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Polizeipsychologin wird fristlos gekündigt – weil sie ein ärztliches Maskendispens hat

Published On: 12. August 2021 20:46

Veröffentlicht am 12. August 2021 von StS.

Dr. phil. Katharina Lehmann ist diplomierte Psychologin. Bis Ende Januar arbeitete sie als Betriebspsychologin bei der Stadtpolizei Zürich und war auch für das Gesundheitsmanagement im Polizeikorps zuständig. Warum sie es heute nicht mehr ist, hat einen einfachen Grund: Sie hat ein medizinisches Maskendispens von ihrer Ärztin und darf deshalb keine Gesichtsmasken tragen.

Ihren Vorgesetzten gefiel dies jedoch überhaupt nicht. Nach einigen Gesprächen sei ihr mitgeteilt worden, dass sie nur noch aus dem Home-Office arbeiten dürfe, da in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung eine generelle Maskenpflicht gelte. Auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürften.

Die Vorgesetzten hätten weiter Druck gemacht und mitgeteilt, dass sie bei Tätigkeiten, die ihre physische Präsenz erfordere, vorübergehend als arbeitsunfähig gelte. Schliesslich wurde von ihr verlangt, sich einer «vertrauensärztlichen Untersuchung» zu unterziehen. Man glaubte ihr und der Ärztin nicht, die das Attest ausgestellt hatte. «Der Besuch des Vertrauensarztes ist gemäss Personalrecht der Stadt Zürich eine rechtliche Pflicht», hätten die Vorgesetzten klargemacht.

Lehmann verweigerte die Untersuchung, sie unterschrieb auch die auf Druck der Vorgesetzten verlangte Ermächtigung nicht. «Für diese Untersuchung gab es keinen rechtlichen Grund, weshalb die Anordnung vollkommen willkürlich war», sagt Lehmann gegenüber der Corona-Transition-Redaktion.

Nachdem klar wurde, dass sich Lehmann diesem Druck nicht beugt, wurde sie von Oberst Daniel Blumer, dem Kommandanten der Stadtpolizei, schriftlich ermahnt und darauf hingewiesen, dass die Verweigerung eine fristlose Kündigung zur Folge haben werde. Lehmann sagt:

«Dies änderte für mich jedoch nichts, da ich auch durch verstärkten Druck nicht in etwas einwilligen kann, was jeder rechtlichen und sinnhaften Grundlage entbehrt.»

Schliesslich ist Lehmann in Psychologie ausgebildet, hat eine grosse Lebenserfahrung und lässt sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen. Sie hat sich dem Zwang nicht unterworfen und wurde daraufhin per Verfügung des Kommandanten Blumer Ende Januar tatsächlich fristlos entlassen.

Wichtig: Bei einer fristlosen Kündigung hören das Arbeitsverhältnis und damit sämtliche Ansprüche an den Arbeitgeber am Tag der Kündigung auf. Dies im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, wo der Arbeitgeber den Lohn und die Ferienansprüche innerhalb der Kündigungsfrist noch zahlen muss (inklusive Abfindung, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde). Eine fristlose Kündigung dürfte nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen: Drogenmissbrauch, Diebstahl, sexuelle Belästigung und Ähnliches.

Lehmann liess sich das nicht einfach gefallen und reichte einen Rekurs gegen die missbräuchliche Kündigung beim Stadtrat ein. Mit einem 15-seitigen Schreiben versucht der Stadtrat die fristlose Kündigung mit unzähligen Paragraphen und Artikeln und auch mit reinen Vermutungen zu begründen:

«Sind Zweifel an der Richtigkeit des Arztzeugnisses objektiv begründet und erscheint die Massnahme verhältnismässig, ist in diesem Fall die Aufforderung zur vertrauensärztlichen Untersuchung durch die Arbeitgeberin zulässig», heisst es in dem Papier.

Die objektiven Gründe sehen die Magistraten darin, dass Lehmann Zweifel an der Wirksamkeit des Maskentragens geäussert habe. Ausserdem habe sie die Covid-19-Pandemie mit einer normalen Grippe verglichen: «Zudem hätten namentlich die wiederholten ablehnenden Äusserungen der Begehrensstellerin über das Maskentragen Zweifel daran geweckt, ob der von ihr vorgelegte Maskendispens tatsächlich medizinisch indiziert sei», behauptet der Stadtrat in seiner Begründung.

Im Klartext: Politisch unerwünschte Äusserungen zu «Pandemiemassnahmen», die selbst die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene und auch viele Ärzte in der Schweiz in Frage stellen, sind innerhalb der Stadtverwaltung unerwünscht und stellen die «Loyalität und Treuepflicht» schwerwiegend in Frage.

Nun muss Lehmann vor dem Bezirksrat gegen ihre Kündigung klagen. Vertreten wird sie von ihrem Rechtsanwalt. Die Anträge beinhalten den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sowie eine Entschädigung wegen der missbräuchlichen fristlosen Kündigung. Auch eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses wird verlangt.

Doch sich vor Gericht zu wehren, ist nicht kostenlos. Da davon auszugehen ist, dass der Bezirksrat die Klage ebenfalls ablehnt, ist der nächste Schritt das Verwaltungsgericht, wo bereits zu Beginn hohe Gerichtskosten anfallen. Sollte die Klage auch hier abgewiesen werden, belaufen sich Anwalts- und Gerichtskosten auf rund 20‘000 Franken.

Deshalb bittet Katharina Lehmann die Community mit einem Crowdfunding um Hilfe:

Video von Katharina Lehmann

https://t.me/CoronaTransition/2109

Spendenkonto:

Alternative Bank Schweiz

IBAN CH38 0839 0038 0119 1000 6



PayPal:
https://www.paypal.com/paypalme/Klage21

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Link zum Aufbau einer Parallelgesellschaft:

https://www.vitanetz.ch/

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