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Geänderte Haltbarkeit für COMIRNATY®: Verlängerung von 6 auf 9 Monate

Published On: 13. Oktober 2021 10:17

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat am 17. Mai 2021 der Erweiterung der Lagerbedingungen zugestimmt. Das heißt als mit 10. September 2021 wurde eine neue Haltbarkeitsdauer bei Ultratiefkühlung (< -60 °C) für Comirnaty in der Europäischen Union (EU) genehmigt.

BioNTech schreibt in seiner Pressemitteilung:

Der aufgetaute, unverdünnte Impfstoff kann bei Kühlschranktemperaturen von 2 °C bis 8 °C für einen Monat (31 Tage) gelagert werden, statt wie bisher 5 Tage bei Kühlschranktemperaturen.

Innerhalb dieses 31-Tage-Zeitraums ist der Transport der aufgetauten, unverdünnten Durchstechflaschen noch für insgesamt maximal 12 Stunden möglich. Die Haltbarkeit des verdünnten Impfstoffs bleibt unverändert und beläuft sich weiterhin ab dem Zeitpunkt der Verdünnung auf 6 Stunden bei 2 °C bis 30 °C. Der zubereitete Impfstoff muss in dieser Zeit verabreicht werden.

Die Erweiterung der Lagerbedingungen basiert auf neuen Daten aus Stabilitätsstudien, die die Produktqualität im Zeitraum von 31 Tagen bestätigt haben. Die Formulierung des Impfstoffs bleibt unverändert. Die erweitere Lagerungsdauer gilt ab sofort und berücksichtigt alle derzeit verfügbaren und zukünftigen Chargen. Die Unternehmen haben bereits einen entsprechenden Antrag bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, „FDA”) eingereicht und planen die Einreichung weiterer Anträge bei Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt.

Das Ganze hat sicherlich nichts damit zu tun, dass einige Ampullen nun bald verfallen würden, das geht zumindest aus einem österreichischen Schreiben des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hervor:

Aufgedrucktes Datum Aktualisiertes Ablaufdatum

Juni 2021 nun September 2021

Juli 2021 nun Oktober 2021

August 2021 nun November 2021

September 2021 nun Dezember 2021

Oktober 2021 nun Januar 2022

November 2021 nun Februar 2022

Dezember 2021 nun März 2022

Januar 2022 nun April 2022

Februar 2022 nun Mai 2022

März 2022 nun Juni 2022

In Österreich gibt es deshalb seit dem 20.09.2021 bereits durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine Art „Rote Hand Brief“ in dem auf die Änderung hingewiesen wird.


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