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Beate Bahner: «Ich bin fassungslos, welch totalitärer Geist in einen der schönsten Orte der Welt eingezogen ist»

Published On: 3. November 2021 16:31

Veröffentlicht am 3. November 2021 von RL.

Die Verhaftung der Gastwirte des Restaurants «Walliserkanne» in Zermatt sorgt in der Schweiz gegenwärtig für grosse Betroffenheit (Corona-Transition berichtete). Nicht nur in Zermatt, auch in der Hauptstadt Bern wurden am Sonntag Solidaritätskundgebungen organisiert. Die Jugendorganisation «Mass-Voll!» hat bereits weitere Demonstrationen geplant. Einige Bürgerinnen und Bürger gelangten in offenen Briefen an die Walliser Behörden. Darunter auch die bekannte deutsche Juristin Beate Bahner. Sie schrieb zu Beginn der Woche folgende Zeilen an den Gemeinderat von Zermatt:

«Sehr geehrte Gemeindepräsidentin, sehr geehrter Gemeinderat, schon so lange wollte ich einige Tage im Traumort Zermatt verbringen – im kommenden Februar 2022 sollte dieser Wunsch mit Freunden tatsächlich erstmalig Realität werden, worauf ich mich wirklich sehr gefreut habe!

Seit gestern ist die Traumgemeinde Zermatt für mich zu einer Horrorgemeinde geworden. Die völlig unverhältnismässige und erschreckende Behandlung der Familie Aufdenblatten, die sich als Inhaber des Restaurants ‹Walliser Kanne› weigert, die menschenfeindliche und verfassungswidrige Diskriminierung gegenüber den eigenen Gästen mitzutragen, macht mich fassungslos!

Als Deutsche (Jahrgang 1966), die ich mit der grossen Schuld der eigenen jüngeren deutschen Geschichte aufgewachsen bin, entsetzt mich die Ausgrenzung, Diskriminierung und Diffamierung andersdenkender Menschen zutiefst.

Auch ich teile – wie viele hunderttausende Menschen – die aufrechte und redliche Geistes- und Herzenshaltung der Familie Aufdenblatten. Somit müssen wir (Andersdenkenden) uns alle offensichtlich fürchten, ebenfalls in unserer Freiheit und unserem Leben bedroht zu werden, wenn wir uns in Zermatt ohne Maske und ungeimpft aufhalten wollen.

Ich bin fassungslos, welch totalitärer Geist in einen der schönsten Orte der Welt eingezogen ist. Zermatt bedeutete für mich, dem Himmel nah zu sein – das Gegenteil ist offensichtlich der Fall. Zermatt bedeutete für mich, in den Bergen frei zu sein – das Gegenteil ist offensichtlich der Fall. Wer frei atmen und frei leben will, riskiert Untersuchungshaft in Zermatt!

Mit dem brutalen und gewaltsamen Vorgehen gegen die Familie Aufdenblatten und diesem fundamentalen Verstoss gegen die Menschenwürde haben Sie sicherlich nicht nur mich, sondern viele andere freiheitsliebende Menschen für lange Zeit vergrault.

Sie als Gemeinderat werden leider vermutlich schon jetzt als ‹dunkles Kapitel› in die Geschichte Zermatts eingehen, wenn Sie nicht die sofortige Freilassung und Rehabilitierung der Familie Aufdenblatten veranlassen und alle erdenklichen Schritte hierfür unternehmen!»

Zutiefst besorgt äusserte sich auch der Glarner Bürger Werner Thoma. Er richtete am Montag folgende Zeilen an die Walliser Behörden.

«Im folgenden offenen Brief an Sie und auch die Walliser Kantonsregierung, möchte ich im Namen einer weitherum besorgten Bürgerschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft, unsere tiefste Besorgnis über die Ereignisse von gestern, 31. Oktober 2021 in Zermatt zum Ausdruck bringen. Ohne Wertungen vorzunehmen und ohne Schuldzuweisungen an jedwelche Beteiligte, ist es unser Anliegen, unsere Entrüstung und Besorgnis über die Vorfälle im Zuge der polizeilichen Aktion im Restaurant ‹Walliser Kanne› zum Ausdruck zu bringen. Folgende Gedanken drängen sich auf!

‹Walliserkanne› Zermatt› – Vom Ende des Rechtsstaats

Diese Ereignisse spotten jeglicher Rechtsstaatlichkeit, jeglichem demokratischen Verständnis und auch jeglichem gesunden Menschenverstand. Rein von den rechtsstaatlichen Aspekten her, gäbe es für solche Aktionen ohne richterliche Verfügung gar keine Legitimation!…

Aber es zeigt sich mittlerweile auch deutlich auf kantonaler Ebene, wie auch beim Bundesgericht und allen anderen juristischen Institutionen, dass hier vermutlich bei weitem nicht mehr alles unter rechtsstaatlichen Aspekten behandelt wird. Welches Kantonsgericht, welches Bundesgericht wird solche Klagen, welche nun von den Betroffenen angestrengt werden müssen, vorrangig, sachlich und ohne jeden politischen Einfluss beurteilen?

Und wenn ein Gericht das tut und zu Gunsten der Kläger, dieser Wirtefamilie, entscheidet, durch welche Instanz würde dann eine diskriminierende Verordnung des Bundesrats ausser Kraft gesetzt? Tatsache ist, wir leben und erleben gerade einen Zustand von unsagbarer rechtsstaatlicher Instabilität, welcher noch nie da gewesen ist und noch nie eine solche gesellschaftliche Verunsicherung und Destabilisierung verursacht hat wie heute! Hier wurde eine Präzedenzfall geschaffen, der alles was wir bisher für Recht und Ordnung gehalten haben, komplett in Frage stellt.

Es stellt sich bei jeglicher amtlicher Verordnung immer die Frage der Verhältnismässigkeit, denn zuständige Kontrollorgane können ihre Arbeit im Sinne einer Ordnungskontrolle durchführen oder aber auch mit der Haltung, welche man bei gewaltbereiten Kriminellen mit Bedrohungspotenzial anwendet. Leider sind zurzeit einige völlig unverhältnismässige Vorgänge im Bereich der Massnahmenkontrolle sowie auch im Bereich der Demonstrationen zu beobachten, welche jenseits aller vernünftigen und rechtsstaatlichen Gepflogenheiten liegen.

Die Verhältnismässigkeit, sei es von Beamten oder aber auch im Umgang mit allen Mitmenschen steht für mich persönlich immer im Zentrum des Handelns. Das Handeln der Walliser Behörden und Beamten ist definitiv jenseits aller rechtsstaatlichen Verhältnismässigkeit. Es ist einfach nur noch geschämig für die Schweiz! Das ist mein persönlicher Eindruck.

Es stellt sich auch die Frage und drängen sich Gedanken der touristischen Sektion in Ihrer Gemeinde auf. Was denken Sie, werden die Ereignisse von gestern für ein Bild bieten im Gedächtnis der Menschen, die zukünftig oder schon seit jeher ihre Urlaube im Wallis, insbesondere in Zermatt, verbracht haben?

Ich persönlich werde in Zukunft wohl besonders Ihre Gemeinde eher meiden, da ich wohl davon ausgehen muss, dass hier Mensch nicht gleich Mensch ist. Dies ist nur meine persönliche Meinung, ohne Anspruch auf Tatsachen wohlgemerkt. Aber so wie mir wird es vermutlich in Zukunft vielen solventen Schweizer Bürgern gehen, die Zermatt als Feriendestination immer genossen haben. Schade!

Falls diese Ausführungen irgend einer Korrektur bedürfen, weil aus Ihrer Sicht falsche Sachverhalte genannt wurden, wäre ich Ihnen für eine entsprechende Stellungnahme sehr dankbar. Hochachtungsvoll und Freundliche Grüsse Werner Thoma».

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