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Stellungnahme der ELGA GmbH zu Impfpflichtgesetz: Ohrfeige für die Regierung

Published On: 7. Januar 2022 16:25

Nach dem vollkommen lächerlichen Auftritt der Bundesregierung gestern zur Verkündigung weiterer evidenzwidriger und völlig unverhältnismäßigen Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten mit einem Kasperl im Tarnanzug, kommt nun das nächste Desaster auf die Truppe um Nehammer und Mückstein. Man kann echt nur mehr fassungslos sein, über derart geballte Inkompetenz. Die Leute, die das Gesetz umsetzen sollen wurden nie konsultiert.

Von Peter F. Mayer

Auf Seite 2 unter Allgemeine Anmerkungen findet sich folgende bemerkenswerte Stellungnahme:

Die ELGA GmbH wurde bei der Erstellung des vorliegenden Begutachtungswurfes nicht konsultiert. Daher sind insbesondere hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen am Gesetzestext geboten.

Da ist echt unglaublich und wirft ein Schlaglicht auf die Qualität und Kompetenz der Ministerialbürokratie und der diversen Beratungsgremien wie Nationales Impfgremium oder die GECKO deren Vorsitzender Generalmajor im Tarnanzug bei einer Pressekonferenz erscheint (um vom Virus nicht gefunden zu werden?).

Welche Aussagen soll man dieser Kasperltruppe noch glauben?

Aber es geht noch weiter in der Stellungnahme der ELGA, die das heutige Datum (!) trägt:

Zusammenfassung der wesentlichen Punkte

  • Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen. Dabei können nicht umgesetzt werden:

o Die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen (§3 Abs. 3),

o Die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die in Österreich gemeldet sind, aber nicht SV-Nummer und bPK-GH haben (§1, siehe auch E-Gov-BerAbgrV).

Die ELGA war offensichtlich auch rund ein Monat in Schockstarre über die Anmaßungen des Ministeriums und des Parlaments sie mit einer Aufgabe zu betrauen, die so nicht erfüllbar war, dass die Stellungnahme erst am Ende der Begutachtungsfrist an das Ministerium gesandt wurde.

Die Bürger von Schilda waren gegen diese Truppe begnadete Organisatoren.

Die Stellungnahme ist voll von Perlen der Inkompetenz, wie zum Beispiel diese hier:

Die Einschränkung der Erfassung in Ausnahmen durch Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen in §3 Abs. 3 ist technisch nicht möglich, da dem ELGA Gesundheitsdienste-Anbieter-Index weder die Fachrichtung noch Vertragsstatus bekannt sind.

Klar, kann auch niemand im Ministerium wissen, die sind ja auch mit anderen Dingen beschäftigt.

Wer sich die ganze Stellungnahme zu Gemüte führen möchte – bitte hier:

ELGA Stellungnahme Impfpflichtgesetz 07012022

Bild von Ralph Lindner auf Pixabay

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