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Schallende Ohrfeige für Regierung: Polizei will Maskenpflicht nicht kontrollieren

Published On: 10. September 2021 16:31

Pixabay

Am Mittwoch hat die Kurz-Regierung ihren „Stufenplan“ neuer Corona-Gängelungen präsentiert. Unter anderen Knallhart-Maßnahmen sollen Ungeimpfte künftig im Handel mittels Tragezwang von FFP2-Masken drangsaliert und diskriminiert werden. Stichprobenartig kontrollieren solle das die Polizei. Bloß: die Polizei will bei dieser nächsten Unterdrückungs-Maßnahme nicht mitspielen.

  • FFP2-Maskenpflicht für Nadel-Vermeider im Handel
  • Kontrollen ab 15. September angekündigt
  • Handel will nicht kontrollieren und verweist auf Polizei
  • Polizei sieht sich nicht zuständig – und will auch nicht kontrollieren

Wie Wochenblick am Mittwoch berichtete, hat die türkis-grüne Führungsriege am Mittwoch ihren Plan zur weiteren und stufenweisen Volks-Knechtung vorgestellt, der auch die FFP2-Maskenpflicht im Handel wieder einführt – freilich nur für Ungeimpfte, denn die Spaltung der Gesellschaft scheint ganz oben auf der Prioritätenliste von türkis-grün zu stehen.

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Kontrollen ab 15. September geplant

Ab 15. September soll der Maskenzwang von der Polizei auch kontrolliert werden. Der Handel sieht sich weder in der Lage noch in der Pflicht diese Apartheid-Maßnahme zu kontrollieren und verweist auf die Exekutive. „Wir im Handel können es nicht kontrollieren, wollen es nicht kontrollieren, es ist unmöglich. Wenn die Exekutive hier Stichproben vornehmen möchte, sollen sie es machen, aber wir können da nicht dienen damit“, stellte Handelsverbandsvorsitzender Rainer Will klar. Doch auch von Seiten der Polizeigewerkschaft wird abgewunken.

Polizeigewerkschaft weigert sich

Die Polizei habe wichtigere Aufgaben zu erfüllen und ganz generell sei es nicht die Aufgabe der Polizei, die Maskenpflicht irgendwo zu kontrollieren, stellte etwa Martin Noschiel von der roten Polizeigewerkschaft (FSG) Medien gegenüber klar. Auch Reinhard Zimmermann, der Vorsitzende der schwarzen Polizeigewerkschaft (FCG), verwies darauf, dass eine „Zutrittskontrolle“ nicht Aufgabe der Polizei sei. Man solle Wachdienste damit beauftragen.

Verwaltungsstrafe: Einspruch mit Aussicht auf Erfolg

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann eine Verwaltungs-Strafe in Höhe von 90 Euro einbringen. Kommt es zu einer Anzeige, wird die Strafhöhe vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft festgesetzt. Eine Beeinspruchung der Strafe dürfte aber jedenfalls große Aussichten auf Erfolg haben. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung sollte der Einspruch erfolgen – am besten so schnell wie möglich.

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