Land, Geld, Kunstwerke, Edelmetall, Kryptowährungen – alles soll zentral erfasst werden. Offizieller Zweck: Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Veröffentlicht am 25. August 2021 von Red.
Unter dem Titel «Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung» hat die EU-Kommission am 16. Juli 2021 eine Ausschreibung mit der Nr. 2021/S 136-358265 veröffentlicht. Es heisst dort:
Die Erhebung von Daten und die Zusammenschaltung von Registern sind ein wichtiges Instrument des EU-Rechts, um den Zugang der zuständigen Behörden zu Finanzinformationen zu beschleunigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Das Register könnte Basis einer Vermögensabgabe nach einem Vorschlag des Internationalen Währungsfonds IWF von 2013 sein, den die deutsche Bundesregierung damals abgelehnt hat, der aber von der Bundesbank unterstützt wurde, allerdings nur für Krisenländer.
Quelle:
EU: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung – 16. Juli 2021
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