Schüler einer 10 Klasse wird Zuhause nach Herzstillstand wiederbelebt
#Plötzlichundunerwartet
Laut Schreiben (30.09.2021) eines Schulleiters wurde ein Schüler Zuhause nach einem Herzstillstand wiederbelebt und ins künstliche Koma gelegt. Weiter wird geschrieben, dass Lukas wahrscheinlich nicht mehr wieder den Weg zurück ins Leben finden wird.
Am Freitag, dem 17. September fand in seiner Schule, der Gemeinschaftsschule Freisen, eine Sonderimpfung im Rahmen der deutschlandweiten Aktionswoche #HierWirdGeimpft statt.
Es erscheint möglich, dass Lukas Hilse an diesem Tag, also wenige Tage vor dem schrecklichen Ereignis, eine Covid-Impfung erhalten hat.
Auf der Website die auf die Sonderimpfaktion hinweist, heißt es:
Bis Sonntag (19. September 2021) findet auch im Saarland die deutschlandweite Aktionswoche „#HierWirdGeimpft“ statt. Nach Angaben des Saar-Gesundheitsministeriums geht die Kampagne auf die Initiative von Bund und Ländern zurück. Ziel sei es, die Bürger:innen noch vor dem Herbst zu einer Impfung zu animieren „und so die Impfquote in Deutschland zu erhöhen“. Um das zu erreichen, setze man auf ein „unkompliziertes“ Angebot an belebten Orten. Dazu sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „In der Aktionswoche […] wollen wir im Saarland an möglichst vielen Orten die Ärmel hochkrempeln, egal ob im Impfzentrum, durch die mobilen Teams oder den Impfangeboten in den Städten und Dörfern vor Ort“. An die Unentschlossenen richtete die Ministerin folgende Worte: Die Impfung sei der best möglichste Schutz gegen das Virus. „Nehmen Sie unsere zahlreichen Angebote an und schützen Sie sich vor einem möglicherweise lebensbedrohlichen Verlauf“.
Hier gibt es diese Woche Sonderimpfungen
Auf der Corona-Sonderseite der Saarland-Homepage werden folgende Termine der Aktionswoche genannt:
Freitag Gemeinschaftsschule Freisen (Schulstr. 39, 66629 Freisen), 08.00 bis 14.00 UhrSol.de vor 3 Wochen
Die Haltung der Schule zur Masernimpfung deutet stark darauf hin, dass auch die Corona-Impfung sehr ernst genommen wurde:
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
– Halbjahreszeugnis Klassenstufe 4 und Entwicklungsbericht der Grundschule im Original
– Stammbuch bzw. Geburtsurkunde des Kindes (Kopie genügt)
– Impfbuch
oder: ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht
oder: ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
oder: eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann
oder: eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
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