17. Dezember) und Salzburg (drei bis vier Wochen). Wie aus früheren Lockdowns bekannt, wird es nur mehr eine Auswahl triftiger Gründe geben, um sein Haus verlassen zu dürfen. Eine Kundgebung, wie die MEGA-Demo in Wien am Samstag gilt ausdrücklich als Ausnahme jeglicher Lockdowns! Dasselbe gilt natürlich auch für Spaziergänge zur körperlichen uns psychischen Erholung – unabhängig des Impfstatus.

Es gibt viele Gründe außer Haus zu gehen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Die WKÖ listet die erlaubten Zwecke, das Haus zu verlassen, ohne eine Strafe zu kassieren:

  • zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten 
  • zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
  • zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spaziergänge, Joggen etc.)
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen (inkl. Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden)
  • zur Teilnahme an Wahlen
  • zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen
  • zur Teilnahme an zulässigen Zusammenkünften  (Bsp.: MEGA-Demo gegen Corona-Wahnsinn am 20. November in Wien!)

Wo Sie weiterhin einkaufen dürfen:

  • öffentliche Apotheken,
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter,
  • Drogerien und Drogeriemärkte,
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen,
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen,
  • Verkauf von Tierfutter,
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten,
  • Agrarhandel einschließlich Tierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel,
  • Tankstellen und Stromtankstellen, sowie Waschanlagen,
  • Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und Telekommunikation,
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske,
  • KFZ- und Fahrradwerkstätten.

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