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Volksinitiative fordert Aufarbeitung der Corona-Pandemie

Published On: 4. Oktober 2021 0:00

Der Initiativtext liegt bei der Bundeskanzlei. Voraussichtlich wird in drei bis vier Monaten mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2021 von AS.


Ein Initiativkomitee hat die «Initiative zur Aufarbeitung der Hintergründe der Corona Pandemie» («Aufarbeitungsinitiative») lanciert. Auf dem Telegram-Kanal wird über Neuigkeiten berichtet. Die Initiative erstrebt zur unabhängigen und umfassenden Aufarbeitung die Gründung einer Schweizerischen Untersuchungskommission (die «Kommission»), welche die Vorgänge rund um die von der WHO ausgerufenen Corona-Pandemie untersuchen soll.

Laut eigenen Angaben ist der Initiativtext am 3. September bei der Bundeskanzlei eingereicht worden und befindet sich in der Vorprüfung. Das Komitee rechnet damit, in drei bis vier Monaten mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen zu können. Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, sind 100’000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgern innerhalb von 18 Monaten nötig.



Der Weg einer Volksinitiative. Quelle: ch.ch

Zu den Aufgaben der Kommission gehören die Bearbeitung folgender Fragen:

Können die angewandten Tests, welche die Grundlage der Corona-Massnahmen in der Schweiz bilden oder bildeten, sicher zwischen SARS-CoV-2 einerseits und anderen Viren andererseits unterscheiden oder ist eine solche sichere Unterscheidung nicht nachgewiesen? Können oder konnten die angewandten Tests mit Sicherheit infektiöses SARS-CoV-2 von inaktiven Bruchstücken eines Virus unterscheiden? Wurden die angewandten Tests immer nach gleichen Vorgaben (z.B. bezüglich der Anzahl Amplifikationen) durchgeführt und welche waren dies?

Kann nachgewiesen werden, dass asymptomatische, sich gesund fühlende Personen epidemiologisch signifikant für die Verbreitung von SARS-CoV-2 sind oder hatten die Verantwortlichen Entscheidungsträger die entsprechenden Massnahmen ohne hinreichend wissenschaftliche Grundlagen dafür angeordnet?

Wie viele Intensivpflegekapazitäten waren nach 2019 im Vergleich zu den Vorjahren tatsächlich vorhanden und wie war deren Auslastung im Vergleich zu früheren Jahren? Waren Unternehmensschliessungen («Lockdowns») notwendig und geeignet und waren die Einschränkungen der diversen Grund- und Menschenrechte (insbesondere wirtschaftliche und soziale Konsequenzen) in einem angemessenen Verhältnis, um eine behauptete Überlastung der Intensivpflegebetten zu vermeiden?

Sind die zu Beginn des Jahres 2020 prognostizierten Sterblichkeitsraten aufgrund von SARS-CoV-2 und die anderen Vorhersagen zum epidemiologischen Verlauf des SARS-CoV-2 Krankheitsgeschehens eingetreten und falls nicht, konnten sich die verantwortlichen Personen auf damals existierende wissenschaftliche Grundlagen für die getätigten Prognosen stützen? Wie sieht die 12-monatige Sterblichkeit unter Einbezug des Bevölkerungswachstums und der Altersstruktur im Vergleich mit den letzten zehn Jahren aus und welche Massnahmen wurden in der Vergangenheit bei vergleichbaren Zahlen erlassen? Wurde gegen das Verhältnismässigkeitsgebot verstossen?

Wurde die Bevölkerung der Schweiz in transparenter Weise laufend über die jeweils bekannten Auswirkungen der Impfungen aufgeklärt oder finden sich Indizien oder Beweise dafür, dass die Bevölkerung der Schweiz fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffend oder unzureichend informiert wurde? Gab es in irgendeiner Form Verstösse gegen den Nürnberger Codex?

Die Kommission kann ihre Untersuchungsaufgaben in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 ausweiten, soweit es ihr im öffentlichen Interesse notwendig erscheint.

Im Initiativtext ist zudem die Schaffung eines Spezialgerichts vorgesehen. Dieses soll sich mit Indizien aus der Kommission für Verbrechen und Vergehen beschäftigen. Vorgesehen für die Richterfunktionen sind aktuelle oder ehemalige Richter des Bundesgerichts und ordentlicher kantonaler Gerichte sowie eingetragene Rechtsanwälte. Das Bundesgericht würde dem Initiativkomitee mögliche Richter vorschlagen.

Die Leitung der Kommission selbst soll anfangs aus sieben Mitgliedern bestehen, die durch die Mitglieder des Initiativkomitees gewählt würden. Die Transparenz des Spezialgerichts und der Kommission soll durch möglichst grosse Öffentlichkeit ihrer Untersuchungen gewährleistet werden.



Dokumente

PDF – Initiativtext (148.7 kB)

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