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Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Published On: 19. August 2021 15:53

Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Epoch Times fragte den Rechtsexperten Professor Martin Schwab.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Impfpflicht bewegt die Gemüter. Impfanreize wie die Zurückgewinnung der Freiheiten sollen dazu dienen, die Impfquote zu erhöhen. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus, beispielsweise an Schulen und Universitäten? Wie ist ein indirekter Impfzwang aus rechtlicher Sicht zu werten? Darüber sprach Epoch Times mit Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld. Er ist seit fast 18 Jahren Hochschullehrer und war drei Jahre Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Epoch Times: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion zur Impfpflicht aus rechtlicher Sicht?

Martin Schwab: Die Grundfrage lautet, warum eine solche Debatte überhaupt geführt wird. Wenn nämlich die Menschen daran glauben, dass das Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 so groß ist wie offiziell dargestellt, und wenn sie ferner daran glauben, dass die Impfung wirksam und sicher ist, müssten doch die Menschen in Scharen alle freiwillig zur Impfung schreiten. Dann würde sich die Frage nach einer Pflichtimpfung bereits im Ansatz nicht stellen.

Wenn diese Frage nun aber doch gestellt wird, kann das für mich im Umkehrschluss nur bedeuten: Entweder glauben viele Menschen nicht an die Notwendigkeit der Impfung, weil sie nämlich der Pandemie-Darstellung nicht in allen Teilen vertrauen, oder aber sie glauben nicht daran, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Im Mai 2021 wurde an der HU Berlin eine Studie angefertigt, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man den Menschen einen Anreiz setzen könnte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Alle möglichen Anstöße wurden diskutiert: Rückgewähr von Freiheiten, finanzielle Belohnung, Impfen beim Hausarzt. Mich hat gewundert, dass dann aber der am nächsten liegende Anreiz nicht thematisiert wurde: Wie schaffe ich Vertrauen in die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen?

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht: Sie wird allein deshalb geführt, weil Regierung und Medien es nicht geschafft haben, den Menschen eben dieses Vertrauen zu vermitteln.

ET: Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Vorgehensweise der Regierung in dieser Situation?

Schwab: Bevor die Regierung über eine Pflichtimpfung nachdenkt, muss sie sich selbst hinterfragen: Warum vertrauen die Menschen uns nicht? Gibt es Widersprüche oder Lücken in der Art und Weise, wie wir die Pandemiesituation und die Wirkungen der Impfung darstellen? Müssen wir die Bedenken, die gegen die Impfungen, aber auch gegen die Pandemie-Darstellung an sich geäußert werden, vielleicht doch ernster nehmen als bisher?

Das ist nicht nur eine politische, sondern ebenso eine juristische Forderung. Wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung –, muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist.

ET: Was bedeutet das konkret?

Schwab: Um die Notwendigkeit nachzuweisen, muss die Regierung zunächst den Immunitätsstatus in der Bevölkerung feststellen. Denn soweit Immunität bereits vorliegt, erübrigt sich jegliche Immunisierung durch Impfung. Um aber festzustellen, wie weit die Immunität in der Bevölkerung schon verbreitet ist, benötigt die Regierung unabhängigen immunologischen Sachverstand – unabhängig in dem Sinne, dass jene, welche die Regierung beraten, keine finanziellen Verstrickungen zur Impfindustrie unterhalten.

Gleichermaßen muss die Regierung sicherstellen, dass etwaige Nebenwirkungen der Impfung zuverlässig an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Der Corona-Ausschuss hat vor einigen Monaten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart enthüllt, worin den Staatsanwälten im gesamten Bezirk des OLG Stuttgart verboten wird, Verstorbene allein deshalb obduzieren zu lassen, weil sie kurz vorher die COVID-Impfung empfangen haben.

Da frage ich mich: Wie soll denn das Paul-Ehrlich-Institut von Impftoten erfahren, wenn die Rechtspflege die Gewinnung einschlägiger Erkenntnisse gezielt blockiert? Mir liegt eine Vielzahl von Medienberichten über eine signifikante Häufung von Todesfällen in Pflegeheimen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit COVID-Impfungen vor, und ich vermisse das Engagement von Medien und Staatsanwälten, diesen Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Epoch Times: Ist eine Impfpflicht rechtlich haltbar?

Schwab: Solange alle diese tatsächlichen Grundlagen über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen nicht geklärt sind, ist eine Pflichtimpfung in keiner Weise rechtlich belastbar. Und zwar nicht einmal dort, wo es direkten Impfzwang dem Grunde nach schon gibt, nämlich in Paragraf 17a Abs. 2 Nr. 1 Soldatengesetz.

Nach dieser Vorschrift hat der Soldat einen medizinischen Eingriff zu dulden, wenn dieser Eingriff der Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Der Eingriff „dient“ diesem Zweck nur, wenn er geeignet und bestimmt ist, die Ausbreitung solcher Krankheiten einzudämmen. Und deshalb muss kein Soldat eine COVID-Impfung dulden, solange die Bundeswehr nicht seinen Immunitätsstatus festgestellt hat.

Außerdem ist die Pflicht eines Soldaten, das Risiko von Impfschäden auf sich zu nehmen, durch die Zumutbarkeitsgrenze nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz begrenzt. Impfungen sind danach jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Bundeswehr nicht wenigstens in ihrem eigenen Wirkungskreis alles unternimmt, um Impfschäden zuverlässig zu erfassen. Und wenn sich dann ein ernsthaftes Risiko von schweren Impfschäden ergibt, ist die Impfung als Ganzes unzumutbar – und zwar für jeden einzelnen Soldaten.

Folgende Kontrollüberlegung bietet sich an: Müsste eine Zulassungsstudie für einen Impfstoff abgebrochen werden, wenn sich während des Studienverlaufs derartige Nebenwirkungen ergeben hätten, wie sie jetzt beobachtet werden? Sobald diese Frage zu bejahen ist, darf ein Soldat die Impfung nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz verweigern. Mindestens an eben diesen rechtlichen Maßstäben wäre eine Pflichtimpfung, wenn sie denn eingeführt werden sollte, auch für andere Berufsgruppen oder gar für die gesamte Bevölkerung zu messen.

Epoch Times: Also wäre eine allgemeine Impfpflicht zwar heute noch nicht darstellbar, aber grundsätzlich denkbar?

Schwab: Da bin ich sehr skeptisch. Selbst wenn nämlich die Impfung nachweislich notwendig, wirksam und sicher ist, ist eine Pflichtimpfung nicht allein schon deshalb gerechtfertigt. Man muss sich nämlich jetzt die Frage stellen, mit welchem Ziel die Menschen zur Impfung gezwungen werden sollen. Wenn es nur um Impfungen zum Eigenschutz geht, müsste ich sagen: Über den Schutz seiner Gesundheit muss das Individuum schon eigenverantwortlich entscheiden; das kann ihm der Staat nicht abnehmen.

Wenn es aber um Impfungen zum Fremdschutz geht, etwa um die Erlangung der Herdenimmunität, führen wir eine ganz andere Diskussion: Muss der einzelne Mensch an seiner eigenen Gesundheit Opfer bringen, um zu einem solchen Allgemeinschutz beizutragen? Muss der einzelne Mensch um dieses Ziels willen das Risiko auf sich nehmen, der nächste bedauerliche Einzelfall zu sein, bei dem die Impfung nach hinten losgegangen ist? Ich sage dazu ganz klar: Nein! Das menschliche Leben steht nicht unter Gemeinwohlvorbehalt.

Im März 2020, am Anfang der Corona-Krise, war ich – damals noch viel weniger eingelesen in das Thema als heute, vielleicht auch noch selbst unter dem Eindruck einer Häufung von Schreckensmeldungen – offen für die Vorstellung, dass allgemeine Pflichtimpfungen verfassungsmäßig sein könnten. Daran halte ich heute nicht mehr fest.

Die Entscheidung für eine Impfung muss freiwillig und höchstpersönlich bleiben. Das Individuum muss auch das Recht haben, die eigene Impfentscheidung vor allen anderen geheim zu halten. Alles andere ist verfassungswidrig. Dies alles gilt jedenfalls für die COVID-Impfung. Ich meine aber, wir sollten auch die Debatte über die Masernimpfung noch einmal neu aufrollen.

ET: Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Schwab: Der Impfdruck vonseiten des Arbeitgebers ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffenen Arbeitnehmern empfehle ich, diesem Druck mit der folgenden Erklärung zu trotzen:

„Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“

Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.

Und damit kommen wir zu einem ganz generellen Problem des indirekten Impfzwangs: Die Impfung ist entweder von einer – und zwar wirklich – freiwilligen, das heißt nicht erzwungenen Einwilligung gedeckt, oder sie ist es nicht. Das Problem stellt sich auch in anderen Lebensbereichen.

ET: Nämlich zum Beispiel im Bildungswesen?

Schwab: An den Universitäten wird schon jetzt darüber gesprochen, ob im kommenden Winter wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, und natürlich steht im Raum, dass der Vorlesungsbesuch an Tests oder Impfungen gebunden wird. Und wenn man hinzunimmt, dass die Tests vielleicht demnächst Geld kosten, und dabei berücksichtigt, dass der chronisch spärlich gefüllte studentische Geldbeutel dafür kein Budget hergibt, bedeutet das: Teilnahme an der Vorlesung nur gegen Impfung.

Und jetzt spinnen wir das mal weiter: Wenn auch Präsenzklausuren ohne Impfung nicht mitgeschrieben werden dürfen, ohne die Klausurteilnahme aber das BAFöG gestrichen wird, kommt im Ergebnis heraus: Impfen oder Studienabbruch! Wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt, macht sich nach meiner Ansicht strafbar und haftbar.

Und jetzt kommen wir zu den Schulen: Was ist, wenn ein Impfstoff für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zugelassen wird und es dann heißt, ohne Impfung kein Schulbesuch? Dann stürzen wir in eine echte Pflichtenkollision: Auf der einen Seite müssen die Kinder die Schule besuchen, auf der anderen Seite dürfen sie aber ohne Impfung die Schule nicht besuchen. Dann wirkt sich die Schulpflicht wie ein – und zwar direkter! – Impfzwang durch die Hintertür aus.

Ich war am 1. Juli 2021 zu einer Expertenanhörung im Unterausschuss Corona-Pandemie im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema: Lehren und Lernen in der Pandemie. Es ging kaum um die Universitäten, wohl aber viel um die allgemeinbildenden Schulen. Professor Dittmer, Virologe am Essener Universitätsklinikum, ließ sich in diesem Zusammenhang zu folgendem Statement hinreißen: Die Kinder würden von der Impfung zwar nicht sonderlich profitieren. Aber man brauche die Impfung der Kinder, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Mit anderen Worten: Die Kinder sollen nicht um ihrer selbst, sondern um anderer Menschen willen geimpft werden! Ich drücke es noch drastischer aus: Mal wieder sollen unsere Kinder auf dem Altar der „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin geopfert werden – jener Doktrin, die ja schon im Panik-Papier des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 als Fundament der Risikokommunikation ausgegeben wurde; jener Doktrin, die dann auch zur Grundlage von Masken- und Testzwang an den Schulen wurde.

Ich muss dazu ganz ehrlich sagen: Ich fasse es nicht! Wir reden die ganze Zeit nur von Solidarität der Jüngeren mit den Älteren, und ich (der ich mich mit meinen 53 Jahren zu den Älteren zähle) frage mich: Wo bleibt denn die Solidarität der Älteren mit den Jüngeren? Wenn die Kinder von der Impfung nicht profitieren, heißt das: Die Impfung für Kinder ist nicht notwendig. Der Nutzen der Impfung ist gleich null und kann das Risiko daher schon im Ansatz nicht überwiegen. Und das bedeutet, dass der Impfstoff für die Kinder gar nicht erst zugelassen werden darf. Die Diskussion um die Kinder-Impfung ist, und zwar bereits aus Rechtsgründen an dieser Stelle zu Ende! Hände weg von unseren Kindern!

ET: Wie schätzen Sie die Forderung ein, dass Ungeimpfte benachteiligt werden sollen?

Schwab: Es fehlt in diesen Tagen – leider – nicht an hochrangigen Staatsrechtslehrern, die eine solche Benachteiligung von Menschen befürworten, welche die COVID-Impfung nicht empfangen haben. Die Begründung lautet dann immer: Der Mensch sei ja frei in seiner Entscheidung, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht, müsse dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn er sich der Impfung verschließe. Der offensichtliche Fehler in dieser Ableitung besteht darin, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, sich diese Konsequenzen nicht etwa selbst aussucht, sondern besagte Konsequenzen ihm vom Staat aufoktroyiert werden – in Gestalt von Lockdown-Maßnahmen und Ähnlichem.

Im Übrigen kann ich an das bereits Gesagte anknüpfen: Der Staat, der darauf angewiesen zu sein glaubt, für Geimpfte einen anderen Grundrechtsstatus festzulegen als für nicht Geimpfte, gesteht sich damit selbst ein, dass er es nicht geschafft hat, die Menschen dazu zu bewegen, sich aus gänzlich freien Stücken impfen zu lassen – weil er offenbar das Vertrauen in die Pandemie-Darstellung und/oder in den Impfstoff nicht hat einwerben können.

Weniger Grundrechte für Ungeimpfte bedeutet indirekter Impfzwang. Und auch dieser darf, wenn überhaupt, nur eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Von diesem Nachweis sind wir gegenwärtig noch weit entfernt.

Ganz abgesehen davon funktioniert der Deal „Spritze rein – Freiheit zurück“ auch in der Praxis nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Portugal-Urlauber. Da lassen sich die Leute impfen, fliegen nach Portugal in der vermeintlichen Gewissheit, sich die bürgerlichen Freiheiten zurückgekauft zu haben – und dann heißt es plötzlich mitten während des Urlaubs: Tut uns leid, Leute, in Portugal wütet jetzt die Delta-Variante, also wenn Ihr heimkommt: Erst mal 14 Tage häusliche Quarantäne!

14 Tage zu Hause eingesperrt – das ist schon ein ziemlich schwerwiegender Grundrechtseingriff! Die Regierung hat also ihr Versprechen, den Menschen im Gegenzug gegen die Impfung die bürgerlichen Freiheiten zurückzugeben, nicht eingelöst. Und als ob das nicht schon betrüblich genug wäre, wird jetzt unter Hinweis auf eben diese Delta-Variante für die Impfung geworben – nachdem es gerade eben noch geheißen hatte, dass die Impfung dagegen gar nicht schützt. Wie will eine solche Regierung das Vertrauen der Menschen gewinnen?

Die Infektionszahlen steigen, das Impftempo stockt: In den USA reagieren die Regierung und Unternehmen und verabschieden eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Auch in Frankreich werden bestimmte Berufsgruppen zur Corona-Impfung verpflichtet. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist.

ZEIT ONLINE: Facebook, Google und Uber haben eine Impfpflicht für ihre Angestellten in den USA beschlossen. Ginge so etwas auch hierzulande?

Volker Görzel: Nein, das ist in Deutschland aktuell nicht möglich, weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellen würde. Ohne ein entsprechendes neues Gesetz kann es also keine Pflicht zur Impfung geben. Das würde nur gehen, wenn es entweder eine allgemeine Impfpflicht gäbe oder aber, wenn bestimmte Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet wären, doch auch das ist zumindest bei Covid in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

ZEIT ONLINE: Bei anderen Impfungen gibt es eine Pflicht?

Görzel: Nur bei der Masern-Impfung, da gibt es seit dem 1. März des vergangenen Jahres ein Gesetz, das nach einer langen Debatte verabschiedet wurde. Mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz hat Gesundheitsminister Jens Spahn dafür gesorgt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule zu einer Impfung verpflichtet werden. Und diese Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

In der EU gibt es keine allgemeine Impfpflicht.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wie regeln das andere Länder in der EU? Gibt es da schon Corona-Impfpflichten?

Görzel: Es gibt in der EU keine allgemeine Impfpflicht, aber einige Länder wie Griechenland, Frankreich oder Italien haben eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärztinnen oder das Militär verabschiedet.

ZEIT ONLINE: Darf meine Chefin denn wenigstens wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Görzel: Nein, in keinem Fall. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder eine Vorgesetzte darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

ZEIT ONLINE: Gibt es da Ausnahmen, beispielsweise für katholische Arbeitgeber mit gesondertem Arbeitsrecht?

Görzel: Auch wenn diese Arbeitgeber viel Spielraum haben, was sie von ihren Angestellten erwarten dürfen, beispielsweise die Religionszugehörigkeit, haben sie hier keine Möglichkeit zur Impfpflicht. Auch sie müssen sich an das Bundesgesetz halten und das sieht keine generelle Impfpflicht vor, also kann es auch keine Sonderfälle geben. Das ginge erst, wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschieden würden.

Ich bin skeptisch, ob die Richter eine Impfpflicht durchgehen lassen würden.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE:Wie sieht es mit Belohnungen für Angestellte aus, die sich impfen lassen?

Görzel: Arbeitgeber können tatsächlich Bonuszahlungen oder Geschenke an ihre Angestellten verteilen, wenn sie freiwillig ihren Impfnachweis zeigen oder sich bei einem Infoabend die Spritze geben lassen. Allerdings geht das nur dann, wenn auch der Betriebsrat damit einverstanden ist, falls es im Unternehmen einen gibt. Denn auch da gilt: Jede Angestellte kann sich immer noch gegen die Impfung entscheiden und auf eine Belohnung verzichten.

ZEIT ONLINE:Wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob sich seine Mitarbeiter impfen lassen, kann er dann Tests zur Bedingung für die Arbeit machen?

Görzel: Auch das geht nicht. Der Arbeitgeber ist zwar seit der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, seinen Angestellten regelmäßig Tests anzubieten, doch er kann sie nicht dazu zwingen, sie auch zu machen.

Laut Beate Bahner ist ihre Verfassungsbeschwerde auf eine eventuelle Corona-Impfpflicht übertragbar.

Hier ihre Nachricht dazu auf Telegram:

Liebe Alle, hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:

Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.

Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner

P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Gestern bekamen wir vom Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 1 BvR 437/21 👍

Die erste Hürde ist damit genommen, aber die Entscheidung kann jetzt dauern!

Jeder darf diese Verfassungsbeschwerde zur Vorlage und Argumentation bei Schulen, Kindergärten, Gesundheitsämtern verwenden! 🍀

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.

Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.

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