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München: Coronaverbreitung durch Demonstrationsverbote?

Published On: 14. Januar 2022 17:58

München ist – wieder einmal – „Hauptstadt der Bewegung“: Die Stadt verbietet Demonstrationen gegen die Corona-Politik per Allgemeinverfügung. Der Text ist ein Dokument politischer Hilflosigkeit und politischen Starrsinns.

IMAGO / aal.photo

Von der Polizei eingekesselte Demonstranten am Marienplatz in München am 5. Januar 2022

Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen durch allgemeine Merkmale bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet, hier: die potenziellen Teilnehmer von Demonstrationen gegen die Corona-Politik. Die Stadt München erließ mehrere solcher Verfügungen, zuletzt am 7. Januar 2022 die „Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen“, die 22 Seiten lang ist und deren Kernsatz lautet:

„Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München werden alle stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise sog. ‚Corona‘-, ‚Montags-‘ oder sonstige ‚Spaziergänge‘ bzw. ‚Kerzendemos‘ untersagt, sofern die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach Art. 13 BayVersG [Bayerisches Versammlungsgesetz] nicht eingehalten ist.“

Friedlichen Corona-Protest aufgelöst

Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem die Stadt München angemeldete Demonstrationen gegen die Coronapolitik mit für die Veranstalter inakzeptablen „Auflagen“ versehen hatte, kam es seit Anfang Dezember 2021 zu Spontandemonstrationen, amtsdeutsch: „nicht angezeigten Versammlungslagen“. Um diese zu unterbinden bzw. zu kriminalisieren, erließ die Stadt München Allgemeinverfügungen. Begründet wurde dies „infektionsschutzfachlich“, konkret als Corona-Schutzmaßnahme:

„Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Maske unterschritten wird, z.B. bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein Übertragungsrisiko. Gerade bei Versammlungen verweilen viele Teilnehmer*innen über eine längere Zeitspanne nebeneinander, um den Versammlungszweck Ausdruck zu verleihen. Oftmals erfolgt dies über laute mündliche Meinungskundgabe; gerade ein solches Sprechverhalten birgt die Gefahr der Verbreitung von Tröpfchen.“

Wer durch die Münchner Fußgängerzone spaziert, kann feststellen, dass die Passanten (ohne Maske) häufig weniger als 1,5 Meter Abstand haben, und Gruppen sich laut unterhalten. Die Ansteckungsgefahr unter Demonstranten bei „Spaziergängen“ dürfte nicht höher sein. Sie wird es aber, wenn die Polizei eingreift, die Demonstranten anhält und einkesselt. Die Stadt München erkennt dies durchaus an und verweist auf die Erfahrungen vorhergehender Demonstrationen:

„Noch verstärkt wird dieser [Übertragungs-]Effekt, wenn man sich die Szenen der vergangenen Wochen vor Augen hält, wo … [bei] Polizeieinsätzen … regelmäßig eine weitere Verdichtung der Versammlungsteilnehmer*innen, aber auch eine Vermengung mit Einsatzkräften war.“

„Der Staat bleibt Herr der Lage“

Diese „Verdichtung“ wird an anderer Stelle so beschrieben: „Beim Anhalten der [sich fortbewegenden] Versammlung musste durch die Polizei unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken angewandt werden.“ Und zur „Vermengung mit Einsatzkräften“, also dem Nahkontakt zwischen Polizisten und Demonstranten, kam es auch deshalb, weil die Polizei massenweise die Personalien mutmaßlicher Demonstranten aufnahm, um es der Stadt zu ermöglichen, Strafbescheide (insgesamt mehrere Tausend) auszustellen.

Fazit: Die Demonstrationsverbote der Stadt München gegen die Corona-Politik führten faktisch zu einer „Gefahrenlage“, welche die Ausbreitung des Virus begünstigt. Dass es auch ohne Verbote geht, zeigt das Münchner Umland, wo laufend Corona-„Spaziergänge“ stattfinden. Die Süddeutsche Zeitung (Starnberger Teil) meldete am 12. Januar: „Die Einsatzleiter der Polizei verzeichneten bei den unangemeldeten Versammlungen keine Verstöße, Vorfälle oder Behinderungen des Verkehrs, zudem sei der Mindestabstand weitgehend eingehalten worden.“

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