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Kinderleid: Kein Schulbesuch für Bub (13) mit Autismus trotz Gutachten!

Published On: 7. Oktober 2021 16:29

Freepik/zVg Ursula P.

Wochenblick startet nun mit einer neuen Reihe: „Wochenblick für unsere Kinder!“ Immer mehr Eltern wenden sich an uns, weil ihre Kinder enorm unter den Maßnahmen leiden. Wir verschweigen nicht, im Gegenteil. Wir lassen Betroffene zu Wort kommen. Das Test-Regime in Österreichs Schulen schlägt immer härter um sich. Das müssen nun Ursula P. und ihr 13-jähriger Sohn zum wiederholten Male am eigenen Leib erfahren. Bereits im letzten Schuljahr gab es immer wieder Schwierigkeiten. Masken und Tests belasteten den autistischen Buben von Anfang an stark. Doch nun ist es soweit gekommen, dass der 13-Jährige die Schule nicht mehr besuchen darf. Seine Beeinträchtigung sei zu wenig stark. Obwohl ein Gutachten vorliegt. Ursula P. wandte sich verzweifelt an Wochenblick.

Von Birgit Pühringer

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  • 13-Jähriger darf nicht zur Schule gehen
  • Er ist Autist und die PCR-Tests sind für ihn unzumutbar sind
  • ärztliches Attest zur Masken- und Testbefreiung liegt vor
  • auch ein Gutachten bestätigt dem autistischen Jungen die Unzumutbarkeit der Tests
  • Junge hat zwar Pflegestufe und Schulassistenten, aber keinen sonderpädagogischen Förderbedarf – deswegen fällt er nicht in die Ausnahme
  • Schule beruft sich auf die Bildungsdirektion und die Verordnungen
  • Bildungsdirektion beruft sich auf die Verordnung des Gesundheitsministeriums

„Ich kann einfach nicht mehr! Ich bin unendlich traurig. Mein 13-jähriger Sohn möchte doch nur zur Schule gehen. Und das wird ihm verwehrt, weil er Autist ist und keinen PCR-Test an sich durchführen lässt. Wir haben sogar ein ärztliches Attest und ein psychologisches Gutachten, das die Unzumutbarkeit bestätigen. Trotzdem darf er nicht in die Schule. Es geht dabei um die PCR-Gurgeltests und die PCR-Tests mittels Stäbchen. Erstens würde er durch seinen Autismus die Gurgellösung nicht in den Mund nehmen. Davor würde er sich verschließen. Und zweitens hatte er bereits 2 Operationen in der Nase, weshalb diese langen Stäbchen der PCR-Tests keinesfalls in Frage kämen. Er hat große Angst davor. Für die jetzige Ausnahme in der Verordnung ist er zu wenig beeinträchtig. Er bräuchte einen sonderpädagogischen Förderbedarf, dann würde er in die Ausnahme fallen.“, schildert die verzweifelte Mutter.

Zu wenig beeinträchtig für die Ausnahme

„Sowas kann doch nicht wahr sein. Wie menschenverachtend ist unser Rechtsstaat geworden? Es reicht also für meinen Sohn nicht aus, dass er eine Pflegestufe zugesprochen bekam und einen Schulassistenten an seiner Seite hat. Nein, er müsste beeinträchtigter sein, damit er eine Ausnahme wäre!“, ist Ursula P. erschüttert. Sie selbst sei bis jetzt als Schulassistentin tätig gewesen, wo sie selbst mit beeinträchtigen Kindern zu tun hatte. Deshalb sei es für sie umso unverständlicher, wie seitens der Verordnungsgeber und ausführenden Organe mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen umgegangen wird.

Kein einziger Schultag!

Schon im letzten Schuljahr habe der Bub enorm unter den Maßnahmen gelitten. Immerhin sei man doch zu einer Lösung gelangt. Das ist im heurigen Schuljahr komplett anders. Die strengere Verordnung lasse keinen Spielraum zu. Ursula P. habe mehrmals das Gespräch mit dem Direktor der Grazer Privatschule gesucht. Doch eine Ausnahme von der Verordnung könne er nicht machen, er müsse sich an die Gesetze halten, so der Direktor. Dass der 13-jährige Bub autistisch ist, ist natürlich auch dem Direktor bekannt. Zum heurigen Schulbeginn habe die besorgte Mutter bereits das erste ärztliche Attest zur Befreiung der Masken- und Testpflicht in der Schule vorgelegt. Dieses habe man nicht anerkannt. Ein Schulbesuch war deshalb für den Jugendlichen im heurigen Schuljahr noch nicht erlaubt. Er werde jedes Mal wieder nach Hause geschickt. 

Mutter bietet tägliche Antigen-Tests an

„Nachdem unser Attest nicht anerkannt wurde, ließ ich meinen Sohn sogar noch von einem Psychologen untersuchen. Dieser ist sogar ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Er bestätigte die Unzumutbarkeit der Tests für meinen Sohn. Diese Gutachten habe ich dann der Bildungsdirektion vorgelegt. Der Direktor unserer Schule weiß davon. Ich habe in der Schule und auch bei der Bildungsdirektion gebeten, dass ich mit meinem Sohn zu Hause die Antigen-Tests in der vertrauten Umgebung machen darf. Nein! Das wurde uns abgelehnt.“, weiß Ursula P. nicht mehr weiter. „Es ist ja nicht so, dass ich Tests für meinen Sohn komplett verweigere. Ich habe sogar angeboten, dass ich meinen Sohn zu Hause täglich mittels Antigen-Test teste. Das ist laut Verordnung nicht möglich.“

PCR-Test traumatisierend

„Das Einzige, das uns angeboten wurde, sind PCR-Tests mittels Stäbchen in der Teststraße. Es muss unbedingt ein PCR-Test einmal wöchentlich dabei sein. Genau da liegt aber das Problem. Ich möchte meinen Sohn nicht traumatisieren“, ist eine derartige Vorgehensweise für die ehemalige Schulassistentin unbegreiflich. „Der PCR-Test mittels Stäbchen wäre nur gegen seinen Willen möglich. Und das würde ich nie machen. Er leidet ohnehin schon genug unter der gesamten Situation. Er zieht sich mittlerweile komplett zurück. Seine Routine, der Schulbesuch und die Freunde fehlen ihm sehr.“ Wie es für sie und ihren Sohn weitergehen soll, weiß Ursula P. nicht. Sie sei mit den Nerven am Ende. Denn auch finanziell sei sie enorm belastet. Immerhin müsse sie weiter das Schulgeld für die Privatschule aufbringen. Und das, obwohl ihrem Sohn der Schulbesuch untersagt wird. Hinzu kommen nun auch noch die Kosten für das ärztliche Attest und das psychologische Gutachten, die die alleinerziehende Mutter begleichen muss. Als ob das nicht alles schon genug wäre, benötige sie jetzt rechtlichen Beistand, um für ihren Sohn den ihm zustehenden Schulbesuch zu erkämpfen.

Laut Bildungsdirektion: kein gültiges Attest

Wochenblick bat den Direktor der Grazer Privatschule um eine Stellungnahme. In einem Telefonat teilte er mit, sich nicht zu äußern und verwies an die Pressestelle der zuständigen Bildungsdirektion. Mag. Kampitsch, Pressestelle der Bildungsdirektion Steiermark, teilte in einer schriftlichen Stellungnahme mit: „Der von Ihnen dargelegte Fall wurde durch die Bildungsdirektion geprüft. Es wurde demnach kein gültiges ärztliches Attest vorgelegt, das die Nicht-Durchführbarkeit der Testung bestätigen würde. Die Schulleitung hat daher zu Recht einen PCR-Test verlangt, wie es in der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 vorgesehen ist.“ (Wochenblick liegen das ärztliche Attest und das psychologische Gutachten vor)

Wochenblick nimmt sich dieser traurigen Schicksale an und wird sie nicht verschweigen. Sollten auch Sie und Ihr Kind unter den Regierungsmaßnahmen und Verordnungen leiden, können Sie sich gerne vertraulich an uns wenden. Wochenblick für unsere Kinder!“

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