«Wer die Zertifikatspflicht durchsetzt, handelt gegen das Epidemiengesetz und gegen die Verfassung»
Laut dem Rechtsanwalt Philipp Kruse gibt es kein Gesetz, nach dem Menschen ihre Gesundheit erst beweisen müssten. Die Behauptung, dass Ungeimpfte eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, sei eine unhaltbare Fiktion.
Veröffentlicht am 14. September 2021 von StS.
«Wer die Zertifikatspflicht durchsetzt, handelt gegen die Bundesverfassung (Art. 8 BV, Diskriminierungsverbot) sowie gegen das Epidemiengesetz und das Covid-19-Gesetz der Eidgenossenschaft», schreibt der Rechtsanwalt Philipp Kruse in seinem Telegram-Kanal. Keines dieser massgebenden Gesetze lieferten für das «pervertierte Paradigma eines ausnahmslosen Anteckungs- und Krankheitsverdachts aller Ungeimpften» eine gesetzliche Grundlage.
Für Zertifikatspflicht fehlt jede rechtliche Grundlage
Das Bundesgericht müsse gesetzliches Recht des Bundes zwingend anwenden (Art. 190 BV) und dieses verfassungskonform auslegen. Für die unhaltbare Fiktion, Menschen ohne Zertifikat seien eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, gebe es für das Bundesgericht keine einzige Grundlage. Es existiere kein Gesetz, nachdem Gesunde ihre Gesundheit beweisen müssten.
Diese Rechtstatsache solle nicht erst nach Veranlassung aufwändiger bundesgerichtlicher Verfahren durchgesetzt werden, sondern von jedem Bürger aufgrund Art. 6 BV und von jeder Amtsperson von Amtes wegen (Art. 5, 35 und 36 BV) beachtet werden.
Wer wegen der angeblich geltenden Zertifikatspflicht von staatlichen Repressalien betroffen ist, kann beim Juristennetzwerk Aletheia Rechtshilfe anfordern.
Quelle:
Telegram-Kanal von Philipp Kruse – 11. September 2021
Kruse_Impfen – Allgemeine Zertifikatspflicht ohne gesetzliche Grundlage – 09.09-21_11-9-21 – 9. September 2021
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