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Deutscher Ausnahmezustand verlängert: Wo war die Opposition?

Published On: 27. August 2021 14:51

Symbolbild: Bundestagsabgeordnete am Buffet mit dem DFB, 2007

Imago

Die Bundestagsabgeordneten stimmten am 25.08.2021 mit den Stimmen der Union und der SPD für eine Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite bis Ende November. Mit 325 Ja-Stimmen gegen 252 Nein-Stimmen wurde im Bundestag eine Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite bis Ende November 2021 beschlossen. In ihren Reden zuvor hatte sich die gesamte Opposition gegen diese Verlängerung ausgesprochen, Grüne inklusive. Wie aus dem entsprechenden Abstimmungsprotokoll des Bundestages hervorgeht, haben von insgesamt 709 Abgeordneten 582 abgestimmt. Es gab 5 Enthaltungen, keine ungültigen Stimmen, aber sage und schreibe 127 nicht abgegebene Stimmen. Ging es denn um nichts Wichtiges?

Ein Kommentar von Max Erdinger für „Ansage!

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Von den Abgeordneten der AfD haben 18 Parlamentarier nicht abgestimmt. Bei der FDP stimmten 22 nicht ab, bei den Grünen fehlten 13 Stimmen und bei „Die Linke“ waren es 21 fehlende Stimmen. Bei den Fraktionslosen fehlten 4 Stimmen. Bei der Union gab es 30 nicht abgegebene Stimmen, bei der SPD 19. Aus der ganzen Opposition kam nicht eine einzige Ja-Stimme.

Die Differenz zwischen den Ja- und den Nein-Stimmen beträgt 73 Stimmen, die Differenz zwischen der Anzahl der Parlamentarier insgesamt und den abgegebenen Stimmen liegt bei 127 Stimmen, davon 78 fehlende aus der Opposition. Interessant: Für „Die Linke“ gab Sahra Wagenknecht ihre Stimme nicht ab, bei den Grünen Annalena Baerbock nicht, und bei der FDP Wolfgang Kubicki nicht.

Chance vertan?

Unterstellt, daß das Abstimmungsverhalten von Union und SPD gleich geblieben wäre, dann hätten die Stimmen der Opposition aus „Die Linke“, „Bü 90/Die Grünen“, FDP und AfD samt den Fraktionslosen – hätte sie die passend zu ihren Reden vollzählig abgegeben -, dicke ausgereicht, um die epidemische Notlage von nationaler Tragweite zu beenden. Das wirft Fragen auf.

Eine davon ist: Was in aller Welt kann es für die gesamte Opposition, die sich gegen eine Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite ausgesprochen hatte, Wichtigeres gegeben haben, als an dieser eminent wichtigen Abstimmung vollzählig teilzunehmen? – Wahlkampftermine vielleicht? Ist Wahlkampf bei einer solchen Abstimmung wichtiger als die Beendigung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite? Ist das überhaupt denkbar? Hätte nicht vielmehr jeder Oppositionspolitiker angesichts einer solchen Abstimmung – notfalls noch sterbend auf dem Zahnfleisch – zur Abstimmung gekrochen kommen müssen, um sein Äußerstes dafür zu geben, daß beendet wird, wovon er überzeugt ist, daß es beendet werden muß? Wie erklärt sich, daß die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen bei 73 Stimmen liegt, die Anzahl der fehlenden Oppositionsstimmen jedoch bei 78? Anders gefragt: Wer braucht diesen Bundestag eigentlich noch? – Niemand? Und wenn ihn niemand mehr braucht: Sind sich die Abgeordneten wenigstens vollzählig einig darüber, daß ihn außer ihnen selbst niemand mehr braucht? – Fragen wird man ja wohl einmal dürfen.

Wofür bezahlt man ihnen über 10.000 Euro pro Kopf?

So viel steht fest: Hätte die Opposition diese Abstimmung nicht ebenso auf die leichte Schulter genommen wie die GroKo, aus deren Reihen 49 Stimmen fehlten, dann wäre die epidemische Notlage von nationaler Tragweite jetzt zu Ende – und mit ihr die lebensgefährliche Giftsuppenspritzerei, weil es für die ganze Giftsuppe keine Zulassung mehr gäbe! Was erlauben sich die Angestellten eigentlich? Wofür bezahlt man ihnen allmonatlich über 10.000 Euro pro Kopf? 709 Abgeordnete hat der Bundestag – und mit 325 Stimmen wird eine völlig sachwidrige Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite beschlossen? Wer braucht so etwas? – Der Souverän? – Garantiert nicht.

Dieser Kommentar erschien auf dem Nachrichtenportal „Ansage!

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