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Regierung und RKI verkürzen Genesenenstatus auf 3 Monate

Published On: 17. Januar 2022 19:03

Der Bundestag hat erst am 13.01.2022 die „Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung“ beschlossen. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

Für die Vorlage votierten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zugrunde

Quelle: bundestag.de

Dem Entwurf haben also (wieder mal) alle, außer die AfD, zugestimmt.

Der Bundesrat hat sich da natürlich nicht lumpen lassen und bereits einen Tag später dem Entwurf zugestimmt. Mittlerweile ist die Verordnung im Bundesanzeiger erschienen und das aktualisierte Gesetz kann man online einsehen. Wir stellen kurz einige Punkte der Änderungen vor.

Genesenenstatus gilt nur noch 3 Monate

Mit der Verordnung wurde §2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung wie folgt erlassen:

5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 […], wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entspricht […]

Quelle: SchAusnahmV

Es wird also im Gesetz auf das Robert Koch-Institut (RKI) verwiesen. Schauen wir uns deren aktuelle Empfehlungen an, dann finden wir:

Der Genesenenstatus gilt also erst 28 Tage nach dem PCR Test und dann auch nur noch für 3 Monate. Effektiv kann man den „Status“ also 2 Monate „genießen“. Der Status wurde also unter fadenscheinigen Begründungen von 6 Monaten auf nur noch 3 Monate verkürzt, wovon man nur 2 Monate nutzen kann.

Wir fragen uns, warum das RKI keine aktuellen Studien in Betracht zieht, die eine negative Impfeffektivität gegen die Omikron Variante bescheinigen? Oder warum wirft man nicht einen Blick in den eigenen Wochenbericht, insbesondere auf die Impfdurchbrüche bei „Omikron Fällen“? Mit knapp 87% Impfdurchbrüche in der Gruppe 60+ liegt man da auch über der Impfquote in dieser Gruppe – sprich: ein (positiver) Effekt der Impfung ist nicht zu erkennen. Was wäre die logische Konsequenz, aus diesem Wissen? Das Impfen einstellen? Den „Geimpftenstatus“ aus dem Gesetz streichen? Nun – Gesunde haben eben keine Lobby.

Wer gilt als „vollständig geimpft“

Beim „Geimpftenstatus“ will man sich im Gesetz auch nicht so richtig festlegen. Dort findet man nun einen Verweis auf das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) und das RKI:

2. ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das

Coronavirus SARS-CoV-2 […], wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-

Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19
unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen

Quelle: SchAusnahmV

Schaut man sich beim PEI um, dann findet man dort folgende Übersicht:

Sprich: die Geimpften werden noch bei der Stange gehalten – dort genügen (noch) 2 Impfungen für einen „vollständigen“ Schutz. Über die Dauer des „Schutzes“ wird dort übrigens kein Wort verloren. Aktuell ist es zumindest so, dass die digitalen Zertifikate 1 Jahr gültig sind.

Übrigens fanden wir es seltsam, dass für einen „vollständigen Johnson & Johnson Impfschutz“ beim PEI dort „2 Dosen“ angegeben sind – dachten zumindest doch wir, dass dieser Impfstoff nur aus einer einmaligen Impfung besteht. Schauen wir in die aktuelle Empfehlung der STIKO, dann finden wir dort:

Quelle: RKI

Also: die STIKO empfiehlt nach der Johnson & Johnson Impfung noch eine „zusätzliche mRNA Impfung“ und im Gesetz gilt man nur als vollständig geimpft, wenn man diese „Empfehlung“ dann auch wirklich annimmt.

Übrigens: Will man sich nach einer Johnson & Johnson Impfung „auffrischen“ lassen, dann warten auch zwei Spritzen auf die Impfwilligen, damit sie den Status „geboostert“ bekommen. Es geht doch nichts über den guten mRNA Stoff.


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