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«2G plus plus» am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Published On: 13. Dezember 2021 16:45

Nur Geimpfte und Genesene dürfen morgen in das Gericht und brauchen zusätzlich noch einen PCR-Test.

Veröffentlicht am 13. Dezember 2021 von AS.


Die morgige Verhandlung am obersten deutschen Gericht in Karlsruhe wird nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen geimpft oder genesen sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Dies bereichtet der Spiegel in einem aktuellen Artikel. Die Nachweiskombination «2G plus plus» gab es als Zugangsregel zu einer eigentlich öffentlichen Sitzung in Deutschland noch nie.

In der Verhandlung vom Dienstag, dem 14.Dezember 2021 geht es vor allem um eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, welches 2016 umfassend geändert wurde. Das Gesetz ermächtigt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. zu verdeckten Massnahmen wie zum Beispiel akustischer und optischer Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung und längerfristigen Observationen.

Kommentar von Corona-Transition

Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes missachtet das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör und die justiziellen Rechte, welche in Art. 103 des Grundgesetzes, in Art. 47 ff. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Falls diese Reglung auch auf weitere Prozesse angewendet wird, schafft sich der deutsche Rechtsstaat damit de facto selbst ab.

Falls der Beweggrund für diese Regelung der Infektionsschutz sein sollte, macht das Bundesverfassungsgericht damit deutlich, dass Impfungen keinen ausreichenden Übertragungsschutz leisten. Damit müsste sich eigentlich jeder Ausschluss von Ungeimpften erübrigen. Dass diese trotzdem aussgeschlossen werden zeigt, dass anscheinend auch der PCR-Test nicht ausreicht, um eine Infektion zu diagnostizieren.



Quelle:

SPIEGEL: Die strengsten Coronaregeln der Republik – 13. Dezember 2021

RWS-Verlag: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“ am Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. Dezember 2021, jeweils um 10.00 Uhr – 16. November 2021

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